Freitag, den 7. Juni 2019
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich gemeinsam
mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem
Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und
Rohstoffwirtschaft e.V (BDE) auf eine dreistufige Erhöhung des
Mindestlohns in der Abfallwirtschaft geeinigt.
Danach wird der Mindestlohn, wenn die jeweiligen Gremien zustimmen,
ab dem 1. Oktober 2019 auf 10,00 Euro pro Stunde, am 1. Oktober 2020
auf 10,25 Euro und am 1. Oktober 2021 auf 10,45 Euro erhöht.
Der Mindestlohn in der Abfallwirtschaft ist seit 2017 bei 9,10 Euro
nicht mehr verhandelt worden und wurde Anfang 2019 durch den
gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro abgelöst.
ver.di begrüßt die Einigkeit der Arbeitgeberverbände für einen neuen
starken Mindestlohn in der Entsorgungsbranche. Zwei Jahre hat ver.di
sich für die Akzeptanz und die Neuverhandlungen des Mindestlohns
Abfallwirtschaft eingesetzt.
"Es ist erfreulich, dass auch die Arbeitgeberverbände die
Notwendigkeit eines Mindestlohns erkannt haben", betont
ver.di-Bundesvorstandsmitglied Andreas Scheidt. "Der Mindestlohn
Abfallwirtschaft ist ein wichtiges Signal für die tariflos
Beschäftigten in der Entsorgungsbranche. Die Tarifbindung innerhalb
der Branche hat über die Jahre zugenommen und doch gibt es noch
zahlreiche Arbeitgeber, die sich der Tarifbindung entziehen. Durch
den Mindestlohn Abfallwirtschaft haben wir eine finanziell
verbesserte Grundlage für die Beschäftigten geschaffen."