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Reise-News: Corona / Neuseeland: Reise- und Sicherheitshinweise

Sonntag, den 29. März 2020

Aktuelles

Am Nachmittag des 27. März 2020 hat die neuseeländische Regierung überraschend erklärt, dass zur Zeit keine gecharterten Rückholflüge aus Neuseeland möglich seien. Dies gilt zunächst bis zum 31. März 2020.

Im Rahmen des Rückholprogramms der Bundesregierung konnte am Samstagmorgen 28. März 2020 ein Lufthansa-Flug nach Frankfurt durchgeführt werden. Die weiteren von der Bundesregierung seit Samstagabend 28. März 2020 geplanten Rückholflüge können derzeit nicht stattfinden. Beachten Sie für aktuelle Entwicklungen zum Rückholprogramm der Bundesregierung für Neuseeland die fortwährend aktualisierten Hinweise auf der Website der Deutschen Botschaft Wellington.

Die Registrierung für das Rückholprogramm für gestrandete deutsche Reisende ist gleichwohl auf der Website https://bit.ly/2JkEmDA weiterhin möglich. 

Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen  Reisen ins Ausland

Die neuseeländische Regierung hat am 23. März 2020 die Stufe 3 (Erhöhtes Risiko eines unkontrollierten Covid-19-Ausbruchs) des vierstufigen Covid-19-Notfallplans ausgerufen. Das bedeutet, dass alle nicht-essentiellen öffentlich zugänglichen Einrichtungen in Neuseeland (v.a. Cafés, Restaurants, Fitnessstudios, Museen, etc.) zu schließen sind. Öffentliche Veranstaltungen sind untersagt. Der öffentliche Personenverkehr steht nur noch Personen zur Verfügung, die in essentiellen Berufen tätig sind. 

Am 25. März 2020 wurde der nationale Notstand in Neuseeland ausgerufen. Dieser gestattet u.a. den Sicherheitskräften (Polizei, Militär) erweiterte Befugnisse (wie etwa Militärpatrouillen).  Für jedermann gilt eine Selbstisolationspflicht („stay at home“). Bei Nichteinhaltung der Isolationsvorgaben droht die Zwangseinweisung in eine staatliche Quarantäneeinrichtung. Spaziergänge und Lebensmitteleinkäufe sollen weiterhin möglich sein, hierbei ist zwingend auf die Einhaltung der Distanz (Vorgabe: 2m) zu anderen Menschen zu achten. Private Kontakte sind einzuschränken.

Seit 26. März 2020 gilt die - höchste - Stufe 4 (Unkontrollierter Covid-19-Ausbruch ist wahrscheinlich). Dies hat die grundsätzliche Pflicht zur häuslichen Isolation für jedermann (kompletter Lock-Down) zur Folge. Sämtliche Geschäfte werden geschlossen. Ausgenommen davon sind nur essentielle Einrichtungen wie Supermärkte, Apotheken, etc., die dauerhaft geöffnet bleiben. Dies gilt nach Ankündigung von Premierministerin Ardern zumindest für vier Wochen.

Seit 27. März 2020 um 24 Uhr NZST dürfen Inlandsflüge nur noch von solchen Personen genutzt werden, die „Kerndienstleistungen“ (essential services) erbringen oder aus medizinischen Gründen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Reisende keine Inlandsflüge zum Zwecke der Nutzung eines internationalen Anschlussflugs mehr nutzen. Andere öffentliche Verkehrsmittel unterliegen seither denselben Einschränkungen. Die neuseeländische Regierung verweist Reisende, die zu einem Flughafen möchten, auf lokale Transportunternehmen. 

Ein klassischer Tourismus in Neuseeland ist derzeit weder erlaubt noch möglich. Die Nutzung von PKW oder Wohnmobil zur Fahrt zum Flughafen zwecks Ausreise ist aber zulässig. Es muss jedoch durch Vorlage eines bestätigten Flugtickets oder in anderer geeigneter Form nachgewiesen werden, dass die Fahrt zum Flughafen zum Zwecke der Ausreise erfolgt. Ansonsten lautet die strikte Vorgabe der neuseeländischen Regierung für alle Menschen, die sich derzeit im Lande aufhalten, auch für Touristen, am derzeitigen Aufenthaltsort zu bleiben.

Das neuseeländische Gesundheitsministerium hat bekanntgegeben, dass zum Zweck der Ausreise ausländischer Reisender aus Neuseeland eine etwaig angeordnete 14-tägige Selbstisolation (siehe unten) grundsätzlich nicht vollständig beendet werden muss. Personen, bei denen
Symptome von Covid-19 vorliegen oder das Ergebnis eines durchgeführten Covid-19-Tests noch aussteht oder ein positiver Covid-19-Befund vorliegt und die nicht als genesen gelten, müssen die 14-tägige Selbstisolation beenden.

Einreisen nach Neuseeland sind seit 19. März 2020 nicht mehr möglich. 

Ausnahmen bestehen nur noch für neuseeländische Staatsangehörige und „(permanent) residents“. Seit 28. März 2020 ist auch der Transit über Neuseeland untersagt. Beachten Sie hierfür die jeweils aktuellen Informationen auf der Website von Immigration NZ.

Reisende mit festem Wohnsitz in Neuseeland müssen sich seit dem 16. März 2020 bei der Einreise bei den neuseeländischen Gesundheitsbehörden registrieren lassen und sich anschließend für 14 Tage in Selbstisolation begeben. Sie werden von den neuseeländischen Grenzbehörden nach ihrem Gesundheitszustand und über die Art und Weise befragt, wie sie ihre Selbstisolierung konkret durchzuführen beabsichtigen. Sollten sie für die Selbstisolierung keine entsprechende Vorsorge getroffen haben oder gar diese verweigern, kann die Einreise verwehrt werden. Die neuseeländischen Behörden haben angekündigt, die Einhaltung der Selbstisolation zu kontrollieren. Bei Nichteinhaltung droht Abschiebung. Informationen über die Selbstisolierung werden bei der Einreise zur Verfügung gestellt und können auch über die Website des neuseeländischen Gesundheitsministerium abgerufen werden.

Die deutsche Botschaft bleibt weiterhin mit stark reduzierter Personalstärke geöffnet, ist aber bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Kreuzfahrtschiffe dürfen bis 30. Juni 2020 nicht mehr in Neuseeland anlegen.

Wichtige Hinweise zur Visumsverlängerung:

Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum vor dem 2. April 2020 ("work, student, visitor, interim, limited"), die wegen der aktuellen Lage länger in Neuseeland bleiben müssen als das neuseeländische Visum es erlaubt, müssen rechtzeitig vor Ablauf ihres Visums einen Antrag auf Verlängerung stellen. Ein solcher Antrag ist zwingend online zu stellen. Es wird dann ein Übergangsvisum erteilt ("interim visa"). Die Verlängerung ist möglicherweise nicht kostenlos, sondern es können die üblichen Gebühren anfallen.

Inhaber eines temporären Visums mit Ablaufdatum zwischen 2. April und 9. Juli 2020 werden automatisch ohne Antrag bis Ende September 2020 verlängert.