Dienstag, den 26. März 2019
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht in der vom
Europäischen Parlament verabschiedeten Richtlinie zum Urheberrecht
"einen notwendigen Schritt für die Durchsetzung besserer Vergütungen
der Urheberinnen und Urheber sowie der ausübenden Künstlerinnen und
Künstler". ver.di hat den Gesetzgebungsprozess seit 2016 begleitet
und ist mit rund 45.000 Mitgliedern in diesem Bereich der stärkste
Urheberverband in Deutschland.
"Mit der Richtlinie ist der Anspruch der Kreativen auf angemessene
und verhältnismäßige Vergütung europaweit vorgegeben. Gewerkschaften
und Verbände werden befähigt, ihre Mitglieder auch in Sachen
Urheberrecht effektiv zu vertreten. Urheberinnen und ausübende
Künstlerinnen können nun kollektiv am Verhandlungstisch sitzen, und
zwar auf Augenhöhe mit Verlagen und anderen Verwertern. Das macht die
Durchsetzung einer angemessenen Vergütung erst möglich", erklärte der
stellvertretende ver.di Vorsitzende Frank Werneke zu den Regelungen
zum Urhebervertragsrecht. "Nun ist die Bundesregierung gefordert, die
europäische Regelung auch national umzusetzen und dabei die
Rechtsposition der Kreativen nachhaltig zu verbessern, auch gegenüber
den Verwertern."
Erfreulich sei die Absicherung des deutschen Modells der gemeinsam
von Autoren und Verlagen geführten Verwertungsgesellschaften. Deren
Bedeutung würde durch die Richtlinie noch einmal gesteigert. "Als
Gewerkschaft wissen wir, dass Tarifergebnisse ganz wesentlich von der
eigenen Verhandlungsstärke abhängen. Verwertungsgesellschaften wie
die VG Wort oder die VG Bild Kunst können in den Verhandlungen mit
Vergütungsschuldnern wie Rundfunksendern, Geräteherstellern aber auch
den größten Plattformen deutlich bessere Ergebnisse erzielen, wenn
Urheber und Verlage Schulter an Schulter verhandeln", sagte Werneke.
Die neue Richtlinie regelt die durch die Digitalisierung ermöglichten
oder erleichterten Nutzungen geschützter Werke. "Nach beinahe 20
Jahren gesetzgeberischer Untätigkeit in diesem Bereich auf der
EU-Ebene gibt der Gesetzgeber jetzt wieder einen zeitgemäßen
urheberrechtlichen Rahmen vor. Damit trägt er den Chancen der
Digitalisierung Rechnung", so Werneke weiter.
Die Richtlinie bedarf noch der Zustimmung des Europäischen Rates, der
an der Aushandlung des Papiers beteiligt war.