Modellprojekt biko belegt Bedarf für Kostenübernahmen für
verschreibungspflichtige Verhütungsmittel
Familienplanung ist ein Menschenrecht. Aber auch in Deutschland können sich viele Frauen die Kosten für Pille, Spirale und Co. einfach nicht leisten – das geht aus der Abschlussevaluation zum Modellprojekt „biko – Beratung, Information und Kostenübernahme bei Verhütung“ hervor, deren Ergebnisse auf einer Fachtagung im Bundesfrauenministerium vorgestellt wurden.
Für Frauen mit wenig Geld besteht demnach hoher Bedarf an
der Kostenübernahme verschreibungspflichtiger Verhütungsmittel. Regelmäßige
Ausgaben wie für die Pille, aber auch hohe einmalige Kosten von bis zu 400 Euro
für eine Spirale können das Budget von Frauen mit geringem Einkommen deutlich
überschreiten. Sie verhüten daher unregelmäßiger, greifen zu weniger zuverlässigen
Methoden oder verzichten sogar ganz auf Verhütung.
Mit dem vom Bundesfrauenministerium geförderten Projekt
„biko“ erprobte der pro familia Bundesverband e. V. an sieben Standorten
(Erfurt, Halle, Lübeck, Ludwigsfelde, Recklinghausen, Saarbrücken und
Wilhelmshaven) über einen Zeitraum von drei Jahren den Zugang zur
Kostenübernahme verschreibungspflichtiger Verhütungsmittel für Frauen mit
geringem Einkommen. Das Projekt mit einem Fördervolumen von knapp vier
Millionen Euro wurde vom unabhängigen Evaluationsinstitut „Camino Werkstatt für
Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung im sozialen Bereich gGmbH“
(„Camino“) ausgewertet.
Während der Kernlaufzeit des Projekts von Juli 2017 bis
Juni 2018 gab es insgesamt 6.104 Anfragen für Kostenübernahmen, davon konnten
4.480 bewilligt werden. In dieser Zeit wurden insgesamt 4.751 Beratungsgespräche
geführt. Die Hälfte aller Frauen gab in der Evaluations-Befragung an, sie
würden ohne die finanzielle Unterstützung durch das Projekt „biko“ entweder gar
nicht oder mit einer deutlich unsicheren Methode verhüten. Das entspricht den
Ergebnissen der Sonderauswertung der Studie „frauen leben 3“ des
Sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituts zu Geschlechterfragen. Demnach ist
jede zweite Sozialleistungsbezieherin mit ihrem Verhütungsverhalten
unzufrieden und würde ihr Verhütungsverhalten ändern, wenn die Mittel
kostenfrei zugänglich wären.
Die Evaluation des Modellprojekts „biko“ ergab außerdem, dass die Bedarfsgruppe heterogen ist. Bedarf an kostenfreier Verhütung besteht nicht nur bei jungen Frauen in der Ausbildungsphase und nicht nur bei Frauen, die Transferleistungen beziehen. Denn die zweitgrößte Nutzerinnengruppe waren Frauen, die trotz Berufstätigkeit über ein geringes Einkommen verfügen. Über 59 Prozent der Nutzerinnen haben eines oder mehrere Kinder.
Mehr als die Hälfte der Frauen, die am Modellprojekt
teilnahmen, entschied sich für Langzeitverhütungsmethoden, darunter die
Hormonspirale und Kupferspirale. Etwas mehr als ein Viertel der Nutzerinnen
erhielt eine erstmalige Kostenübernahme für die Pille.
Im Rahmen des „Gesetzes zur Verbesserung der Information
über einen Schwangerschaftsabbruch“ ist auf Initiative des BMFSFJ die
Altersgrenze für die Kostenübernahme verschreibungspflichtiger Verhütungsmittel
bei der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) seit dem 1. März 2019 vom 20.
auf das 22. Lebensjahr angehoben worden. Ein darüber hinausgehender
gesetzlicher Anspruch auf Kostenübernahme besteht jedoch nicht.
Die Abschlussevaluation sowie eine Kurzfassung davon
finden Sie unter www.biko-verhuetung.de
oder www.profamilia.de/biko.
Zitiert nach einer Pressemitteilung des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im September 2019
Text / Foto: Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA)