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Foto Christoph Meister

Mindestausbildungsvergütung - ver.di erwartet mehr


Berlin, 14.05.2019

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die 
Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung. Die 
Kabinettsvorlage bleibe aber deutlich hinter den Erwartungen zurück. 
"Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung nun endlich den 
Koalitionsvertrag umsetzt. Die Mindestausbildungsvergütung ist lange 
überfällig. Es ist ein Erfolg von ver.di, dass sie eingeführt wird", 
sagt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Meister.

Die Kabinettsvorlage bleibe allerdings weit hinter den Erwartungen 
zurück. ver.di fordert eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung 
von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen 
Ausbildungsvergütungen. Das ergibt für das erste Ausbildungsjahr eine
Mindestvergütung von derzeit 660 Euro, die sich im zweiten 
Ausbildungsjahr auf 720 Euro, im dritten Ausbildungsjahr auf 795 Euro
und im vierten Ausbildungsjahr auf 826 Euro steigert. Die jährliche, 
automatische Anpassung soll auf Grundlage der vom Bundesinstitut für 
Berufsbildung ermittelten durchschnittlichen Steigung der tariflichen
Ausbildungsvergütung erfolgen.

"Viele Auszubildende und dual Studierende werden nicht von der 
Mindestausbildungsvergütung profitieren, weil sie nicht unter den 
Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) fallen. Hier muss 
die Bundesregierung nacharbeiten und den Geltungsbereich erweitern", 
so Meister weiter. 

Trotz der besonderen Bedeutung des BBiG als zentrales 
Ausbildungsgesetz werden zahlreiche berufliche Ausbildungsgänge und 
vergleichbare neue Ausbildungsstrukturen nicht nach dem BBiG 
geregelt. Das heißt, sie profitieren auch nicht von einer 
Mindestausbildungsvergütung. Dazu gehören die dualen Studiengänge und
zahlreiche Ausbildungen im Gesundheitsbereich wie 
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten oder 
Medizinisch-technische Assistentinnen und Medizinisch-technische 
Assistenten, für die oftmals überhaupt keine Ausbildungsvergütung 
bezahlt werden. Daher fordert ver.di, den Geltungsbereich 
dementsprechend zu erweitern. 


Foto: Christoph Meister / Copy Kay Herschelmann