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ver.di fordert Hilfsmaßnahmen für das Friseurhandwerk

Freitag, den 20. März 2020

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die Ausnahmeregelung, nach der Friseurgeschäfte weiterhin geöffnet bleiben dürfen und ruft die Politik dringend dazu auf, Maßnahmen zur wirtschaftlichen Existenzsicherung der Beschäftigten und Unternehmen zu erlassen.

„Wir verstehen die existenziellen Nöte der Friseurhandwerksbetriebe. Aber wir haben eine Situation, in der die Gesundheit aller Beschäftigten und der Kundinnen und Kunden im Friseurhandwerk bedroht ist. Es ist schlichtweg nicht möglich, als Friseurin oder Friseur den gebotenen Abstand zu den Kundinnen und Kunden einzuhalten. Auch erkältete Kunden müssen bedient werden. Und es gibt keinen ausreichenden Schutz. Wir müssen aber alles dafür tun, um Übertragungen des Coronavirus zu vermeiden. Deswegen müssen Friseurgeschäfte geschlossen werden. 

Aber das kann ausdrücklich nur geschehen, wenn die Existenzen der Beschäftigten und Betriebe abgesichert werden. Wir brauchen unbürokratische Hilfen für die selbstständigen Ladenbesitzer zur Finanzierung der laufenden Kosten und Hilfen für die Angestellten. Denn wenn ein Friseurgeschäft schließt, werden die Beschäftigten ohne staatliche Hilfsmaßnahmen sofort entlassen, zeigen alle Erfahrungen. Um das zu verhindern, müssen Beschäftigte einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben, der ihre Existenz sichert“, forderte heute ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle.

Die Gewerkschafterin erklärte, man habe zahlreiche Hilferufe von Beschäftigten bekommen, die für Schließungen plädierten. „Sie haben Angst um ihre Gesundheit und die ihrer Familie, sie haben Angst, andere, vor allem auch Ältere, unbemerkt anzustecken. Aber sie haben auch nackte Existenzsorgen. Wir brauchen deswegen gute und schnelle Lösungen.“