Auswärtiges Amt - Freitag, den 20. März 2020
Aktuelles
Das Auswärtige Amt warnt derzeit weltweit vor touristischen Reisen, da mit weiter zunehmenden drastischen kurzfristigen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist.
Nach bestätigten COVID-19- Fällen müssen sich u.a. alle nach Malta Reisenden nach Einreise einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen.. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet.
Ab dem 21. März 2020 um 00:00 Uhr werden alle Flug-, Fähr- und Schiffsverbindungen nach Malta eingestellt.
Die maltesische Regierung legt ab Montag, dem 23. März 2020 das „Lifeline“-Programm auf. Hierüber können gestrandete Personen weiterhin in ihre Heimatländer im Schengenraum zurückkehren. Bedarfsweise wird es Flüge nach London, Paris, Amsterdam, Brüssel Frankfurt und Wien geben. Diese Flüge können ausschließlich online bei Air Malta gebucht werden.