header-placeholder


image header
image
DS 0254L

GdP fordert Video-Überwachung von Rettungsgassen

Freitag, den 14. Februar 2020

Entscheidung über Straßenverkehrsordnungs-Novelle im Bundesrat 

Hannover/Berlin. Die mit der am Freitag im Bundesrat verhandelten Straßenverkehrsordnungs-Novelle (StVO) geplante härtere Sanktionierung von Verstößen gegen die Pflicht zum Freihalten von Rettungsgassen muss aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) durch bessere Möglichkeiten zur Dokumentation von Verstößen ergänzt werden. „Die härtere Bestrafung ist richtig. Wenn wir den Fahrer nicht feststellen können, läuft das aber ins Leere. Deshalb brauchen wir eine Videodokumentation aus dem Streifenwagen heraus. Und zwar in beide Richtungen, damit wir den Fahrer zweifelsfrei ermitteln können“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff (Foto). Hierfür müssten entsprechende Rechtsgrundlagen geschaffen werden. 

Die GdP sieht in der Novellierung der StVO zudem einen richtigen Schritt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. „Wir müssen besonders Fahrradfahrer und Fußgänger im innerstädtischen Verkehr besser schützen“, so Schilff. „Wer auf Geh- und Radwegen oder in zweiter Reihe parkt, gefährdet schwächere Verkehrsteilnehmer. Deshalb ist es richtig, dass hier die Bußgelder deutlich erhöht werden sollen.“ Richtig ist aus GdP-Sicht auch der Ansatz, Fahrradfahrer bei Überholvorgängen durch vorgeschriebene Mindestabstände und die Möglichkeit der Anordnung von Überholverboten besser zu schützen. 

Die GdP weist aber auch darauf hin, dass nach einer Verabschiedung der neuen Regeln eine breite Aufklärungskampagne erforderlich ist. Der Bundes-Vize betonte: „Wenn die Regeln für das Miteinander von Verkehrsteilnehmern geändert werden, müssen wir das auch erklären.“ Zugleich sei eine insgesamt höhere Kontrolldichte dringend notwendig. „Das brauchen wir nicht nur, damit höhere Bußgelder auch wirken, sondern auch um alle Verkehrsteilnehmer daran zu erinnern, dass die Regelungen der StVO nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger mehr als bloße Empfehlungen sind“, erklärte Schilff.

Skeptisch beurteilt die GdP die angedachte leichtere Freigabe von Busspuren durch Elektrokleinstfahrzeuge. „Busspuren sollten dem ÖPNV vorbehalten bleiben. E-Scooter führen auf diesen Spuren nur zu zusätzlichen Unfallgefahren.“