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Einsatz des Ordnungsamtes: Bußgeldverfahren gegen uneinsichtigen Hundehalter

Freitag, den 20. Dezember 2019

Das Ordnungsamt hat ein Bußgeldverfahren gegen einen Magdeburger Hundehalter eingeleitet. Er hatte sich am gestrigen Donnerstag in der Halberstädter Chaussee geweigert, die Hinterlassenschaften seines Hundes zu entfernen. Bei der anschließenden Kontrolle wurde zudem festgestellt, dass beide mitgeführten Hunde nicht angemeldet sind und demzufolge auch keine Steuern entrichtet wurden. Eine Haftpflichtversicherung für die Vierbeiner gibt es ebenfalls nicht.
 
Auch nach mehrfacher Aufforderung durch zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes wollte der 73-Jährige den Hundekot nicht entfernen. Die von ihm bei der Kontrolle angegebenen Informationen zu den beiden Vierbeinern erwiesen sich beim nachfolgenden Abgleichung mit dem Hunderegister als falsch. Gegen den Hundehalter wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Er muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.
 
Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die Hundesteuermarke immer mitgeführt werden muss und Hundekot auf allen öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, Wiesen und in Grünanlagen umgehend beseitigt werden muss. Auch auf den Hundeauslaufwiesen gilt diese Pflicht. Hundekot kann in jedem öffentlichen Papierkorb und im häuslichen Restmüll entsorgt werden. Schon bei erstmaligen Verstößen können Bußgelder bis 100 Euro fällig werden.


Symbolfoto/Privat