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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Durchsetzung der Ausreisepflicht

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 15. Mai 2019

  1. Durchsetzung der Ausreisepflicht
  2. AfD will Neuregelung zur Strafverfolgung
  3. AfD will Geschäftsordnung ändern
  4. Diäten steigen um 3,1 Prozent
  5. Zahl künftiger Pensionäre erfragt


01. Durchsetzung der Ausreisepflicht

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" (19/10047) vorgelegt, der am Donnerstag zur ersten Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, kommt eine "hohe Zahl vollziehbar Ausreisepflichtiger" nicht der Verpflichtung nach, Deutschland zu verlassen. Diese müsse gegebenenfalls im Wege der Abschiebung durchgesetzt werden.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es der Begründung zufolge, "die Zuführungsquote zu Rückführungsmaßnahmen deutlich zu erhöhen". Dazu sollen unter anderem die Voraussetzungen der Abschiebungshaft verändert werden. So ist laut Bundesinnenministerium vorgesehen, die Voraussetzungen für Sicherungshaft abzusenken, um ein Untertauchen zu verhindern. Ferner soll den Angaben zufolge die sogenannte Vorbereitungshaft auf Gefährder ausgeweitet werden. Neu eingeführt werden soll zudem eine "Mitwirkungshaft". Sie soll eine Vorführung aus der Haft ermöglichen, wenn der Ausländer bestimmten Anordnungen zur Mitwirkung bei der Identitätsklärung keine Folge leistet. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf eine Klarstellung im Rahmen des Ausreisegewahrsams, dass das Kriterium Fluchtgefahr nicht vorliegen muss.

Zusätzlich zu den "bisherigen knapp 487 speziellen Abschiebungshaftplätzen" sollen zudem durch ein vorübergehendes Aussetzen des Trennungsgebots von Abschiebungs- und Strafgefangenen bis zu 500 weitere Plätze in Justizvollzugsanstalten für den Vollzug der Abschiebungshaft genutzt werden können, wie aus dem Gesetzentwurf weiter hervorgeht.

Darüber hinaus soll einem Ausländer nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin einer geplanten Abschiebung nicht angekündigt werden dürfen, um ein Untertauchen des Betreffenden zu verhindern. Informationen zum konkreten Ablauf einer Abschiebung werden in dem Gesetzentwurf strafrechtlich als Geheimnis eingestuft. Machen Amtsträger oder "besonders verpflichtete Personen" dem Abzuschiebenden oder Dritten solche Informationen zugänglich, können sie sich demnach strafbar machen und andere Personen wegen Anstiftung oder Beihilfe belangt werden.

Eingeführt werden soll laut Vorlage auch eine neue Duldungskategorie "für Personen mit ungeklärter Identität". Sie soll Ausreisepflichtigen erteilt werden, deren Abschiebung aus von ihnen zu verantwortenden Gründen nicht vollzogen werden kann, etwa weil sie ihrer Passbeschaffungpflicht nicht nachkommen oder über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit täuschen. Die Betreffenden sollen den Angaben zufolge keine Erwerbstätigkeit aufnehmen dürfen; auch soll eine Wohnsitzauflage ausgesprochen werden können.

Außerdem soll die Verletzung von Mitwirkungspflichten während des Asylverfahrens künftig in größerem Umfang als bisher zu Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz führen können. Des Weiteren ist eine Überarbeitung des Ausweisungsrechts geplant, mit der "auch Sozialleistungsbetrug und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Ausweisung führen können, soweit diese zu einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geführt haben".

Asylbewerber, bei denen feststeht, dass Deutschland nicht für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist, und deren Überstellung durchgeführt werden kann, sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig nur noch Anspruch auf eingeschränkte Leistungen haben. "Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, denen bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat internationaler Schutz zuerkannt wurde, der fortbesteht, haben nur noch Anspruch auf Überbrückungsleistungen", heißt es in der Vorlage weiter.

Sie enthält auch eine Übertragung der "Passersatzpapierbeschaffung im Wege der Amtshilfe" von der Bundespolizei auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, ebenso wie eine Verlängerung der Frist für die Regelüberprüfung positiver Asylentscheidungen, "die in den Jahren 2015, 2016 und 2017 unanfechtbar geworden sind", von drei auf vier bis fünf Jahre.



02. AfD will Neuregelung zur Strafverfolgung

Bundestagsnachrichten/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf "zur Verbesserung der Strafverfolgung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages" (19/9967) eingebracht. Das Ziel sei, die Regeln zum Immunitätsrecht so anzupassen, dass sowohl die Effizienz der Strafverfolgung, als auch die Rechte der Abgeordneten und die Funktionsfähigkeit des Parlaments in gleicher Weise berücksichtigt und in Ausgleich gebracht würden, heißt es in der Vorlage.

Das Grundgesetz sowie das Strafgesetzbuch sollten dergestalt geändert werden, "dass Strafverfahren gegen ein Mitglied des Bundestages so lange möglich sind, bis der Deutsche Bundestag sie untersagt."



03. AfD will Geschäftsordnung ändern

Bundestagsnachrichten/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion strebt im Zusammenhang mit einem von ihr eingebrachten Gesetzentwurf eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages an. Es geht um den Entwurf eines Gesetzes "zur Verbesserung der Strafverfolgung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages" (19/9967), wie aus dem Antrag (19/9966) hervorgeht.

In dem Antrag wird eine Neufassung des Paragrafen 107 der Geschäftsordnung gefordert, in dem die Immunitätsangelegenheiten geregelt sind. Es werden Vorschläge für die Formulierung von sechs Absätzen gemacht. Den Angaben zufolge soll Paragraph 107 Absatz 1 künftig lauten:

"Ein Antrag auf Herbeiführung eines Verlangens auf Aussetzung einer Strafverfolgungsmaßnahme oder einer sonstigen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Mitgliedes des Bundestages nach Artikel 46 Absatz 2 des Grundgesetzes kann vom Präsidenten, von einer Fraktion, von mindestens acht Mitgliedern des Bundestages oder vom betroffenen Mitglied des Bundestages gestellt werden. Er ist zu begründen und bedarf der Schriftform."

In der Begründung des Antrags heißt es, für den Fall, dass ein Strafverfahren zur politischen Verfolgung instrumentalisiert werden sollte, müsse auch das betroffene Mitglied des Bundestages in die Lage versetzt werden, einen entsprechenden Antrag auf Aussetzung zu stellen. Dies sei wegen des repräsentativen Status des Abgeordneten nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz geboten.



04. Diäten steigen um 3,1 Prozent

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Die Diäten der Bundestagsabgeordneten werden zum 1. Juli 2019 um 3,1 Prozent oder rund 303 Euro auf dann rund 10.083 Euro im Monat erhöht. Das geht aus einer Unterrichtung (19/10014) des Bundestagspräsidenten hervor.

Das Verfahren zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung sieht vor, dass der Präsident des Statistischen Bundesamtes dem Präsidenten des Bundestages die Entwicklung des Nominallohnindexes mitteilt. Die Diäten werden dann jeweils zur Jahresmitte entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst.



05. Zahl künftiger Pensionäre erfragt

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will wissen, wie viel Prozent der Bundesbeamten sowie der Tarifbeschäftigten in den kommenden zehn Jahren nach Berechnungen der jeweiligen Ministerien in Pension beziehungsweise in den Ruhestand gehen werden. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/9892) unter anderem danach, wie sich die Teilzeitquote der Bundesbeamten in den Jahren 1998 und 2018 entwickelt hat.


Foto: Bundesregierung / Bergmann