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Aus dem Gerichtssaal: Weitere Einschränkungen im Amtsgericht und im gesamten Justizzentrum Magdeburg wegen der Coronapandemie

Donnerstag, den 19. März 2020

Das Justizzentrum Magdeburg ist geöffnet 

Um zu verhindern, dass der Erreger für die Viruserkrankung Cornona SARS-CoV-2 auf andere Besucher oder auf Bedienstete des Amtsgerichts Magdeburg oder des Justizzentrums Magdeburg übertragen wird, gibt es wesentliche Einschränkungen für den Besuch des Justizzentrums Magdeburg, um deren Beachtung gebeten wird:

1. Der Zugang zu den Gerichten und zur Staatsanwaltschaft für Personen, die keine Justizbediensteten sind, ist auf das absolut Notwendige beschränkt. Das betrifft auch die Tätigkeit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Magdeburg.

2. Gerichtsverhandlungen und Anhörungen finden statt. Der Zugang zu öffentlichen Verhandlungen wird gewährleistet. Zuschauerinnen und Zuschauer sollten sich aber überlegen, ob sie vermeidbaren Kontakt mit anderen in einem Gerichtssaal aufnehmen wollen. Beteiligte eines Verfahrens werden gesondert informiert, wenn Verhandlungen oder Anhörungen (kurzfristig) entfallen.

3. Personen, die an SARS-CoV-2 erkrankt oder wissentlich infiziert sind, dürfen das Justizzentrum Magdeburg nicht betreten. Dasselbe gilt für Personen, die auf behördliche Anordnungen unter Quarantäne stehen oder sich in den letzten 14 Tagen in einem internationalen Risikogebiet oder in einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland nach Klassifizierung des Robert-Koch-Instituts aufgehalten haben oder die unspezifische Allgemeinsymptome oder Atemwegsprobleme (z.B. Husten oder Atemnot) zeigen und sich in denen letzten 14 Tagen in den vorgenannten Risikogebieten und Gebieten aufgehalten haben.

4. Die Sprechzeiten aller im Justizzentrum Magdeburg befindlichen Gerichte ist beschränkt auf montags bis freitags jeweils zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr. Dienstagsnachmittags finden keine Sprechzeiten statt. Für Angelegenheiten der Beratungshilfe steht zu keiner Zeit Sprechzeit zur Verfügung (siehe 5.).

5. Sämtliche Anträge, Begehren oder Anliegen sind möglichst schriftlich einzureichen. Die Gerichte im Justizzentrum Magdeburg halten auf den jeweiligen Internetseiten teilweise Vordrucke und Formulare bereit. Formfreie Schreiben sind unverändert möglich. Die Hinweise zur Einreichung von elektronischer Post gelten dagegen unverändert. Es wird bereits jetzt um Verständnis gebeten, das Verfahren außerhalb von Eilfällen derzeit nicht oder nur verzögert bearbeitet werden können.

6. Eine persönliche Vorsprache im Amtsgericht ist - sofern kein Fall von Nr. 3 vorliegt - ausschließlich in folgenden Angelegenheiten möglich:

- die Ausschlagung einer Erbschaft

- die Rücknahme von Testamenten aus der Verwahrung

- Anträge auf einstweilige Anordnung oder Verfügung bzw. Arrest in Zivil- und Familiensachen

- Bargeldeinzahlungen zur Abwendung von Haft

- in sonstigen eiligen Fällen und unaufschiebbaren Angelegenheiten nur nach vorherige Rücksprache

Eine persönliche Vorsprache zum Zwecke der Einsichtnahme in das Grundbuch oder in Akten findet nicht statt.