header-placeholder


image header
image
 bau6520

Großes Interesse am VW-Vergleich

Samstag, den 28. März 2020

Am 28. Februar 2020 haben der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Volkswagen AG im Rahmen der Musterfeststellungsklage einen Vergleich geschlossen, der rund einer Viertelmillion betrogener Dieselfahrer eine Sofortzahlung zwischen 1350 und 6257 Euro ermöglicht. Seit einer Woche können anspruchsberechtigte Verbraucher online ihr persönliches Angebot abfragen. Laut Angaben von Volkswagen haben sich bereits mehr als 200.000 Anspruchsberechtigte registriert. Rund 140.000 haben den gesamten Prozess dem Konzern zufolge bereits abgeschlossen und alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen. Dazu erklärt Klaus Müller (Foto), Vorstand des vzbv:

„Wir freuen uns, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher die vom vzbv ausgehandelten Vergleichszahlungen attraktiv finden und den Dieselskandal so für sich nun endlich abschließen können. Volkswagen muss sicherstellen, dass alle Anspruchsberechtigten und Annahmewilligen schnell und einfach zu ihrem Geld kommen und offene Fragen unverzüglich geklärt werden. Dafür haben wir die Einrichtung einer Ombudsstelle ausgehandelt, die von Brigitte Zypries (Bundesministerin a.D.), Peter Schaar (Bundesdatenschutzbeauftragter a.D.) und Prof. Dr. Günter Hirsch (bis 2019 Versicherungsombudsmann) geleitet wird.

Daneben können alle Anspruchsberechtigten, die unsicher sind, ob sie die Einmalzahlung annehmen oder Individualklage erheben sollen, auch eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Wer sich nach der Beratung entschließt, die Einmalzahlung anzunehmen, erhält von Volkswagen die Kosten für die Beratung von bis zu 190 Euro erstattet.“

Foto: Klaus Müller © Gert Baumbach - vzbv