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Magdeburg-News: Einsatz des Ordnungsamtes in Buckau - Hundehalter muss Steuern für mehrere Jahre nachzahlen

Donnerstag, den 13. Februar 2020

Das Ordnungsamt hat ein Bußgeldverfahren gegen einen Magdeburger Hundehalter eingeleitet. Der 30-Jährige hatte am Dienstag dieser Woche in Buckau seinen Vierbeiner ohne Leine laufen lassen. Bei der anschließenden Kontrolle wurde zudem festgestellt, dass der Hund seit neun Jahren nicht angemeldet ist und demzufolge auch keine Steuern entrichtet wurden.
 
Zudem hatte er keine Utensilien bei sich, um die Hinterlassenschaften seines Tieres zu beseitigen. Der Halter muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen und die Hundesteuer nachzahlen.
 
Eine Streife des Ordnungsamtes war auf den Hundehalter aufmerksam geworden, weil der Vierbeiner nicht an der Leine geführt wurde. Der 30-Jährige wollte sich trotz mehrfacher Aufforderung der Kontrolle entziehen, konnte aber von den Beamten gestoppt werden.
 
Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die Hundesteuermarke immer mitgeführt werden muss und Hundekot auf allen öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Wiesen und in Grünanlagen umgehend beseitigt werden muss. Auch auf den Hundeauslaufwiesen gilt diese Pflicht. Hundekot kann in jedem öffentlichen Papierkorb und im häuslichen Restmüll entsorgt werden. Schon bei erstmaligen Verstößen können Bußgelder bis 100 Euro fällig werden.