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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Berufsbildungsbericht lobt Entwicklung

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 24. April 2019

  1. Berufsbildungsbericht lobt Entwicklung
  2. Ziel der Hightech-Strategie 2025
  3. Qualitätssicherung in der Wissenschaft


01. Berufsbildungsbericht lobt Entwicklung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Die Ausbildungsbilanz ist insgesamt positiv, schreibt die Bundesregierung zur Lage der beruflichen Bildung in Deutschland im Berufsbildungsbericht 2019 (19/9515). Der Berufsbildungsbericht beschreibt die Lage auf dem Ausbildungsmarkt für das Ausbildungsjahr 2017/2018 und dokumentiert die aktuellen Herausforderungen für die berufliche Bildung in der Bundesrepublik.

Insgesamt ist die Zahl der Anfänger unter den Auszubildenden um 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen und liegt nun bei 722.700 Auszubildenden. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge hat sich im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls erhöht und liegt nun bei 531.400. Insbesondere die positive Entwicklung der betrieblichen Angebote trägt zu diesem Anstieg bei. Das Verhältnis von Angebot und Nachfrage liegt bei 106,0. Hundert Ausbildungssuchenden stehen also 106 Ausbildungsangebote gegenüber. Diese Zahlen würden den positiven Trend der Vorjahre fortsetzen. Auch die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplatzangebote ist um rund 17.800 gestiegen. Der Anstieg bei den abgeschlossenen Ausbildungsverträgen sowie das gestiegene Ausbildungsinteresse sind in erster Linie auf die höhere Ausbildungsbeteiligung von Menschen mit Fluchthintergrund zurückzuführen.

Eine große Herausforderung bleibt die Zusammenführung von Angebot und Nachfrage, schreibt die Bundesregierung. 2018 ist die Zahl der unbesetzt gebliebenen betrieblichen Ausbildungsstellen weiter auf knapp 57.700 gestiegen. Zugleich stieg auch die Zahl der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber auf etwa 24.500. Hinzu kommen 54.100 junge Menschen, die trotz einer Alternative zur Ausbildung ihren Vermittlungswunsch weiter aufrechterhalten. An dieser Stelle zeige sich die Notwendigkeit einer intensiveren beruflichen Orientierung und Berufsberatung. Jungen Menschen könnten dadurch auch beispielsweise weniger bekannte Alternativen zum Wunschberuf aufgezeigt werden, die ihrer Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit entsprechen.

Die Bundesregierung betont zudem, dass sich junge Männer immer stärker an der dualen Ausbildung beteiligen, während der Anteil junger Frauen hier weiter sinkt, dafür jedoch in den schulischen Ausbildungsgängen der Sozial- und Erziehungsberufe hoch ist und weiter steigt.

Die Bundesregierung hat sich für die kommenden Jahre das Ziel gesetzt, die berufliche Bildung zu modernisieren und auch - vor allem für Leistungsstärkere - attraktiver zu machen. Gemeinsam mit den Ländern und den Sozialpartnern soll mit zahlreichen Programmen, Initiativen und Projekten dazu beigetragen werden. Sie werden im Berufsbildungsbericht 2019 ausgewiesen sowie mit Budgets und - sofern schon vorhanden - Ergebnissen beschrieben. Zentrale Themen sind dabei die Novelle des Berufsbildungsgesetzes sowie der Handwerksordnung, aber auch die Aufwertung der Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufe (GES-Berufe). Daneben sollen mit einem Wettbewerb durch innovative Ansätze die Attraktivität, Qualität und Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung gesteigert werden.

Die Bundesregierung betont, dass die deutsche Wirtschaft junge Fachkräfte mit internationaler Berufskompetenz benötigt, um auf dem globalen Markt wettbewerbsfähig zu bleiben. Für junge Menschen stellen Auslandsaufenthalte eine wichtige Erfahrung im Lebenslauf dar, die weit über den Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen hinausgeht. Ergebnisse einer von der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim BIBB vorgelegten Studie zeigen, dass im Jahr 2017 insgesamt rund 31.000 Absolventen im Rahmen ihrer beruflichen Erstausbildung einen Auslandsaufenthalt realisiert haben. Das entspricht einem Anteil von 5,3 Prozent. Die Studie stellt insbesondere hinsichtlich der außereuropäischen Mobilität Entwicklungspotenziale fest. Obwohl hier wichtige Märkte der deutschen Wirtschaft liegen würden, haben derzeit nur 12 Prozent der Auslandsaufenthalte ein Nicht-EU-Land zum Ziel.

