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Pr  sidentin Dr. Simone Heinemann Meerz

Forderung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt: Drittes Staatsexamen für Mediziner aus Drittstaaten

Samstag, den 13. April 2019


Von Katrin Pohl


Magdeburg/Ärztekammer. Die Ärzte in Sachsen-Anhalt fordern eine bundesweit einheitliche Prüfung für ausländische Ärzte aus Drittstaaten, analog dem dritten deutschen Staatsexamen. Diesen Beschluss fasste die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt einstimmig bei ihrer heutigen Kammerversammlung in Freyburg. Zur Überprüfung des Ausbildungsstandes werden derzeit vornehmlich Zeugnisse herangezogen. Das Vertrauen auf deren Echtheit, Inhalt und korrekte Übersetzung birgt die Gefahr, dass Defizite verborgen bleiben. „Zum Schutz unserer Patienten müssen wir dafür sorgen, dass Ärzte, welche nicht aus EU-Staaten stammen, zumindest das dritte Staatsexamen ablegen, um in Deutschland eine Approbation zu erhalten“, erklärt Dr. Simone Heinemann-Meerz (Foto), Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.

Innerhalb der EU werden Abschlüsse automatisch anerkannt. Der Beschluss bezieht sich daher nur auf Mediziner, die ihre Ausbildung außerhalb der Europäischen Union absolviert haben. Hier prüft das Landesverwaltungsamt die Gleichwertigkeit der Ausbildung. Dies erfolgt im Wesentlichen nach Aktenlage. Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt befürchtet, dass die Aussagekraft der Zeugnisse nicht immer ausreichend und die Echtheit nicht überprüfbar ist.

Dabei greift die Kammer auch auf ihre Erfahrungen bei den Sprachprüfungen für Ärzte zurück. Hier hatte sich die Ärztekammer erfolgreich für die Einführung von praxisorientierten Sprachprüfungen stark gemacht. Zuvor genügte für den Nachweis des Sprachniveaus die bloße Vorlage eines Zeugnisses. „Qualifikation und Kommunikation sind die Schlüssel zum Behandlungserfolg. Dass regelmäßig ein Drittel der Mediziner den 2015 eingeführten Sprachtest nicht bestehen, bestärkt uns in der Annahme, dass Zeugnisse allein nicht als Gradmesser ausreichen“, so die Kammerpräsidentin.

Die Ärztekammer fordert ferner die Umsetzung des Beschlusses des Landtages aus seiner 55. Sitzung vom 27.09.2018. Dieser fordert, „zur Gewährleistung der Qualität der ärztlichen Versorgung, (...) im Sinne der Forderung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt und des Deutschen Ärztetages, eine Änderung des Anerkennungsverfahrens für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten auf Bundesebene prüfen zu lassen“.

Damit bezieht sich die Landtag an den gleichartigen Beschluss des vergangenen Deutschen Ärztetags in Erfurt, der mit deutlicher Mehrheit gefasst wurde.

Zudem hatte der Ärztetag den Antrag der Delegierten der Ärztekammer Sachsen-Anhalt beschlossen, der ein bundesweites Register über nichtbestandene Kenntnisprüfungen fordert. Es soll den Austausch der Approbationsbehörden ermöglichen und so unerlaubte Mehrfachprüfungen verhindern.

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat in ihrer Entschließung daher gefordert:

 Im Interesse einer sicheren medizinischen Patientenversorgung fordern wir den Gesetzgeber auf, zu regeln, dass alle Ärztinnen und Ärzte mit absolvierter ärztlicher Ausbildung aus Drittstaaten einen Kenntnisstand nachweisen müssen, über den auch Ärztinnen und Ärzte verfügen, die in Deutschland die ärztliche Ausbildung absolviert haben.

Der Nachweis, dass entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen, kann für einen sicheren Patientenschutz durch erfolgreiches Ablegen einer bundeseinheitlichen Prüfung analog dem dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung des deutschen Staatsexamens gewährleistet werden.

Gleichzeitig wird die Umsetzung eines Registers von Ärzten mit nichtbestandenen Kenntnisprüfungen gefordert. Die Delegierten der Ärztekammer Sachsen-Anhalt hatten einen entsprechenden Antrag erfolgreich zum 121. Deutschen Ärztetag eingebracht. Mit dem Beschluss des Ärztetages soll der bundesweite Austausch der zuständigen Stellen ermöglicht werden und so die unerlaubte Wiederholung bereits nichtbestandener Prüfungen verhindert werden.