Berlin, 02.07.2019
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) positioniert sich
klar gegen das Verhalten der italienischen Regierung und ihrer
Behörden, die die Festnahme der deutschen Kapitänin Carola Rackete
durchsetzten und ihr unter anderem Beihilfe zur illegalen
Einwanderung sowie eine Verletzung des Seerechts vorwerfen.
"Wer Menschenleben rettet, darf nicht kriminalisiert werden, erst
recht nicht in einem Land, das der Europäischen Union angehört", so
der Vorsitzende Frank Bsirske (Foto). Gemeinsam mit der Europäischen
Dachorganisation der Transportgewerkschaften ETF (European Transport
Workers' Federation) fordert ver.di die sofortige Freilassung von
Kapitänin Carola Rackete. Christine Behle, für die maritime
Wirtschaft zuständiges ver.di-Vorstandsmitglied, erwartet von der
Europäischen Union, dass sich alle Beteiligten verbindlich der
Verantwortung in der Flüchtlingsfrage stellen: "Die Hilfsprojekte
müssen sich stärker in die Herkunftsländer selbst fokussieren und
endlich umgesetzt werden; ausnahmslos alle der EU angehörigen Länder
müssen Flüchtende aufnehmen, und Seenotretter dürfen nicht weiter für
das Retten von Menschenleben bestraft werden!"
Rackete hatte mit 40 von ursprünglich 53 aus Seenot geretteten
Migranten an Bord im italienischen Hafen Lampedusa mit ihrem Schiff
angelegt. Zuvor hatte die italienische Regierung ein Verbot zum
Anlegen ausgesprochen. Ein Verbot entgegen der Vereinbarungen der
Genfer Flüchtlingskonvention.
Die völkerrechtrechtliche Verpflichtung zur Seenotrettung ist im
SOLAS-Übereinkommen (International Convention for Safety of Life at
Sea) geregelt. Sie ist Ausdruck von menschlichem Handeln zur Rettung
von Menschen in Seenot.
"Nach diesem Grundsatz handeln zivile Seenotretterinnen und
Seenotretter und haben sich der Rettung von Flüchtenden, insbesondere
im Mittelmeer verschrieben. So auch die Crew der "Sea-Watch 3",
geführt von der Kapitänin Carola Rackete, mit ihrem
Seenotrettungsschiff des gleichnamigen Vereins Sea-Watch e. V.", so
Bsirske.