Auch innerhalb Deutschlands gilt eine höhere Mobilität als ein Schlüsselfaktor, um unterschiedliche regionale Ausbildungsmarktverhältnisse auszugleichen und Passungsprobleme am Ausbildungsmarkt zu verringern. Erste Analysen der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2018 deuteten auf eine begrenzte Mobilitätsbereitschaft hin. So haben 8,6 Prozent der befragten Jugendlichen angegeben, Bewerbungen bei über 100 km vom Wohnort entfernten Betrieben eingereicht zu haben. Frauen (10,1 Prozent) zeigten sich etwas mobilitätsbereiter als Männer (7,6 Prozent. Mit steigendem Schulabschluss steige auch die Mobilitätsbereitschaft.



02. Ziel der Hightech-Strategie 2025

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Hightech-Strategie (HTS) 2025 der Bundesregierung soll allen Akteuren im Innovationsgeschehen eine Orientierung bieten. Sie zeigt Perspektiven auf, wie Deutschland seine Zukunft mit Forschung und Innovation erfolgreich gestalten kann. Aktuelle gesellschaftliche Umbrüche und rasante technologische Entwicklungen erfordern neue Antworten darauf, wie das Zusammenleben in Deutschland gestaltet und der Zusammenhalt in der Gesellschaft gestärkt werden kann. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9420) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (19/8762). Nach Ansicht der Grünen weist die am 5. September 2018 beschlossene Neuauflage der Hightech-Strategie 2025 (HTS 2025) zahlreiche Schwächen auf. Zu den größten Versäumnissen zähle dabei die fehlende strategische Ausrichtung, das Vermeiden klarer Zielsetzungen, Defizite bei der Partizipation der Zivilgesellschaft und zu wenige Impulse für Forschung und Entwicklung insgesamt, kritisieren die Grünen.

Die Bundesregierung betont, dass die HTS 2025 Forschung und Entwicklung an den Anliegen der Menschen ausrichte. Im Fokus stünden die Themen "Gesundheit und Pflege", "Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Energie", "Mobilität", "Sicherheit", "Wirtschaft und Arbeit 4.0" und - erstmals in der HTS - "Stadt und Land". Dabei gehe es um Chancengleichheit für alle Regionen in Deutschland.

Ziel der HTS 2025 seien Fortschritte, die in der Lebenswirklichkeit der Bevölkerung spürbar werden. Deshalb hätten alle Ressorts gemeinsam zwölf konkrete Missionen definiert - etwa den Kampf gegen Krebs, die Förderung der digitalen Vernetzung für eine bessere Medizin oder die Reduzierung von Plastikeinträgen in die Umwelt. In den kommenden Jahren werde es darauf ankommen, diese Missionen gemeinsam voranzutreiben und auch Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft hinter diesen Zielen zu vereinen.

Dies spiegle sich auch in der Besetzung des Hightech-Forums (HTF) wider, welches alle am Innovationsgeschehen beteiligten Gruppen einbinde. Die Bundesregierung informiere regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung der HTS 2025, beispielsweise mit dem Bundesbericht Forschung und Innovation (BuFI), aber auch über verschiedene Internetportale (z. B. www.hightech-strategie.de und www.foerderinfo.bund.de).

Bei der HTS 2025 handele es sich um eine Strategie der Bundesregierung, die in einem internen Prozess aller Bundesressorts erarbeitet worden sei. Bei der Erarbeitung der HTS 2025 sei nicht auf Beratungs- und Unterstützungsleistung externer Dritter zurückgegriffen worden. Grundlage der Weiterentwicklung der HTS 2025 seien unter anderem interne Stärken-Schwächen-Analysen zu verschiedenen Bereichen des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland sowie verschiedene Positionspapiere und Handlungsempfehlungen.

Die auf die HTS 2025 abzielenden Empfehlungen des HTF vom März 2017 seien in deren strategische Ausrichtung eingeflossen, die in ihren drei Handlungsfeldern "Gesellschaftliche Herausforderungen", "Deutschlands Zukunftskompetenzen" und "Offene Innovations- und Wagniskultur" Schwerpunkte insbesondere auf die Förderung von offenen Innovations- und Transferprozessen legten. Darüber hinaus seien Empfehlungen des HTF aufgenommen worden, wie beispielsweise in der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Weiterentwicklung des Rahmenprogramms Forschung für Nachhaltige Entwicklung (FONA), der Gründungsförderung sowie der Etablierung der Plattform Lernende Systeme.

Grundsätzlich betont die Bundesregierung, dass die Maßnahmen im Rahmen der HTS 2025 aus den drei genannten Handlungsfeldern auf die Verfolgung des 3,5-Prozent-Ziels abzielten. Die Bundesregierung hat für das Jahr 2018 mehr als 15 Milliarden Euro für die HTS 2025 vorgesehen. Weitere Maßnahmen wie die Gründung einer Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen, die Verbesserung des Technologietransfers, die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung sowie die Strategie für Künstliche Intelligenz untermauerten die Erreichung des nationalen Indikators.



