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Staatshilfen für Unternehmen nur mit verbraucherfreundlichen Bedingungen

Mittwoch, den 18. März 2020

Das Auswärtige Amt hat am 17.03.2020 eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Dazu Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):

„Das komplette Erliegen der Reiseaktivitäten durch die weltweite Reisewarnung stellt Staat, Wirtschaft und Verbraucher vor weitere Herausforderungen.

Unabhängig von der jeweiligen Rechtslage und egal, ob es um eine Pauschal- oder individuell gebuchte Reise geht, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit zur transparenten und kulanten Umbuchung haben. Auch Gutscheine sind eine gute Alternative, wenn sie von der Bundesregierung mit einem Insolvenzschutz abgesichert werden.

Wenn die Bundesregierung Reiseanbietern Staatshilfen anbietet, muss zu den Bedingungen gehören, dass betroffenen Verbrauchern eine kulante Regelung angeboten wird.

Verbraucher müssen frei entscheiden können, ob der Reisepreis erstattet werden soll oder sie das Angebot eines mindestens ein Jahr lang gültigen Gutscheins annehmen, den sie flexibel einsetzen können.

Wer dazu in der Lage ist, sollte die Möglichkeit des Gutscheins nutzen, um den Reiseunternehmen Liquidität zu erhalten. Die Unternehmen müssen im Gegenzug transparent informieren und Kulanzregelungen bei Bedarf ausweiten.“

Foto: Klaus Müller © Gert Baumbach - vzbv