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Sachsen-Anhalt-News: Finanzminister Michael Richter zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes zur Finanzierung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Dienstag, den 25. Februar 2020

 „Ich bin zufrieden, dass mit der Gerichtsentscheidung Forderungen seitens der klagenden Landkreise nach höherer finanzieller Landeshilfe beim Unterhaltsvorschussgesetz eine Absage erteilt wurde – alles andere hätte für neuerliche Belastungen bei den gegenwärtigen Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/21 gesorgt.

Gleichzeitig bin ich zufrieden, dass damit eine wichtige Grundsatzfrage geklärt ist: Ändert der Bund Gesetze mit finanziellen Folgen für Land und/oder Kommunen, dann ist das Land nicht automatisch in der Pflicht, eventuelle Mehrkosten zu zahlen.“

Foto: Finanzminister Michael Richter © MF