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SAN News

Aufhebung von 25 Lebenspartnerschaften im Jahr 2018

Mittwoch, den 24. April 2019


Im Jahr 2018 wurden in Sachsen-Anhalt 25 gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften per gerichtlichen Beschluss aufgehoben. Für 40 Frauen und 10 Männer fällten die Familiengerichte ein Urteil.

Die Lebenspartnerschaft wird auf Antrag eines oder beider Lebenspartner durch ein gerichtliches Urteil aufgehoben. Seit Januar 2005 sind die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Lebenspartnerschaft den Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe gleichgestellt.

Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare im Oktober 2017, ist die Neueintragung der Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich. Die schon eingetragenen Lebenspartnerschaften bleiben weiter bestehen, es sei denn, die Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner wandeln sie in eine Ehe um. Demgemäß können auch weiterhin Aufhebungen von Lebenspartnerschaften beantragt werden.