Freitag, den 20. März 2020
Hinweise zur Erfassung und Veröffentlichung von COVID-19-Fallzahlen:
In Deutschland übermitteln die rund 400 Gesundheitsämter mindestens einmal täglich (in der aktuellen Lage noch häufiger) pseudonymisierte Daten zu bestätigten COVID-19-Fällen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes elektronisch an die Bundesländer. Die wiederum übermitteln die Daten zu den COVID-19-Fällen elektronisch an das RKI. Für die Berichterstattung wird seit 18.03.2020 täglich der Datenstand 00:00 Uhr verwendet.
Stand: 20.3.2020, 00:00 Uhr (online aktualisiert um 10:00 Uhr)