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Sachsen-Anhalt-News: Heute im Landtag: Rede von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff zum Tagesordnungspunkt 1 – Nachtragshaushaltsgesetz

Montag, den 30. März 2020

Die Rede:

Frau Präsidentin,

sehr geehrte Mitglieder des Landtages,

wir befinden uns in einer der schwersten Krise der jüngeren Zeit. Das Coronavirus breitet sich in Deutschland rasant aus. Die Lage ist sehr ernst. In Sachsen-Anhalt sind von derzeit 635 Fällen 53 hospitalisiert  aber auch 137 Personen allem Anschein nach wieder gesund. In Jessen hat sich seit Donnerstag die Lage dramatisch zugespitzt. Die Ortsteile Schweinitz und Jessen sind unter Quarantäne gestellt. Nichts ist mehr so, wie es einmal war.

Deutschland befindet sich in einem existenziellen Ausnahmezustand. Das öffentliche Leben ist sehr stark eingeschränkt. Die Pandemie wirkt sich auf die Bewegungsfreiheit aller Bürgerinnen und Bürger unseres Landes aus. Die erlassenen  Restriktionen stellen viele Menschen vor große Herausforderungen. Aber klare Regeln sind in dieser Lage unumgänglich. Es geht um unser aller Gesundheit und um unser aller Leben. Daher appelliere ich nochmals an alle Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt: Halten Sie Abstand, schränken Sie Ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum ein und bleiben Sie zu Hause. Mehr denn je gilt: Meine Freiheit hört dort auf, wo die Freiheit des anderen beginnt.

Krisensituationen erfordern besondere Verhaltensregeln. Deshalb hat die Landesregierung in enger Abstimmung mit dem Bund und den Kommunen im Land umfangreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Virus beschlossen. Ich beschränke mich hier auf die Nennung der wichtigsten. Bis einschließlich Sonntag, 19. April, soll das öffentliche Leben in Sachsen-Anhalt weitgehend ruhen. Schulen und Kindertagesstätten bleiben bis dahin geschlossen. Gaststätten sind für den Publikumsverkehr zu schließen, und das Öffnen von Ladengeschäften jeder Art ist verboten. Zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen sind die Besuchsregelungen in Krankhäusern und Pflegeheimen verschärft worden. Vor dem 19. April wird es hier keine Veränderung geben, gegebenenfalls müssen wir diese Maßnahmen verlängern.

Des Weiteren haben wir eine Kontaktsperre verordnet. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Der Weg zu zwingend notwendige Tätigkeiten sind aber möglich. Diese vorübergehenden Kontaktbeschränkungen treten mit Ablauf des 5. April 2020 außer Kraft. In dieser Woche werden wir aufgrund fachlicher Expertisen über eine Verlängerung der Kontaktsperre entscheiden. Eins bleibt unbestritten: Die Wirksamkeit dieser Schutzmaßnahmen hängt von uns allen ab. Die angeordneten Maßnahmen werden wir, wenn es erforderlich ist, auch polizeilich durchsetzen.  

Zur Bewältigung der Krise und deren weitreichenden Folgen bringt die Landesregierung heute einen Nachtragshaushalt ein. Er hat ein Volumen von 500 Millionen Euro. Sie setzen sich wie folgt zusammen: 141 Millionen entstammen dem Restbetrag aus der Steuerschwankungsreserve. Wir setzen zweitens die Altschuldentilgung in diesem Jahr aus. Das bringt uns weitere 100 Millionen Euro. Und wir nehmen drittens rund 259 Millionen Euro neue Kredite auf. Das ist zwar nicht erfreulich, aber in solchen Krisenzeiten geboten: schon allein mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung.

