Dienstag, den 25. Februar 2020
„Ich bin zufrieden, dass mit der Gerichtsentscheidung Forderungen seitens der klagenden Landkreise nach höherer finanzieller Landeshilfe beim Unterhaltsvorschussgesetz eine Absage erteilt wurde – alles andere hätte für neuerliche Belastungen bei den gegenwärtigen Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/21 gesorgt.
Gleichzeitig bin ich zufrieden, dass damit eine wichtige Grundsatzfrage geklärt ist: Ändert der Bund Gesetze mit finanziellen Folgen für Land und/oder Kommunen, dann ist das Land nicht automatisch in der Pflicht, eventuelle Mehrkosten zu zahlen.“
Foto: Finanzminister Michael Richter © MF