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Magdeburg-News: Nur wenige Verstöße gegen 5. Landesverordnung festgestellt

Freitag, den 8. Mai 2020

Bilanz der Kontrollen im Stadtgebiet bis zum 7. Mai

Auch in den vergangenen Tagen haben Ordnungsamt und Polizei in der Landeshauptstadt überprüft, ob die Regeln der 5. Eindämmungsverordnung des Landes von den Bürger*innen eingehalten werden. Dabei wurden zwischen 4. und 7. Mai 2020 352-mal Spielplätze und 323-mal Grünflächen kontrolliert. In der Funkzentrale des Ordnungsamtlichen Außendienstes gingen an den vier Tagen 151 Anrufe mit Bezug auf Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung ein.
 
Zudem kontrollierten die Beamt*innen 152 gewerbliche Betriebe, hier schwerpunktmäßig Frisörgeschäfte, Barbiere, Massagepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios. Hierbei gab es in 22 Betriebsstätten Unstimmigkeiten beim Führen der Kontrolllisten. Diesbezüglich sind Hinweisgespräche geführt und Nachkontrollen angekündigt worden.
 
Auf den Spielplätzen und in den Grünanlagen wurden vereinzelt Gruppen festgestellt, die sich bei Eintreffen der Dienstkräfte entfernten oder zerstreuten.
 
Nach Bürgerhinweisen sind vermehrt Kontrollen an der Hubbrücke, im Stadtpark, in der Glacis und im Floragarten durchgeführt worden. Dort konnten einige Personen festgestellt werden, welche sich aber an die Eindämmungsverordnung hielten.
 
Mehrere Kontrollen im Stadtteil Neue Neustadt, am Neustädter Platz und am Nicolaiplatz ergaben keine Verstöße.
 
Auch in den folgenden Tagen werden die gemeinsamen Kontrollen zwischen Ordnungsamt und Polizei fortgeführt. Die Landeshauptstadt weist erneut darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die Landesverordnung weiterhin geahndet werden. Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass auch die Beamt*innen des Ordnungsamtes die Identität einer Person feststellen dürfen, nicht nur die Einsatzkräfte der Polizei.

Symbolfoto/Privat