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Gemeinsame Erklärung der Regierungen Deutschlands, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten zum 9. Jahrestag des Aufstands in Syrien

Sonntag, den 15. März 2020

" Vor neun Jahren gingen zehntausende Syrer auf die Straßen, um friedlich für Respekt, für Menschenrechte und ein Ende der staatlichen Korruption zu demonstrieren. Statt den legitimen Forderungen des syrischen Volks nachzukommen, reagierte das Assad-Regime mit einer rücksichtslosen Welle willkürlicher Verhaftungen, Festnahmen, Folter, Verschleppungen und Gewalt. Nun, da der Syrienkonflikt in sein 10. Jahr eintritt, sind bereits 11 Millionen Menschen – also fast die Hälfte der syrischen Bevölkerung (Stand vor dem Krieg) – aufgrund des brutalen Ringens des Assad-Regimes um einen militärischen Sieg vertrieben und mehr als 500.000 Syrer getötet worden.

Das Assad-Regime muss den Willen des syrischen Volkes akzeptieren, das ein Leben in Frieden, ohne Bombardierungen, Angriffe mit chemischen Waffen, Fassbomben, Luftangriffe, willkürliche Verhaftungen, Folter und Hunger fordert und verdient.

Wir begrüßen ausdrücklich die Befreiung aller vormals vom sogenannten Islamischen Staat (IS) besetzen Gebiete durch die Internationale Anti-IS-Koalition und die Syrischen Demokratischen Kräfte. Dennoch bleibt die Bedrohung durch IS bestehen, und wir sind entschlossen, unsere gemeinsamen Bemühungen im Rahmen der Koalition fortzusetzen, um die dauerhafte Niederlage von IS sicherzustellen. Wir bekämpfen den Terrorismus mit Entschiedenheit und stehen an vorderster Front in diesem Kampf.

Der Kampf gegen den Terror kann und darf aber nicht massive Verletzungen des humanitären Völkerrechts und anhaltende Gewalt rechtfertigen. Die gewissenlose Militäroffensive seitens Assads, Russlands und Irans in Idlib verursacht nur weiteres Leid und eine beispiellose humanitäre Krise, da medizinische und humanitäre Infrastruktur zerstört und Einsatzkräfte sowie Zivilisten getötet werden. Bei seinen jüngsten blutigen Angriffen auf Idlib hat das Assad-Regime, unterstützt von Russland und Iran, allein seit Dezember fast eine Million Zivilisten vertrieben – das sind die am schnellsten durchgeführten Vertreibungen seit Beginn des Konflikts. Um sicherzustellen, dass die aktuelle Waffenruhe in Nordwest-Syrien bestehen bleibt, muss, wie in der VN-Sicherheitsratsresolution 2254 gefordert, eine landesweite Waffenruhe eingeführt werden.

Trotz großer Bemühungen seitens der Völkergemeinschaft erreichen die lebensrettenden Hilfsmaßnahmen viele der sich in einer verzweifelten Lage befindenden Notleidenden nicht. Wir, als Hauptgeber für humanitäre Hilfe seit Beginn des Krieges, werden das syrische Volk weiterhin mit humanitärer Hilfe versorgen, und zwar auch durch grenzüberschreitende Hilfsmaßnahmen, die dringend erforderlich sind, und wir verlangen, dass alle Parteien, insbesondere das syrische Regime und seine Unterstützer, allen Menschen, die in Syrien in Not sind, einen sicheren, ungehinderten und dauerhaften Zugang zu humanitärer Versorgung ermöglichen. Wir werden jedoch erst dann jegliche Unterstützung im Bereich des Wiederaufbaus in Betracht ziehen, wenn ein unumkehrbarer, glaubhafter, substanzieller und echter politischer Prozess eingeleitet ist. Ohne einen derartigen Prozess würde die Unterstützung des Wiederaufbaus in Syrien lediglich eine zutiefst mangelhafte und missbräuchliche Regierungsführung verankern, die Korruption erhöhen, die Kriegswirtschaft verstärken und den Wurzeln des Konflikts weitere Nahrung geben.

Wir ermutigen die Völkergemeinschaft, die Nachbarn Syriens nach wie vor zu unterstützen und die Kosten der syrischen Flüchtlingskrise gemeinsam zu tragen. Vertriebenen Syrerinnen und Syrern muss es möglich sein, ohne Furcht vor willkürlichen Festnahmen, Menschenrechtsverletzungen und Zwangsrekrutierungen, auf freiwilliger Basis und sicher in ihre Heimat zurückzukehren. Jedoch hindert das syrische Regime sie immer noch daran.

Wir werden auch künftig fordern, dass das Assad-Regime für die von ihm begangenen Gräueltaten zur Verantwortung gezogen wird, und wir werden auch weiterhin unsere Bemühungen dafür fortsetzen, dass diejenigen, die für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, für Kriegsverbrechen und andere Verletzungen und Missbrauch verantwortlich sind, ausfindig gemacht und zur Rechenschaft gezogen werden. Die Völkergemeinschaft muss gemeinschaftlich dafür Sorge tragen, dass Dokumentationen über Menschenrechtsverletzungen und -missbrauch und Verletzungen des humanitären Völkerrechts, einschließlich der wichtigen Arbeit der VN-Untersuchungskommission, des Mechanismus der VN für die Untersuchung und Verfolgung von schwersten Kriegsverbrechen in Syrien (International, Impartial and Independent Mechanism to Assist in the Investigation and Prosecution of Persons Responsible for the Most Serious Crimes under International Law Committed in the Syrian Arab Republic) und des Untersuchungsausschusses des VN-Generalsekretärs zusammengetragen und veröffentlicht werden.

Die militärische Lösung, die das syrische Regime mit Unterstützung Russlands und Irans zu erzielen hofft, wird keinen Frieden bringen. Wir bekräftigen unsere energische Unterstützung für den Genfer Prozess unter der Federführung der VN sowie für die VN-Sicherheitsratsresolution (UNSCR) 2254, um Frieden und Stabilität in Syrien herbeizuführen.

Wir, Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten fordern, dass das Assad-Regime das rücksichtslose Töten einstellt und sich spürbar in allen Aspekten der VN-Sicherheitsratsresolution 2254 engagiert, einschließlich einer landesweiten Waffenruhe, einer Verfassungsreform, der Freilassung von willkürlich inhaftierten Personen sowie freien und fairen Wahlen. Ein glaubhafter politischer Prozess kann mit Bemühungen um die Einsetzung eines Verfassungsausschusses beginnen, darf aber nicht darauf beschränkt sein. Allen syrischen Bürgerinnen und Bürger, einschließlich Bürgerinnen und Bürgern, die Vertriebene und Flüchtlinge sind, soll es ermöglicht werden, an freien und fairen Wahlen unter der Aufsicht der VN teilzunehmen.