Unsere Wirtschaft steht durch die Corona-Pandemie vor einer gewaltigen Bewährungsprobe. Für viele Betriebe und Unternehmen in Sachsen-Anhalt stellt sich in diesen Tagen die Existenzfrage. Die Landesregierung hat sich deshalb auf ein Hilfspaket verständigt. Es sieht insbesondere Zuschüsse für Solo-Selbstständige und kleinere Unternehmen mit 11 bis 50 Mitarbeiter vor und schließt damit die Lücke bei der Bundesförderung. Das Bundesprogram sieht demgegenüber nur Zuschüsse bei Unternehmen bis 10 Mitarbeitern und Darlehen bei größeren Betrieben  vor.  So sollen mit dem zusätzlichen Landesprogramm Insolvenzen vermieden und Arbeitsplätze gesichert werden. In Anlehnung an das Hilfspaket des Bundes hat das Wirtschaftsministerium eine Richtlinie zur Corona-Soforthilfe erlassen. Das Gesamtvolumen der Zuschüsse wird insgesamt 150 Millionen betragen. Diese werden gestaffelt ausgezahlt. Unternehmen mit

-  bis zu 5 Mitarbeitern erhalten bis zu 9.000 Euro,

-  6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro,

-  11 bis 25 Mitarbeitern bis zu 20.000 Euro,

-  26 bis 50 Mitarbeitern bis zu 25.000 Euro.

Ausgereicht werden die Zuschüsse über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Ab heute können sich Unternehmer und Solo-Selbstständige den Antrag auf den Internetseiten der Bank herunterladen. Um die beantragten Hilfen schnellstmöglich auszuzahlen, bündelt die Investitionsbank ihre Kapazitäten. Ziel ist es, die Hilfen innerhalb von wenigen Tagen nach Antragseingang auszuzahlen.

Wir können Unternehmen auch mit Bürgschaften helfen. Bisher sind im Haushalt 10 Millionen Euro für den Fall von Inanspruchnahmen von Bürgschaften etatisiert. Das Ausfallrisiko wird aber steigen. Von den 500 Millionen des Nachtrags sind daher 20 Millionen Euro für die Verstärkung des Bürgschaftstitels vorgesehen. Wir verdreifachen die Vorsorge.

Auch im Bereich Soziales wird das Nötige getan. 60 Millionen Euro stellen wir für den Ausgleich des Verdienstausfalls von Eltern bei behördlich angeordneter Kita- oder Schulschließung bereit. Darüber hinaus werden Kommunen die Einnahmeausfälle für nicht erhobene Kitabeiträge – zunächst für den Monat April - erstattet. Dafür stehen 15 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kommunen sind durch einen gemeinsamen Erlass des Sozial- und Innenministeriums am vergangenen Freitag hierüber unterrichtet worden. Damit haben wir sozialverträgliche und unkomplizierte Regelungen geschaffen. Erstens unterstützt das Land Eltern, deren Kinder nicht in Kita bzw. Hort betreut werden können und die durch Kinderbetreuung oder Kurzarbeit Einkommenseinbußen haben. Zweitens greifen wir aufgrund der Finanzierungssystematik den Kommunen im Land unter die Arme, die vor dem Hintergrund von angeordneten Kita- und Hortschließungen Eltern die Beiträge erstatten. Das Ministerium für Inneres und Sport ist zudem gebeten, durch geeignete Maßnahmen wie die Anpassung der Obergrenzen für Liquiditätskredite für kontinuierliche Liquidität der Kommunen zu sorgen.

Der Bund hat die Mehrkosten für die Änderungen nach dem SGB II insgesamt auf eine Höhe von 9,6 Milliarden Euro geschätzt. Davon entfallen 7,5 Milliarden Euro auf den Bund und 2,1 Milliarden Euro auf die Kommunen. Bricht man diese 2,1 Milliarden Euro auf Basis der Kosten für Unterkunft und Heizung aller Bundesländer in 2018 auf unser Land herunter, so lassen sich hieraus zu erwartende Mehrausgaben für unsere Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von ca. 70 Millionen Euro ableiten. Diese 70 Millionen Euro wollen wir ihnen pauschaliert erstatten. Nicht auszuschließen ist, dass die Gemeinden im weiteren Jahresverlauf mit geringeren Gewerbesteuereinnahmen und geringeren Anteilen an der Einkommenssteuer und Umsatzsteuer rechnen müssen. Das kann bei Gemeinden, die ihre Kassenkredite schon heute ausschöpfen müssen, zu Liquiditätsproblemen führen. Auch hier wollen wir helfen. Deshalb verdoppeln wir den Ausgleichsstock. Hierfür setzen wir 40 Millionen Euro aus dem Volumen des Nachtrags ein.

