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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Kein Mittelaufwuchs für ärmste Länder

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 16. Oktober 2019

  1. Kein Mittelaufwuchs für ärmste Länder
  2. Import von bleihaltigen Abfällen
  3. KBA-Bescheide nicht öffentlich
  4. Aufzüge und Rolltreppen an Bahnhöfen
  5. Grüne fragen nach Einzelwagenverkehr
  6. Verhalten des Ost-Beauftragten


01. Kein Mittelaufwuchs für ärmste Länder

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat am Mittwochmorgen mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen einen Antrag (19/9856) der FDP-Fraktion zur Aufstockung der Entwicklungsmittel für die am wenigsten entwickelten Länder der Welt (least developed countries, LDCs) abgelehnt. Die Bundesregierung soll danach einen Plan vorlegen, wie sie die Mittel für die LDCs bis zum Jahr 2030 auf 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts steigern will - ein Ziel, das in der Agenda 2030 international vereinbart worden sei, wie ein Vertreter der FDP-Fraktion betonte. Leider sei die Bundesregierung davon mit einem Anteil von derzeit knapp 0,1 Prozent weit entfernt. Die Verdoppelung der Mittel ist aus Sicht der Liberalen gut investiertes Geld, da durch mehr Unterstützung unter anderem der Migrationsdruck in diesen Staaten gemindert werden könnte.

Union und SPD verwiesen indes auf die problematische Regierungsführung in vielen LDCs. Mehr Geld allein werde die Situation der Menschen daher kaum verbessern. Auch der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Norbert Barthle (CSU), sagte, die schwachen staatlichen Strukturen in den Ländern setzten der Absorptionsfähigkeit der Mittel Grenzen. Wichtig sei "Klasse statt Masse".

Seitens der AfD hieß es ebenfalls, mehr Geld bedeute nicht automatisch Verbesserung. Seit den 1960er Jahren seien Billionen an Entwicklungsgeldern nach Afrika geflossen und dort "versandet".

Eine Vertreterin der Linksfraktion stellte demgegenüber klar, dass die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und damit auch das darin verankerte 0,2-Prozent-Ziel bis 2030 erfüllt werden müssten. Die Bundesregierung müsse die Mittel daher spätestens ab 2023 schrittweise erhöhen. Allerdings wandte sich die Linksfraktion gegen den Ansatz der FDP, dies auch mit Hilfe privatwirtschaftlicher Investitionen zu erreichen. Indem die Regierungen in den LDC-Staaten aus der Verantwortung genommen würden, tragfähige öffentliche Strukturen zu schaffen, entstehe eine dauerhafte Abhängigkeit von Entwicklungsgeldern.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete das 0,2-Prozent-Ziel als eine "Mindestforderung"; sie will die Mittel sogar auf 0,5 Prozent aufstocken. Den FDP-Antrag, der eine "gute Motivation" zeige, lehnte sie wegen der zu niedrigen Zielsetzung ab.



02. Import von bleihaltigen Abfällen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Zwischen 2015 und 2018 sind jährlich zwischen 13.022 Tonnen und 29.154 Tonnen bleihaltige Abfälle mit den Codes A1010 und A1160 nach Deutschland importiert worden. Diese stammten aus Algerien, Nigeria, Serbien, dem Kosovo sowie Ghana. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/13263) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12794) hervor, in der sich die Fragesteller nach Details zum Im- und Export von Bleibatterien in LMIC-Staaten erkundigt hatten. Exporte von gefährlichen Abfällen aus der EU in Nicht-OECD-Staaten seien verboten, sodass diese nicht statistisch erfasst werden könnten, schreibt die Bundesregierung.

In der Kleinen Anfrage hatten sich die Abgeordneten auch nach dem Import von recyceltem Blei erkundigt. Da Recycling die Abfalleigenschaft von Abfällen beendet, unterliege recyceltes Blei nicht dem Abfallrecht. Somit lägen keine Zahlen zu Importen aus Nicht-OECD- und Nicht-EU-Ländern vor, schreibt die Bundesregierung.

Weiter verweist sie darauf, dass "ein eigener Strategieplan speziell zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Altbatterien" nicht bestehe. Darüber hinaus obliege die Ausführung des Umweltrechts sowie die Strafverfolgung überwiegend den Verwaltungs-, Polizei- und Strafverfolgungsbehörden der Länder, heißt es in der Antwort. Auch Änderungen der Umweltstrafvorschriften im Strafgesetzbuch seien derzeit nicht in Planung.



