Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss führt am Montag, dem 25. November, von 12.30 bis 14.45 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses eine öffentliche Anhörung zu nachhaltigen Finanzanlagen durch. Grundlage der Anhörung sind zwei Oppositionsanträge.
So fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/14684), dass die Bundesregierung im EU-Rat Vorschläge der EU-Kommission zur Förderung nachhaltiger Finanzen (Sustainable Finance-Initiative) ablehnen soll. Die AfD-Fraktion bezeichnet das Sustainable Finance-Konzept der EU als unsolide und inkohärent, es schwäche die Wirtschaft und sei rechtlich nicht vertretbar. Das ganze Vorhaben sei "ideologisch motiviert".
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (19/14219), den Finanzmarkt strikt auf Prinzipien der Nachhaltigkeit auszurichten. Der Finanzplatz Europa müsse zum Leitmarkt für Nachhaltigkeit werden. Zu den Forderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gehört, dass alle mit der Klimakrise in Zusammenhang stehenden Risiken im Risikomanagement aller Finanzmarktakteure angemessen berücksichtigt werden.
Als Sachverständige sind geladen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bundesverband Investment und Asset Management (BVI), Centrum für Europäische Politik (cep), Degussa Sonne/Mond Goldhandel, Deutsche Börse AG, Deutsche Bundesbank, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Deutsches Aktieninstitut, Hannoversche Alterskasse, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), S&P Global Ratings Europe, Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen und Verband der Chemischen Industrie (VCI).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss führt am Montag, dem 25. November, von 10.30 bis 12.00 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes (19/12088) durch.
Der Entwurf sieht eine Ausweitung der Befugnisse des Zollfahndungsdienstes vor. So sollen der Einsatz verdeckter Ermittler sowie eine Befugnis zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Telekommunikationsendgeräten möglich werden. Mit dem Gesetz werden außerdem die Auskunftspflichten von Betroffenen und Dritten erweitert. Außerdem darf das Zollkriminalamt in Zukunft Gerätenummern von Telekommunikationsendgeräten und die Kartennummern der verwendeten Karten sowie die Standorte von Telekommunikationsendgeräten ermitteln.
Als Sachverständige sind geladen: Professor Hartmut Aden (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin), BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Deutsche Steuer-Gewerkschaft, Deutscher Anwaltverein, Professor Klaus Gärditz (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Berlin: (hib/HLE) Die Lösung der steuerlichen Herausforderungen durch die Digitalisierung erfordert eine enge internationale Abstimmung. In ihrer Antwort (19/13190) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12836), die sich nach der französischen Digitalsteuer erkundigt hatte, schildert die Bundesregierung ihre Bemühungen für eine Reform internationaler Besteuerungsprinzipien auf OECD-Ebene. Konkrete Erkenntnisse über die ökonomische Belastungwirkung der französischen Digitalsteuer bei Einzelunternehmen wie Amazon hat die Bundesregierung nicht.
Berlin: (hib/HLE) Nahezu sämtliche Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Nordrhein-Westfalen sind in Nutzung oder vermietet, so dass eine Zugänglichkeit nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13329) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12734) mit, die sich nach touristisch relevanten Objekten in Bundeseigentum in Nordrhein-Westfalen erkundigt hatte. Zu den Objekten, die uneingeschränkt zugänglich seien, zählt die Bundesregierung unter anderem die im Nationalpark Eifel gelegene Burg Vogelsang in Schleiden auf. Die Burg erfreue sich eines großen touristischen Interesses und werde zurzeit von rund 300.000 Besuchern jährlich frequentiert.
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu drei weiteren Kleinen Anfragen der Fraktion Die Linke (19/13381, 19/13384, 19/13385) zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzentwürfe (Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings, Bundesratsdrucksache 365/19; Regelung der Wertgrenze, Bundesratsdrucksache 366/19; Recht der notwendigen Verteidigung, Bundesratsdrucksache 364/19) Stellung genommen. In ihren Antworten (19/13809, 19/13811, 19/13812) schreibt sie, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie die von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwürfe würden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Daneben würden zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung veröffentlicht. Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar.
Zur Frage nach dienstlichen Kontakten von Mitgliedern und Vertretern der Bundesregierung mit externen Dritten heißt es, parlamentarische Kontrolle sei politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle. Schon die Abfrage auf Leitungsebene habe bei einer Gesamtbetrachtung der identischen, zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019 beantworteten 57 Kleinen Anfragen die Grenzen der Zumutbarkeit erheblich überschritten. Dazu seien 4.674 Überprüfungen erforderlich gewesen. Dies sei regelmäßig mit erheblichem Aufwand verbunden. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche in der Regierung bestehe zudem nicht. Zu den konkreten Anlässen heißt es in den Antworten, die Abfragen hätten ergeben, dass es in keinem Ressort Gespräche, Termine oder Veranstaltungen auf Leitungsebene mit externen Dritten gab.
Foto: Bundesregierung / Bergmann