Foto: Titelcover der Broschüre Prävention von Gewalt und
Aggression gegen Beschäftigte
Viele Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflege- und
Betreuungseinrichtungen erleben in ihrem Arbeitsalltag verbale oder körperliche
Gewalt. Aber längst nicht alle wissen, dass bei solchen Vorfällen unter
Umständen die gesetzliche Unfallversicherung greift.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) gibt ihren Mitgliedsunternehmen Tipps, wann
Extremerlebnisse gemeldet werden sollten. Außerdem hat sie einen neuen
Präventionsratgeber herausgebracht und informiert bei ihrem diesjährigen Fachkongress
"BGW forum – Gesundheitsschutz in Krankenhaus und Klinik" zum Thema.
Versicherungsschutz
"Verursacht ein Gewaltvorfall im Zusammenhang mit
der Arbeit einen körperlichen Schaden oder eine psychische Erkrankung, handelt
es sich versicherungsrechtlich um einen Arbeitsunfall", erklärt Claudia
Drechsel-Schlund, Reha-Expertin der BGW. "Je nach Einzelfall kann das auch
bei verbalen Übergriffen gegeben sein."
Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
sorgt dann für die bestmögliche medizinische Behandlung und kümmert sich mit
allen geeigneten Mitteln darum, dass der oder die betroffene Versicherte wieder
am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Das gilt auch bei
psychischen Folgen eines Übergriffs.
Erste Hilfe für die Psyche
Hilfe erhalten Betroffene nach Extremerlebnissen bei der
Arbeit bereits, bevor gesundheitliche Folgen sichtbar werden.
Die BGW bietet ihren Versicherten in solchen Situationen
beispielsweise telefonisch-psychologische Beratung.
Alternativ können Betroffene bis zu fünf probatorische
Sitzungen bei ärztlichen oder psychologischen Physiotherapeutinnen oder
-therapeuten zur psychischen Stabilisierung wahrnehmen.
Wenn anschließend aufgrund des selbst erlittenen oder
miterlebten Vorfalls eine psychotherapeutische Weiterbehandlung erforderlich
ist, wird diese ebenfalls gewährt.
Wann Gewaltereignis melden?
Meldepflichtig sind Gewaltvorfälle – wie andere
Arbeitsunfälle auch, wenn sie mehr als drei Kalendertage Arbeitsunfähigkeit
verursachen. Doch bei Gewalt- und anderen Extremereignissen können psychische
Folgen zeitverzögert auftreten. Deshalb empfiehlt die BGW ihren
Mitgliedsbetrieben:
Extremereignisse immer melden: insbesondere schwere
Körperverletzungen, Sexualdelikte oder (Raub-)Überfälle, auch auf dem
Arbeitsweg. Dabei müssen auch Beschäftigte berücksichtigt werden, die das
Geschehen miterlebt oder Betroffenen geholfen haben und dadurch ebenfalls
psychisch belastet sein können.
Gewaltereignisse immer dann melden, wenn psychische
Auffälligkeiten bei direkt oder indirekt betroffenen Beschäftigten bemerkbar
werden.
Bei häufigem Auftreten von Gewalt- oder Extremereignissen
im Betrieb individuell Kontakt mit der BGW aufnehmen.
Zu beachten ist dabei: Sofern keine Meldepflicht für den
jeweiligen Arbeitsunfall besteht, muss für eine fallbezogene Meldung an die
Berufsgenossenschaft die Zustimmung der betreffenden versicherten Person
vorliegen.
Neuer Präventionsratgeber erschienen
Wie Unternehmen im Gesundheitsdienst und in der
Wohlfahrtspflege Übergriffen auf Beschäftigte bestmöglich vorbeugen können, was
nach einem Vorfall zu tun ist und welche Unterstützung die BGW ihren
Mitgliedsbetrieben und Versicherten bietet, zeigt die neue Broschüre
"Prävention von Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte". Zu finden
ist sie – wie weitere Informationen zum Thema – unter www.bgw-online.de/gewalt.
Veranstaltungstipp: BGW forum 2019
Im Rahmen ihres diesjährigen Fachkongresses "BGW
forum – Gesundheitsschutz in Krankenhaus und Klinik" veranstaltet die Berufsgenossenschaft
am 2. September in Hamburg ein Satellitensymposium "Gewalt gegen
ärztliches und medizinisches Fachpersonal". Beim Kongress selbst steht am
3. September ein Plenum zur Prävention von Gewalt gegen Beschäftigte im
Krankenhaus auf dem Programm. Weitere Informationen finden Interessierte unter www.bgwforum.de.
Über uns
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht
staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie
ist für über 8,5 Millionen Versicherte in mehr als 645.000 Unternehmen
zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und
beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall
sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische
Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre
Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben
können.
Quelle - Text und Foto: Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)