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Gesundheit-News: Häufigste Hautinfektion bei Kindern - Borkenflechte ist hochansteckend


veröffentlicht am 3. Januar 2023

Übertragung durch Berührung

Foto eines Kindermundes mit einem braun, gelblich, verkrustetem Ausschlag drumherum.

(ams). Gerötete, juckende Hautstellen mit kleinen, eitergefüllten Bläschen – das sind typische Anzeichen für die Borkenflechte. Vor allem kleine Kinder sind von dieser hochansteckenden bakteriellen Hauterkrankung betroffen. Mit gründlicher Hygiene lässt sich die Ansteckungsgefahr aber verringern.

Die Borkenflechte, auch Grindflechte oder in der medizinischen Fachsprache Impetigo contagiosa genannt, ist laut Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen die häufigste Haut-infektion bei Kindern. In Europa werden pro Jahr etwa zwei von 100 Kindern  deswegen behandelt. Ausgelöst wird sie meist durch Streptokokken und/oder Staphylokokken, also Bakterien. "Normalerweise ist unsere Haut durch Mechanismen wie den Säureschutzmantel geschützt. Ist sie jedoch durch kleine Kratzer oder Insektenstiche verletzt, können Bakterien in die Haut eindringen und zu einer Haut-entzündung führen", sagt Anja Debrodt, Ärztin im AOK-Bundesverband.

Juckender Hautausschlag mit eitergefüllten Bläschen

In der Regel treten die ersten Krankheitszeichen zwei bis zehn Tage nach der Ansteckung auf: Es entsteht ein rötlicher, juckender Hautausschlag mit eitergefüllten Bläschen, die schnell aufplatzen. Danach bildet sich gelblicher Schorf. In den meisten Fällen zeigt sich die Erkrankung zuerst im Gesicht, auf der Kopfhaut sowie an den Armen und Beinen. Durch Kratzen können sich die Bakterien über den gesamten Körper verteilen. Für die Übertragung auf andere genügt schon die bloße Berührung. Das kann durch direkten Hautkontakt, zum Beispiel beim gemeinsamen Spielen geschehen, aber auch indirekt durch Gegenstände, die mehrere benutzen, wie Spielsachen oder Handtücher. Die Ansteckungsgefahr ist daher in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder Schulen besonders groß.

Erkrankung ist meldepflichtig

Erkrankte Kinder dürfen daher keine Gemeinschaftseinrichtungen besuchen. Die Eltern müssen der Einrichtungsleitung die Erkrankung beziehungsweise den Verdacht melden. Die Gemeinschaftseinrichtung muss dann ihrerseits das örtliche Gesundheitsamt informieren. "Laut Paragraf 34 des Infektionsschutzgesetzes müssen sich Personen, bei denen der Verdacht auf eine ansteckende Borkenflechte besteht, von Gemeinschaftseinrichtungen fernhalten. Sie dürfen erst dann wieder hingehen, wenn sie eine entsprechende ärztliche Bestätigung haben", so Ärztin Debrodt.

Behandlung meist mit Antibiotika

Wird die Borkenflechte nicht behandelt, kann die Ansteckungsgefahr über Wochen bestehen bleiben. Meist werden jedoch Antibiotika gegeben - die Ansteckungsgefahr ist dann in der Regel 24 Stunden nach Behandlungsbeginn gebannt. Bei kleineren Infektionen genügen manchmal antibiotikahaltige Salben, die lokal aufgetragen werden, bei großflächigerem Erscheinungsbild werden meist Antibiotika-Tabletten verschrieben.

Hygiene ist das A und O

Daneben sind Hygienemaßnahmen sehr wichtig: Das erkrankte Kind sollte sich regelmäßig die Hände waschen sowie eigene Handtücher und einen eigenen Kamm benutzen. Die Fingernägel sollten möglichst kurz geschnitten sein, damit die juckenden Stellen nicht aufgekratzt und die Erreger weitergetragen werden. Kleidung, Handtücher und Bettwäsche der Erkrankten müssen regelmäßig gewechselt und bei mindestens 60 Grad Celsius gewaschen werden.

Auch Erwachsene können sich anstecken

Erwachsene können sich übrigens auch anstecken. Deshalb sollten sich Eltern ebenfalls öfter als gewohnt die Hände waschen "Gründliches Händewaschen muss mindestens 20 Sekunden dauern. Nur dann lassen sich die Keime an den Händen auf ein Tausendstel und weniger senken", erklärt Medizinerin Debrodt. Eine Borkenflechte kann übrigens immer wieder auftreten, denn eine überstandene Krankheit macht nicht immun. Wer die Hygienemaßnahmen einhält, kann aber zumindest die Gefahr einer Ansteckung minimieren.

 

Text / Foto: AOK Bundesverband – AMS Ratgeber