Berlin, 14.05.2019
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die
Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung. Die
Kabinettsvorlage bleibe aber deutlich hinter den Erwartungen zurück.
"Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung nun endlich den
Koalitionsvertrag umsetzt. Die Mindestausbildungsvergütung ist lange
überfällig. Es ist ein Erfolg von ver.di, dass sie eingeführt wird",
sagt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Meister.
Die Kabinettsvorlage bleibe allerdings weit hinter den Erwartungen
zurück. ver.di fordert eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung
von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen
Ausbildungsvergütungen. Das ergibt für das erste Ausbildungsjahr eine
Mindestvergütung von derzeit 660 Euro, die sich im zweiten
Ausbildungsjahr auf 720 Euro, im dritten Ausbildungsjahr auf 795 Euro
und im vierten Ausbildungsjahr auf 826 Euro steigert. Die jährliche,
automatische Anpassung soll auf Grundlage der vom Bundesinstitut für
Berufsbildung ermittelten durchschnittlichen Steigung der tariflichen
Ausbildungsvergütung erfolgen.
"Viele Auszubildende und dual Studierende werden nicht von der
Mindestausbildungsvergütung profitieren, weil sie nicht unter den
Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) fallen. Hier muss
die Bundesregierung nacharbeiten und den Geltungsbereich erweitern",
so Meister weiter.
Trotz der besonderen Bedeutung des BBiG als zentrales
Ausbildungsgesetz werden zahlreiche berufliche Ausbildungsgänge und
vergleichbare neue Ausbildungsstrukturen nicht nach dem BBiG
geregelt. Das heißt, sie profitieren auch nicht von einer
Mindestausbildungsvergütung. Dazu gehören die dualen Studiengänge und
zahlreiche Ausbildungen im Gesundheitsbereich wie
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten oder
Medizinisch-technische Assistentinnen und Medizinisch-technische
Assistenten, für die oftmals überhaupt keine Ausbildungsvergütung
bezahlt werden. Daher fordert ver.di, den Geltungsbereich
dementsprechend zu erweitern.