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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Rechtsextremistisch genutzte Immobilien

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 16. Mai 2019

  1. Spurensicherung am Breitscheidplatz
  2. Links motivierte Straftaten
  3. Rechtsextremistisch genutzte Immobilien
  4. Wohnpartnerschaften und Steuern
  5. Urlaub auf dem Bauernhof
  6. Betäubung mit Isofluran bei der Kastration


01. Spurensicherung am Breitscheidplatz

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die Zahl daktyloskopischer Spuren, die an dem für den Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz verwendeten Lkw und den darin sichergestellten Gegenständen gesichert wurden, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10048) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8876). Danach wurden im Zuge der Spurensicherung am Breitscheidplatz insgesamt vier auswertbare Fingerabdruckspuren gesichert. Am Lkw konnten den Angaben zufolge zwei Fingerabdruckspuren sichergestellt werden. "Drei Fingerabdruckspuren konnten Anis Amri zugeordnet werden, eine Fingerabdruckspur konnte dem getöteten Lkw-Fahrer zugeordnet werden", wie aus der Antwort weiter hervorgeht.



02. Links motivierte Straftaten

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) In Deutschland sind im ersten Quartal dieses Jahres 27 Menschen aufgrund politisch links motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/10038) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/9648) hervor.

Danach wurden für den Zeitraum von Januar bis März 2019 vorläufigen Zahlen zufolge insgesamt 816 politisch links motivierte Straftaten gemeldet, darunter 87 Gewalttaten. Die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen beläuft sich laut Vorlage auf 467.



03. Rechtsextremistisch genutzte Immobilien

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die Zahl rechtsextremistisch genutzter Immobilien berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10043) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/9064). Danach sind mit Stand vom 31. Oktober vergangenen Jahres bundesweit 146 Objekte als rechtsextremistisch genutzte Immobilien einzustufen.

Bei der Erfassung fanden laut Antwort nur Immobilien Berücksichtigung, "bei denen Rechtsextremisten über eine uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit verfügen, etwa in Form von Eigentum, Miete, Pacht (das heißt Eigentums- oder Besitzverhältnis) oder durch ein Kenn- und Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen". Weitere Erfassungskriterien seien die "politisch ziel- und zweckgerichtete sowie die wiederkehrende Nutzung durch Rechtsextremisten".

Bei 60 Objekten haben den Angaben zufolge Rechtsextremisten als Eigentümer und bei 48 Objekten als Mieter Zugriff und Verfügungsgewalt. In den übrigen Fällen beruhe die Zugriffsmöglichkeit auf einem Kenn- oder Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen oder sei nicht näher zu bestimmen.



04. Wohnpartnerschaften und Steuern

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Für die steuerliche Bewertung von neuartigen Wohnpartnerschaften wie "Wohnpaar auf Zeit" oder "Wohnen für Hilfe" interessiert sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/10032). Die Abgeordneten wollen wissen, wie viele Studierende und Auszubildende solche Programme nutzen und welche steuerlichen Regeln gelten. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage wird das Prinzip der Wohnpartnerschaften erläutert: Menschen mit freien Wohnraum in ihrer eigenen Wohnung, die diesen nicht dauerhaft vermieten wollen, bieten diesen freien Wohnraum Studierenden oder Auszubildenden an. Diese leisten dafür Hilfe im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung oder sind in ehrenamtlichen Projekten tätig. Die steuerliche Bewertung dieser Wohngemeinschaften sorgt nach Auffassung der FDP-Fraktion für Unmut. So regele ein mit Bundes- und Länderebene abgestimmter Erlass der Finanzbehörde Hamburg, dass alle erbrachten Hilfeleistungen sowie die Bereitstellung des Wohnraums als Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes bewertet werden.



05. Urlaub auf dem Bauernhof

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Tourismus-Segment "Urlaub auf dem Bauernhof" wird im Rahmen von offiziellen Statistiken der Landwirtschaft oder des Tourismus nicht explizit erfasst. Das erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19/9906) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9495). Weiter heißt es, dass landwirtschaftliche Betriebe, die Beherbergungen anbieten, dem sogenannten Agrotourismus im engeren Sinne zuzuordnen seien. Derzeit prüfe allerdings die Regierung gemeinsam mit den Fachreferenten der Bundesländer für die einzelbetriebliche Investitionsförderung, ob die derzeitige Förderung von Investitionen zur Diversifizierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) und damit auch im Bereich "Urlaub auf dem Bauernhof" eine Anpassung benötigt.



06. Betäubung mit Isofluran bei der Kastration

Ernährung und Landwirtschaft/Verordnung

Berlin: (hib/EIS) Der Tierarztvorbehalt für die Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration wird aufgehoben und durch Landwirte oder sachkundige Personen ermöglicht. Dazu legt die Bundesregierung die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) (19/10082) vor. Aus wirtschaftlichen und logistischen Gründen sei die Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration für die Mehrzahl der Betriebe nur möglich, sofern sie vom Landwirt selbst oder von anderen sachkundigen Personen angewendet werden kann. Auch praktisch stünden nicht genügend Tierärzte zur Verfügung, um die Narkose mit Isofluran flächendeckend durchführen zu können, heißt es zur Begründung.


Foto: Bundesregierung / Bergmann