Der Minister für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht (Foto), hat heute acht Mitglieder und acht stellvertretende Mitglieder in die Härtefallkommission des Landes berufen.
Durch das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz ergab sich für die Landesregierung die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission einzurichten. Auf Grund eines sogenannten „Härtefallersuchens“ der Kommission kann der Innenminister anordnen, vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern - abweichend von den sonst erforderlichen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen - aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Die Kommission hat acht Mitglieder und acht stellvertretende Mitglieder, die persönlich durch den Innenminister zu berufen sind und über Kenntnisse des Aufenthalts- und Asylrechts oder über Erfahrung in der Flüchtlingsberatung verfügen sollen. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Härtefallkommission werden auf Vorschlag der in der Härtefallkommissionsverordnung
Innenminister Holger Stahlknecht dankte allen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für ihre in der vergangenen Berufungsperiode geleistete ehrenamtliche Tätigkeit, die von hoher Fach- und Sachkenntnis sowie Sachlichkeit und gegenseitigem Respekt auch bei teilweise unterschiedlicher Auffassung zu dargelegten Härtefallkriterien geprägt war. Ferner gratulierte er den neuen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern zu ihrer Berufung. Die Mehrheit der Berufenen übt diese Tätigkeit wiederholt bzw. bereits seit Bestehen der Härtefallkommission aus.
Holger Stahlknecht: „Die Mitglieder verfolgen das gemeinsame Ziel, eine unter Berücksichtigung des Einzelfalles angemessene Entscheidung zu treffen. Da die Tätigkeit in der Kommission von hoher Professionalität geprägt ist, beeinträchtigten konträre Diskussionen in Einzelfällen nicht die konstruktive Arbeitsatmosphäre der Kommission.“
Gleichzeitig brachte er zum Ausdruck, dass die Arbeit der Härtefallkommission weiterhin einen hohen Stellenwert hat, da es in Einzelfällen nach wie vor zu ausländerrechtlichen Konfliktsituationen kommen kann, zu dessen Lösung eine Befassung durch die Härtefallkommission notwendig ist.
Folgende Personen wurden am heutigen Tage in die Härtefallkommission berufen:
Mitglieder |
| stellvertretende Mitglieder |
| auf Vorschlag | |
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Diane Gardyan |
| Bernhard Böddeker |
| des Landkreistages Sachsen-Anhalt | |
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Frank Ehlenberger |
| Stefan Jaeger |
| des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt | |
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Tatiana Katcheishvili |
| Liana Nörenberg |
| der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege im Land Sachsen-Anhalt e. V. | |
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Antje Arndt |
| Kathleen Neundorf |
| des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt e. V. | |
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Monika Schwenke |
| Diakon Wolfgang Gerlich |
| der Katholischen Kirche Sachsen-Anhalt | |
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Petra Albert |
| Manfred Seifert |
| der Evangelischen Kirchen Sachsen-Anhalt | |
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Susi Möbbeck |
| Joanna Radwan-Pytlewski |
| des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt | |
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Christa Dieckmann |
| Wolfgang Werner |
| des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt | |
Auf der im Anschluss an die Berufung stattgefundenen konstituierenden Sitzung der Härtefallkommission wurde Frau Schwenke zur Vorsitzenden und Frau Arndt zur Stellvertreterin gewählt.