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Sachsen-Anhalt-News: Härtefallkommission: Innenminister Stahlknecht beruft Mitglieder und stellvertretende Mitglieder

mi 2018 01 17 jensschlueter 1860

Donnerstag, den 9. Mai 2019


Der Minister für Inneres und Sport, Holger Stahlknecht (Foto), hat heute acht Mitglieder und acht stellvertretende Mitglieder in die Härtefallkommission des Landes berufen.

 

Durch das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz ergab sich für die Landesregierung die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission einzurichten. Auf Grund eines sogenannten „Härtefallersuchens“ der Kommission kann der Innenminister anordnen, vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern - abweichend von den sonst erforderlichen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen - aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

 

Die Kommission hat acht Mitglieder und acht stellvertretende Mitglieder, die persönlich durch den Innenminister zu berufen sind und über Kenntnisse des Aufenthalts- und Asylrechts oder über Erfahrung in der Flüchtlingsberatung verfügen sollen. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Härtefallkommission werden auf Vorschlag der in der Härtefallkommissionsverordnung genannten Organisationen für zwei Jahre berufen.

 

Innenminister Holger Stahlknecht dankte allen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für ihre in der vergangenen Berufungsperiode geleistete ehrenamtliche Tätigkeit, die von hoher Fach- und Sachkenntnis sowie Sachlichkeit und gegenseitigem Respekt auch bei teilweise unterschiedlicher Auffassung zu dargelegten Härtefallkriterien geprägt war. Ferner gratulierte er den neuen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern zu ihrer Berufung. Die Mehrheit der Berufenen übt diese Tätigkeit wiederholt bzw. bereits seit Bestehen der Härtefallkommission aus.

 

Holger Stahlknecht: „Die Mitglieder verfolgen das gemeinsame Ziel, eine unter Berücksichtigung des Einzelfalles angemessene Entscheidung zu treffen. Da die Tätigkeit in der Kommission von hoher Professionalität geprägt ist, beeinträchtigten konträre Diskussionen in Einzelfällen nicht die konstruktive Arbeitsatmosphäre der Kommission.“

Gleichzeitig brachte er zum Ausdruck, dass die Arbeit der Härtefallkommission weiterhin einen hohen Stellenwert hat, da es in Einzelfällen nach wie vor zu ausländerrechtlichen Konfliktsituationen kommen kann, zu dessen Lösung eine Befassung durch die Härtefallkommission notwendig ist.


 

Folgende Personen wurden am heutigen Tage in die Härtefallkommission berufen:


 

Mitglieder

 

stellvertretende Mitglieder

 

auf Vorschlag

 

 

 

 

 

Diane Gardyan

 

Bernhard Böddeker

 

des Landkreistages Sachsen-Anhalt

 

 

 

 

 

Frank Ehlenberger

 

Stefan Jaeger

 

des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt

 

 

 

 

 

Tatiana Katcheishvili

 

Liana Nörenberg

 

der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege im Land Sachsen-Anhalt e. V.

 

 

 

 

 

Antje Arndt

 

Kathleen Neundorf

 

des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt e. V.

 

 

 

 

 

Monika Schwenke

 

Diakon Wolfgang Gerlich

 

der Katholischen Kirche Sachsen-Anhalt

 

 

 

 

 

Petra Albert

 

Manfred Seifert

 

der Evangelischen Kirchen Sachsen-Anhalt

 

 

 

 

 

Susi Möbbeck

 

Joanna Radwan-Pytlewski

 

des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

 

 

 

 

 

Christa Dieckmann

 

Wolfgang Werner

 

des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

 

 

Auf der im Anschluss an die Berufung stattgefundenen konstituierenden Sitzung der Härtefallkommission wurde Frau Schwenke zur Vorsitzenden und Frau Arndt zur Stellvertreterin gewählt.