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csm Portrait Staatssekretaer Willingmann Copyright MW Andreas Lander 3952072f4e

Sachsen-Anhalt-News: Unternehmen legt Zwischenberichte zu ehemaliger Tongrube Brüchau vor

Donnerstag, den 6. Februar 2020

Das Unternehmen Neptune Energy hat dem Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) am 29. Januar und 4. Februar 2020 zwei Zwischenberichte zu Untersuchungen zur Vorbereitung der endgültigen Schließung der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau vorgelegt. Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto) informierte gemeinsam mit LAGB-Präsident Kurt Schnieber am heutigen Donnerstag den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung über die neuen Erkenntnisse, die sich aus der ersten, kursorischen Sichtung der Unterlagen in dieser Woche beim LAGB ergeben haben.

Die geologische Standort-Erkundung und Messnetzerweiterung des vorhandenen Monitoringnetzes sowie die Erkundung des Ablagerungsinventars in der Grube bilden die notwendige Basis für die Entscheidung, wie die Entsorgungsanlage endgültig geschlossen werden sollte. Der Landtag hatte sich darauf verständigt, dass eine umfassende Datengrundlage geschaffen wird, mit deren Hilfe verschiedene Varianten zur Schließung der Deponie in einem Abschlussbericht bewertet werden können. Aus den nun vorliegenden Zwischenberichten gehen folgende wesentliche Erkenntnisse hervor:

•  Experten sind bislang davon ausgegangen, dass die Abfälle in der Anlage auf einer dichtenden Geschiebemergelschicht liegen. Bei den Sondierungen hat sich jetzt gezeigt, dass dieser Geschiebemergel auch großflächig vorhanden ist, allerdings teilweise nur geringe Restmächtigkeiten (teilweise geringer als 30 cm) aufweist und darüber hinaus an zwei Sondierpunkten überhaupt nicht angetroffen wurde. Dem LAGB zufolge ist damit mindestens eine Fehlstelle der Dichtschicht unterhalb der Abfallablagerung belegt.

•  Die Analysen aus der Erstbeprobung der beiden neuen Schrägbohrungen in die obere Grundwasserlamelle unmittelbar unterhalb der Entsorgungsanlage zeigen nach Einschätzung des LAGB eine Beeinflussung des Grundwassers durch die Abfallablagerung. Eine Reihe von Parametern sind im Vergleich zu den Werten benachbarter Messstellen erhöht.

•  Das LAGB kommt nach alledem zu dem Ergebnis, dass eine Gefährdung der Bevölkerung bislang nicht bestanden hat und aktuell auch nicht besteht. Die bekannte Grundwasserbelastung, die durch erhöhte Salzgehalte verursacht wird (Chlorid-, Alkali- und Erdalkaliionen), wurde nur im Nahbereich der Bohrschlammgrube festgestellt. Das hier vorhandene Wasser wurde und wird nicht genutzt. Im weiteren Abstrom der Bohrschlammgrube wurden den Angaben zufolge keine erhöhten Salzgehalte gemessen.

Aus Sicht des Landesamtes für Geologie und Bergwesen ergeben sich daraus für die weiteren Planungen zur Stilllegung der Anlage folgende Rahmenbedingungen:

1. Die ehemalige Tongrube Brüchau ist offensichtlich nicht „dicht“, da durch die jetzt abgeschlossenen Untersuchungen Fehlstellen im Geschiebemergel nachgewiesen wurden.

2. Eine laufende Beeinflussung des Grundwassers durch die Abfallablagerung Brüchau ist mit hoher Wahrscheinlichkeit gegeben, wobei dem LAGB zufolge akute Gefährdungen der menschlichen Gesundheit aktuell nicht erkennbar sind.

3. Auf einen Immissionspumpversuch als „Dichtigkeitsnachweis“ kann aufgrund der neuen Erkenntnisse aus Sicht des LAGB nunmehr verzichtet werden. Auf diese Weise kann auch schneller über die Vorzugsvariante zur Stilllegung der Deponie entschieden werden.

Das LAGB erwartet vom Unternehmen Neptun Energy mit Vorlage des Abschlussberichtes zu den Untersuchungen, der nunmehr zum 30. April dieses Jahres angekündigt ist, eine diesen Bedingungen Rechnung tragende Gefährdungsanalyse und die daraus abgeleitete sachgerechte und langzeitsichere Vorzugsvariante zur Stilllegung der Anlage.

Zu den jüngsten Erkenntnissen erklärte Wirtschaftsminister Willingmann: „Bereits vor Beginn der Untersuchungen haben wir stets betont, dass von der Entsorgungsanlage jetzt und in Zukunft keinerlei Gefährdung für die Bevölkerung ausgehen darf. Deshalb gab es auch keine Vorfestlegung auf eine Abschlussvariante und entsprechend ergebnisoffen wurde geprüft. Nach heutiger Kenntnislage und aufgrund einer vorläufigen Einschätzung auf Basis der bis jetzt vorliegenden Untersuchungen kommt die vollständige Auskofferung der Ablagerung als Vorzugsvariante zur Stilllegung in Frage.“

Im weiteren Verfahren wird das LAGB mit den beteiligten Behörden den Abschlussbericht schnellstmöglich prüfen und den Bergbauunternehmer zur Erstellung eines Betriebsplans mit einer zulassungsfähigen Stilllegungsvariante auffordern, sodass die Arbeiten zur Umsetzung der Stilllegungsmaßnahme so schnell wie möglich beginnen können.

Nach der Abstimmung mit den zu beteiligenden Behörden ist natürlich auch vorgesehen, die Öffentlichkeit über den Inhalt des Abschlussberichtes und die Schlussfolgerungen für die Stilllegung der Abfallentsorgungsanlage im Rahmen einer weiteren „Kalbe-Runde“ noch im Sommer dieses Jahres zu unterrichten.