Zur Bekämpfung der Pandemie im engeren Sinne wie zum Beispiel der Unterstützung der kommunalen Gesundheitsämter oder der bestmöglichen Ausstattung von Polizei und Feuerwehren sollen weitere 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Bereits im Vorgriff auf die von uns mit dem Haushalt 2020/2021 für die Krankenhausinvestitionen getätigten Weichenstellungen sollen zusätzlich 25 Millionen Euro im Wege der Pauschalförderung verfügbar sein.

In den nächsten Wochen werden auch viele auf Landesförderung angewiesene Vereine und Verbände massive Probleme bekommen. Bereits am Freitag hat der Finanzminister per Erlass Erleichterungen im Zuwendungsrecht geschaffen. Das wird aber nicht reichen. Für die vielfältigen auf uns zukommenden Fallkonstellationen und für Billigkeitsleistungen sind noch einmal 15 Millionen Euro reserviert. Und schließlich behalten wir von den 500 Millionen Euro einen Puffer von rund 85 Millionen Euro für weitere Maßnahmen.

Erinnern möchte ich auch an die Soforthilfe für Künstlerinnen und Künstler. Sie kann maximal für zwei Monate beantragt werden und beträgt, bundesweit einmalig, pro Person und Monat 400 Euro. Wir werden alles tun, um die Folgen der Coronakrise zu mildern und die Gesundheit unserer Menschen zu schützen. Dabei sind wir auf die Mithilfe vieler Menschen angewiesen. Gemeinsam sind wir stark.     

Deshalb möchte ich abschließend noch etwas Persönliches sagen. Es beeindruckt mich, zu sehen, wie viele Menschen in diesen Tagen Gesten der Mitmenschlichkeit zeigen. Es zeigt sich eindrucksvoll: Unsere Gesellschaft ist nicht kalt und egoistisch. Die vielen unbekannten Helferinnen und Helfer, die sich in der Krise uneigennützig in den Dienst ihrer Mitmenschen stellen, geben unserer Gesellschaft ein menschliches Antlitz. Das verdient unser aller Anerkennung. Mein großer Dank gilt allen Menschen, die in dieser schweren Zeit unser Land am Laufen halten und die Grundversorgung sichern.

Ich denke an die Menschen, die in Krankenhäusern, in Pflege- und Altersheimen oft bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit gehen. Ihnen, den Ärztinnen und Ärzten, den Krankenschwestern, dem Pflegepersonal, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Krankenhäuser gilt mein tief empfundener Respekt. Dank ihrer Hilfe und ihrer Kompetenz sind wir im Notfall gut versorgt.

Auch viele andere Berufsgruppen sorgen dafür, dass unsere Gesellschaft nicht zusammenbricht und unsere Grundbedürfnisse erfüllt werden. Das gilt für die vielen Selbständigen, den Bäcker, den Metzer und den Landwirt, das gilt für die Verkäuferin im Supermarkt ebenso wie für den LKW-Fahrer, die Erzieherin, den Paketboten, den Müllmann oder den Polizeibeamten. Ihnen wird wie vielen anderen Menschen, die in systemrelevanten Berufen tätig sind, in diesen Tagen und Wochen sehr viel abverlangt. Und sie meistern ihre schwierigen Aufgaben mit großer Hingabe und Bravour. Diese Menschlichkeit darf uns auch nach der Coronakrise nicht verloren gehen. Dann können wir gestärkt aus dieser existenziellen Krise hervorgehen.