03. Qualitätssicherung in der Wissenschaft

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Der Qualitätssicherung in der Wissenschaft kommt aus Sicht der Bundesregierung ein hoher Stellenwert zu. Dies ist primäre Aufgabe der Wissenschaft selbst, und diese Aufgabe nimmt sie auch wahr. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9421) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/die Grünen (19/8777). Die Grünen hatten darauf hin gewiesen, dass der Wissenschaftsrat (WR) 2015 ein Positionspapier mit "Empfehlungen zu wissenschaftlicher Integrität" verfasst hat. In den WR-Empfehlungen würden einige Maßnahmen zur Sicherstellung von Qualität in der Wissenschaft genannt, die auch die Politik in die Verantwortung ziehen, die nach Auffassung der Grünen jedoch noch nicht zureichend umgesetzt sind.

Integrität oder auch gute wissenschaftliche Praxis ist integraler Bestandteil akademischer Bildung, betont die Bundesregierung. Die Etablierung von Standards und Verfahren zur Sicherung einer hohen wissenschaftlichen Qualität sowie zur Einhaltung der wissenschaftlichen Redlichkeit würden maßgeblich zur Legitimation wissenschaftlicher Erkenntnisse beitragen. Die durch Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes garantierte Wissenschaftsfreiheit manifestiere die Prämisse der eigenverantwortlich handelnden, sich selbstverwaltenden Wissenschaft. Dementsprechend sei auch die Sicherstellung der Einhaltung wissenschaftlicher Qualitätsstandards eine Kernaufgabe der Wissenschaftseinrichtungen. Maßnahmen und Verfahren zur Vorbeugung von Verstößen ebenso wie zu deren Ahndung seien daher primär auf der Ebene der Einrichtungen konzentriert.

Darüber hinaus leisteten externe Anlaufstellen wie der Ombudsmann für die Wissenschaft bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der seit 1999 allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unmittelbar und unabhängig von einem Bezug zur DFG in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung steht, einen wichtigen Beitrag zur Integrität in der Wissenschaft.

Die Qualitätssicherung im Wissenschaftssystem habe viele Facetten. Diese reiche von der Sicherung der Prozessqualität beziehungsweise der guten wissenschaftlichen Praxis bis hin zur Sicherung der Ergebnisqualität durch Begutachtungen oder Evaluationen sowie der Sicherung der Nachhaltigkeit der Ergebnisse durch experimentelle Überprüfung der Reproduzierbarkeit. Dazu gehöre auch die entsprechende Ausbildung und Sensibilisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Mitarbeiter.

Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis habe die Wissenschaft Empfehlungen formuliert. Aufgrund dieser Empfehlungen wurde ein flächendeckendes System der Selbstkontrolle in allen verfassten Institutionen der Wissenschaft eingerichtet. Gefordert seien jede Forscherin und jeder Forscher ebenso wie die Organisationen in der Wissenschaft. Auf der Grundlage der Denkschrift "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" (1998, ergänzt 2013) der DFG können nur an solche Einrichtungen Fördermittel vergeben werden, die sich an die Empfehlungen halten. Aktuell werden die Leitlinien überarbeitet, schreibt die Bundesregierung.

Die Verantwortung aller Förderer von Wissenschaft sei es, Rahmenbedingungen zu gewährleisten, in denen hohe Standards wissenschaftlichen Arbeitens eingehalten werden können. Die Regelungen zur Durchführung von Prüfungen sowie die Ahndung wissenschaftlichen Fehlverhaltens würden in die Zuständigkeit der Länder sowie ihrer Hochschulen fallen. Die Landeshochschulgesetze würden allgemeine Vorgaben zum Studium und zur Promotion enthalten, würden aber den Hochschulen als Selbstverwaltungseinrichtungen die Möglichkeit bieten, detaillierte Prüfungs- und Promotionsordnungen zu erlassen. Die Ahndung eines bestimmten Verhaltens als Ordnungswidrigkeit erfordere eine gesetzliche Grundlage, die ihren Niederschlag in den Landeshochschulgesetzen finden müsse und sich am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientieren müsse. Der Einhaltung wissenschaftlicher Qualitätsstandards bei der Betreuung von Promotionen messe die Bundesregierung große Bedeutung zu. Für die Betreuer gehe damit ein hohes Maß an Verantwortung einher. Die Entscheidung, ob Verstöße gegen die Regeln redlichen wissenschaftlichen Arbeitens von Promovierenden auch Konsequenzen für den jeweiligen Betreuer haben sollten, hänge davon ab, ob das Verhalten des Betreuers selbst einen Verstoß gegen die Qualitätsstandards darstellt.



Foto: Bundesregierung / Bergmann