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csm Portrait Staatssekretaer Willingmann Copyright MW Andreas Lander 3952072f4e

Sachsen-Anhalt-News: Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union / Willingmann: „Beide Seiten sind weiterhin auf eine enge Partnerschaft angewiesen“

Freitag, den 31. Januar 2020

Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto) bedauert den heute Nacht wirksam werdenden Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union sehr. „Oberste Priorität müssen die jetzt anstehenden Verhandlungen über eine künftige Partnerschaft haben. Ein harter Brexit nach Ablauf der Übergangsphase Ende 2020 ist angesichts der damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken weder für die Briten, noch für die EU erstrebenswert“, betonte der Minister.

Großbritannien ist seit Jahren für die Wirtschaft Sachsen-Anhalts der zweitwichtigste Exportmarkt. Der Wert der ins Vereinigte Königreich ausgeführten Waren stieg von 2008 bis 2018 von 695 Millionen Euro auf 1,29 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2019 sind die Exporte allerdings im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 3,8 Prozent (minus 24,6 Mio. Euro) auf 629,4 Millionen Euro zurückgegangen; der Anteil der Ausfuhren nach Großbritannien am Gesamtexport Sachsen-Anhalts sank dadurch von 7,9 auf 7,6 Prozent. Exportiert wurden vor allem Vorprodukte aus Aluminium, Backwaren, pharmazeutische Erzeugnisse sowie Kunststoffe.

„Grundsätzlich befindet sich die Exportwirtschaft in Sachsen-Anhalt in einer starken Verfassung, zumal sich hiesige Unternehmen in aller Regel nicht nur auf einen Markt konzentrieren“, stellte Willingmann klar. Die Außenhandelszahlen bewegten sich trotz Brexit, Handelskonflikten und internationalen Krisen weiterhin auf Rekord-Niveau. Gleichwohl würde ein harter, ungeregelter Brexit voraussichtlich Einschränkungen im Warenverkehr durch Zölle nach sich ziehen. Hinzu kämen eine Reihe weiterer bürokratischer Hürden, etwa erschwerte Zertifizierungsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die den Handel verkomplizieren und verteuern.

„Ein ungeregelter Brexit nach der Übergangsphase hätte aber nicht nur Folgen für die Wirtschaft“, so Willingmann. „Seit Jahren pflegen unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen enge Beziehungen zu britischen Partnern. Ein ungeregelter Austritt Großbritanniens aus der EU hätte hier gravierende Folgen für Austauschprogramme und Forschungskooperationen.“

Am Tage des Inkrafttretens des Austrittsabkommens am 1. Februar 2020 wird auch das „Gesetz über den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union für das Land Sachsen-Anhalt“ (Brexit-Übergangsgesetz Sachsen-Anhalt – BrexitÜG LSA) in Kraft treten. Konkrete Landesinteressen und -anliegen werden – überwiegend in Abstimmung mit den anderen Ländern – auch über den Bundesrat oder in Initiativen der Fachministerkonferenzen eingebracht, um diesen gegenüber der Bundesregierung bzw. auf europäischer Ebene Geltung zu verschaffen.

Sondermaßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen sind derzeit nicht vorgesehen. „So lange die Rahmenbedingungen unklar sind, wie es nach der Übergangsphase weitergeht, besteht dazu kein Anlass“, erläuterte Willingmann. Das aktuell bereits bestehende Instrumentarium von Bund und Ländern an öffentlichen Förderdarlehen und Bürgschaften reiche aus, um gegebenenfalls Liquiditätsengpässe zu überbrücken.