header-placeholder


image header
image
VERDI Farbe ohne Schriftzug

ver.di: Entschließungsantrag des Bundesrates zur Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche ist "starkes Signal für Arbeitnehmerrechte"

Freitag, den 12. April 2019


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die heutige
Entscheidung des Bundesrates, den Entschließungsantrag zur 
Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche anzunehmen. "Das ist ein 
starkes Signal der Länderkammer für die Arbeitnehmerrechte", sagte 
die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Das 
Bundeskabinett und der Bundestag müssten nun das von 
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigte Gesetz zügig auf den
Weg bringen. 

Mit dem durch die Länder Niedersachsen, Bremen und 
Nordrhein-Westfalen eingebrachten Entschließungsantrag wird die 
Bundesregierung aufgefordert, ein Gesetz zur Nachunternehmerhaftung 
in der Paketbranche vorzulegen. Bereits Anfang März hatte der 
Bundesarbeitsminister angekündigt, ein entsprechendes Gesetz in das 
Bundeskabinett einzubringen. 

ver.di fordert von der Politik seit längerem, eine 
Nachunternehmerhaftung für die Sozialversicherungsbeiträge in der 
Paketbranche einzuführen, wie es sie in der Baubranche und in der 
Fleischwirtschaft bereits gibt. Es könne nicht hingenommen werden, 
dass das starke Wachstum der Paketbranche überwiegend über prekäre 
Arbeitsbedingungen stattfinde und tariflich uns sozial geschützte 
Arbeitsplätze weiter unter Druck gerieten.