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Europäische Kommission genehmigt Sofortmaßnahmen zum Schutz des Dorschs in der östlichen Ostsee

Mittwoch, den 24. Juli 2019


Die Kommission hat Sofortmaßnahmen angekündigt, um den angeschlagenen Dorschbestand in der östlichen Ostsee vor einem drohenden Zusammenbruch zu retten. Im Rahmen der Sofortmaßnahmen wird die gewerbliche Fischerei von Dorsch in großen Teilen der Ostsee mit sofortiger Wirkung bis zum 31. Dezember 2019 verboten.

EU-Kommissar Karmenu Vella, zuständig für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, erklärte: „Ein Zusammenbruch der Dorschbestände hätte katastrophale Auswirkungen auf die Existenz vieler Fischer und Küstengemeinden im gesamten Ostseeraum. Wir müssen rasch handeln, um den Bestand zum Wohl der Fische und im Interesse der Fischer wieder aufzufüllen. Deshalb hat die Kommission als rasche Reaktion auf diese unmittelbare Bedrohung Sofortmaßnahmen erlassen. Eine weitere Aufgabe besteht jedoch darin, den Bestand und seinen Lebensraum langfristig angemessen zu bewirtschaften.“

Das Verbot wird sofort in Kraft treten und gilt bis zum 31. Dezember 2019. Es gilt für alle Fischereifahrzeuge und in allen Gebieten der Ostsee, in denen der größte Teil des Bestands vorkommt (d. h. die Unterdivisionen 24-26), mit Ausnahme einiger spezifischer gezielter Ausnahmeregelungen. Zuvor hatten einige Mitgliedstaaten bereits Maßnahmen ergriffen. Da diese Maßnahmen jedoch keine einheitliche Herangehensweise in allen Gebieten gewährleisten, in denen der Dorsch in der östlichen Ostsee vorkommt, und nicht alle Mitgliedstaaten beabsichtigen, nationale Maßnahmen zu ergreifen, sind nach Ansicht der Kommission weitere Sofortmaßnahmen erforderlich.

Das Fangverbot ist zwar ein grundlegender erster Schritt, um den gefährdeten Bestand zu schützen, doch werden die Kommission und die Mitgliedstaaten auch langfristigere Maßnahmen in Betracht ziehen, wenn die Ministerinnen und Minister im Herbst zusammenkommen, um über die Fangmöglichkeiten im nächsten Jahr zu entscheiden. Aus Wissenschaftskreisen wird neben der Fangtätigkeit auch auf viele andere Faktoren hingewiesen, die den Bestand bedrohen und gesondert behandelt werden müssen, darunter der zu niedrige Salzgehalt, die zu hohen Wassertemperaturen und zu wenig Sauerstoff sowie Parasitenbefall.

Hintergrund

Jüngste wissenschaftliche Untersuchungen haben die Besorgnis im Hinblick auf den Dorschbestand in der östlichen Ostsee noch verstärkt. Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, könnte das dramatische Schrumpfen des Bestands zu dessen Zusammenbruch führen. Internationale wissenschaftliche Gremien haben deshalb ein komplettes Fangverbot gefordert, um das Ruder herumzureißen. Die Kommission hat die vorhandenen wissenschaftlichen Nachweise analysiert und diese Maßnahmen auf der Sitzung eines Sachverständigenausschusses mit den Mitgliedstaaten erörtert.

Wissenschaftlichen Gutachten zufolge wurden die zulässigen Fangmengen für Dorsch in der östlichen Ostsee seit 2014 bereits jedes Jahr gesenkt, und zwar von 2014 noch 65 934 t auf 24 112 t im Jahr 2019. Dennoch nahmen die Fischer in den letzten Jahren nur zwischen 40-60 % der zulässigen Gesamtfangmenge in Anspruch, was vermutlich auf einen Mangel an Fischen in Handelsgröße zurückzuführen ist. Wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge ist das Volumen von handelsüblich großem Dorsch (mindestens 35 cm) derzeit auf dem niedrigsten Stand seit den 1950er-Jahren. Dieses Jahr haben die Fischer bisher rund 21 % ihrer verfügbaren Quote ausgeschöpft.

Dorsch in der östlichen Ostsee war lange eine der wichtigsten Fischarten, die für den Lebensunterhalt zahlreicher Fischer von entscheidender Bedeutung ist. Über 7000 Fischereifahrzeuge aus allen acht Anrainermitgliedstaaten fangen Dorsch in der östlichen Ostsee, wobei für 182 Schiffe aus Litauen und Polen über 50 % ihrer Fänge aus diesem Bestand stammen.

Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik kann die Kommission auf begründeten Antrag eines Mitgliedstaats oder von Amts wegen Sofortmaßnahmen zur Minderung einer ernsthaften Bedrohung der Erhaltung der biologischen Meeresressourcen erlassen. Diese Maßnahmen dürfen höchstens sechs Monate lang gelten. In der Vergangenheit hat die Kommission bereits Sofortmaßnahmen zum Schutz gefährdeter Bestände ergriffen, insbesondere zum Schutz der Sardellen im Golf von Biskaya und des nördlichen Wolfsbarschs.


Symbolfoto Fischkutter / Privat