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Sachsen-Anhalt-News: Heute Im Landtag: Änderung des Wahlgesetztes für die Landtagswahl 2021

Freitag, den 27. September 2019

Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten soll in öffentlicher Versammlung stattfinden

Das Wahlgesetz von Sachsen-Anhalt soll im Hinblick auf die nächste Landtagswahl 2021 geändert werden. Die Änderungen wurden heute in erster Lesung in den Landtag eingebracht. 

„Der Gesetzesentwurf setzt nun auch für die Landesebene den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Januar 2019 um. Dieser hatte den Wahlausschluss von in allen Angelegenheiten betreuter Menschen für verfassungswidrig erklärt. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt“, sagte Sebastian Striegel (Foto), innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Eine entsprechende Änderung für die Kommunalwahl war im April 2019 bereits beschlossen worden. Mit dem Gesetz werden auch Verbesserungen für Menschen mit Behinderung vorgenommen. „Der Entwurf bleibt derzeit aber noch hinter den von uns selbst gesteckten Zielen zurück“, bedauert Striegel.

Die bündnisgrüne Landtagsfraktion wird sich im Verfahren auch dafür einsetzen, dass Parteitage, auf dem die Listen für die Landtagswahl aufgestellt werden, öffentlich werden. „Die Aufstellungsversammlungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Zusammensetzung des Landtages und sollten daher auch der Kontrolle der demokratischen Öffentlichkeit unterliegen. Parteien müssen Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern schaffen“, so Striegel.