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Handwerk begrüßt erste Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen und fordert Planungssicherheit für Friseure und Kosmetiker

Donnerstag, den 16. April 2020

Fünf Wochen nach Beginn der Corona-Krise gibt es nun erste Lockerungen für Schulen und Ladenlokale in Sachsen-Anhalt. Dies betrifft auch Bereiche des Handwerks, wie Autohäuser, Uhrmacher, Goldschmiede, Maßschneider, Schuhmacher, Musikinstrumentenbauer etc.

Uns ist bewusst, dass die Politik eine Gratwanderung zwischen Gesundheitsschutz und Wirtschaftserfordernissen meistern muss. Sachsen-Anhalt weist glücklicherweise relativ niedrige Zahlen von Corona-Infizierten und Sterbefällen auf. Dennoch haben die vergangenen Wochen gezeigt, dass die Bevölkerung ein hohes Maß an Eigenverantwortung besitzt. „Dies ist eine gute Grundlage, die ersten Schritte zur Normalisierung zu gehen. Die Lockerungen sind richtig und für die hiesige Wirtschaft dringend notwendig. Ich bin mir sicher, dass sowohl die Handwerker als auch die Kunden weiterhin eigenverantwortlich handeln und sich sowie andere Menschen durch Einhaltung der Hygienemaßnahmen schützen werden“, resümiert Burghard Grupe, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Magdeburg.

Gut ist auch, dass trotz eines bundesweit einheitlichen Vorgehens Raum für regional angepasste Regelungen gelassen wurde. Allerdings hätte sich das Handwerk gewünscht, dass das Land Sachsen-Anhalt seinen Gestaltungsspielraum stärker ausnutzt. Gerade selbständige Friseure, Kosmetiker und Fußpfleger müssen auf Grund des Beschäftigungsverbotes einen existenzbedrohenden Verdienstausfall hinnehmen. Auch in diesem Bereich können Vorkehrungen getroffen werden, damit Beschäftigte und Kunden ausreichend geschützt sind. Insofern ist es unbedingt notwendig, diesen Gruppen eine Perspektive und Planungssicherheit zu geben und den anvisierten Termin zur Öffnung am 4. Mai 2020 tatsächlich umzusetzen. Das Gleiche gilt für die Lebensmittelhandwerker hinsichtlich der Frage, ob Cafés etc. wieder geöffnet werden können. Positiv ist die angekündigte Ausweitung der Notbetreuung von Kindern, da dies den Betrieben und den dort Beschäftigten Druck nimmt.

Wichtig ist nun, dass ausreichende Schutzausrüstungen und Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen. Dazu müssen die Schutzmaßnahmen den branchentypischen Formen zwischenmenschlicher Kontakte angepasst werden. Hier sind die Berufsgenossenschaften aufgerufen, die Handwerksbetriebe zu unterstützen.

Damit die Wirtschaft schnellstmöglich an Fahrt gewinnt, sind jetzt folgende Maßnahmen kurzfristig umzusetzen:

-  verstärkte Investitionen der öffentlichen Hand

-  geplante Reparatur- und Renovierungsarbeiten an noch nicht wieder für den Publikumsverkehr geöffneten Gebäuden jetzt vornehmen

-  Beauftragung neuer Maßnahmen unter Nutzung der aktuell vereinfachten Vergaberegel

-  Verstärkte Unterstützung von Betriebsgründungen und -übernahmen im Handwerk (angesichts eines nicht auszuschließenden pandemiebedingten Marktaustritts vieler Handwerksunternehmen)

-  Umsetzung weiterer finanzieller Maßnahmen, um Insolvenzen zu vermeiden (z.B. Verdienstausfall auf Grund der Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz, Zuschüsse auch für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, Kurzarbeitergeld für geringfügig Beschäftigte, Zuschuss für Auszubildende)

-  Schaffung von Liquidität (z.B. Rückzahlung von Umsatzsteuersondervorauszahlungen durch das Finanzamt)