03. KBA-Bescheide nicht öffentlich

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Bei den Bescheiden des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) über die hinsichtlich manipulierter Abschalteinrichtungen untersuchten Motorentypen handelt es sich nach Angaben der Bundesregierung um Verwaltungsakte. "Das Verwaltungsverfahren ist nicht öffentlich", schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/13184) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12707), die Medienberichte angeführt hatte, wonach das KBA die Bescheide zurückhalte und diese "selbst auf Antrag von Rechtsanwälten" nicht herausgebe. In ihrer Antwort verweist die Regierung darauf, dass auf der Internetseite des KBA die Datenbank zu angeordneten Rückrufen im Zuständigkeitsbereich des KBA öffentlich zugänglich sei.



04. Aufzüge und Rolltreppen an Bahnhöfen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die deutschlandweite Verfügbarkeit von Aufzügen und Fahrtreppen an Bahnhöfen hat nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2019 bei rund 97 Prozent gelegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/13092) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12285) hervor. Zu den häufigsten Ursachen für den Ausfall von Personenaufzügen und Rolltreppen zählen nach Auskunft der DB AG technische Störungen und Vandalismus, heißt es in der Antwort. Weitere Gründe seien Streugut, unsachgemäße Behandlung oder Stromausfall.

Um die hohe Verfügbarkeit der Personenaufzüge und Fahrtreppen zu gewährleisten, habe die DB AG mit dem Programm ADAM ("Ausbau Digitalisierung Anlagenmanagement") die Aufzüge und Fahrtreppen an Bahnhöfen ausgerüstet, damit diese Störungen nun selbst melden können, schreibt die Regierung. Fast alle fördertechnischen Anlagen der DB Station&Service AG, die in Betrieb sind, seien mit einem Kommunikationsbaustein zur Fernüberwachung ausgestattet. Dieser Baustein erfasse den Zustand der Aufzüge und Fahrtreppen permanent und übermittle diese Daten an die Betriebszentrale. Störungen würden durch die eingebauten Sensoren sofort gemeldet. "So können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ausfälle schneller beheben", heißt es in der Antwort.

Durch die Digitalisierung der Aufzüge und Fahrtreppen erhielten Reisende zudem bessere Informationen über die Verfügbarkeit der Aufzüge und Fahrtreppen an einem Bahnhof. Außerdem beschaffe die DB AG "vandalismusresistente und witterungsgerechte" Technik.



05. Grüne fragen nach Einzelwagenverkehr

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach der Weiterentwicklung des Einzelwagenverkehrs erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/13793). Nach Aussage der Abgeordneten zählt der Einzelwagen- oder Wagenladungsverkehr neben dem Ganzzugverkehr und dem Kombinierten Verkehr zum dritten bedeutenden Produktionssystem im Schienengüterverkehr. Der Einzelwagenverkehr eröffne dem Güterkunden die Möglichkeit, Güter zum Empfänger zu senden, bei der die Versandmenge nur eine Waggonladung oder Wagengruppe umfasst, heißt es in der Vorlage.

Die Bundesregierung wird nun gefragt, wie sich die Zahl der Bedienpunkte im Einzelwagensystem der Deutschen Bahn AG (DB AG) seit 2006 entwickelt hat und welche externen Effekte der Einzelwagenverkehr in der Verbundproduktion von DB Cargo beispielsweise durch die Beförderung von Leerwagen und der Zuführung von Schadwagen in die jeweiligen Ausbesserungswerke leistet. Wissen wollen die Grünen zudem, ob die Bundesregierung die Auflage eines Forschungsprogramms zur Weiterentwicklung eines zukunftsfähigen und modernen Einzelwagenverkehrs über das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF) beabsichtigt.



06. Verhalten des Ost-Beauftragten

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Um Äußerungen des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer geht es in einer Kleinen Anfrage (19/13761) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten beziehen sich auf einen Vorfall im Zuge der Landtagswahl-Berichterstattung in Sachsen und Brandenburg beziehungsweise Reaktionen des Beauftragten auf die Äußerung einer Moderatorin. Sie möchten wissen, wie die Bundesregierung dazu steht.


Foto: Bundesregierung / Bergmann