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SAN News

Einbürgerungen in Sachsen-Anhalt rückläufig

Donnerstag, den 11. Juli 2019


Im Verlauf des Jahres 2018 erhielten in Sachsen-Anhalt 653 ausländische Personen (324 Männer und 329 Frauen) durch Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Einbürgerungszahl war damit gegenüber 2017 rückläufig (-11,0 %), wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt anlässlich des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrecht vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 1618) mitteilt.

539 der eingebürgerten Personen (82,5 %) lebten zum Zeitpunkt der Einbürgerung schon mindestens 8 Jahre rechtmäßig in Deutschland. Bei 205 Personen (31 %) betrug die Aufenthaltsdauer 9 bis 14 Jahre. 262 Menschen hielten sich 15 Jahre und länger Jahre in Deutschland auf.

Die Einbürgerung erfolgte bei 255 Personen (39,1 %) aus einer europäischen, bei 293 Personen (44,9 %) aus einer asiatischen, bei 64 Personen (9,8 %) aus einer afrikanischen und bei 18 Personen (2,8 %) aus einer amerikanischen Staatsangehörigkeit heraus. Der größte Anteil hatte vor ihrer Einbürgerung die vietnamesische Staatsangehörigkeit (85 Personen), gefolgt von 69 Personen mit syrischer und 48 Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit.

Von den eingebürgerten Ausländerinnen und Ausländern waren 122 bzw. 18,7 % unter 18 Jahre alt. 88 Personen (13,5 %) zählten zur Altersgruppe 18 bis unter 23 Jahre. 308 Personen (47,2 %) waren zwischen 23 und 45 Jahren alt.

271 Eingebürgerte (41,5 %) konnten ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten. Eine Mehrstaatlichkeit wird nur in Ausnahmefällen hingenommen, beispielsweise wenn der ausländische Staat das Ausscheiden verweigert oder mit Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ergeben sich erhebliche Nachteile wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art.