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Foto Frank Werneke

Frank Werneke: "Richtlinie zum Urheberrecht ist ein wichtiger Schritt für Kreative und ihre Verbände in Europa."

Dienstag, den 26. März 2019


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht in der vom 
Europäischen Parlament verabschiedeten Richtlinie zum Urheberrecht 
"einen notwendigen Schritt für die Durchsetzung besserer Vergütungen 
der Urheberinnen und Urheber sowie der ausübenden Künstlerinnen und 
Künstler". ver.di hat den Gesetzgebungsprozess seit 2016 begleitet 
und ist mit rund 45.000 Mitgliedern in diesem Bereich der stärkste 
Urheberverband in Deutschland.

"Mit der Richtlinie ist der Anspruch der Kreativen auf angemessene 
und verhältnismäßige Vergütung europaweit vorgegeben. Gewerkschaften 
und Verbände werden befähigt, ihre Mitglieder auch in Sachen 
Urheberrecht effektiv zu vertreten. Urheberinnen und ausübende 
Künstlerinnen können nun kollektiv am Verhandlungstisch sitzen, und 
zwar auf Augenhöhe mit Verlagen und anderen Verwertern. Das macht die
Durchsetzung einer angemessenen Vergütung erst möglich", erklärte der
stellvertretende ver.di Vorsitzende Frank Werneke zu den Regelungen 
zum Urhebervertragsrecht. "Nun ist die Bundesregierung gefordert, die
europäische Regelung auch national umzusetzen und dabei die 
Rechtsposition der Kreativen nachhaltig zu verbessern, auch gegenüber
den Verwertern." 

Erfreulich sei die Absicherung des deutschen Modells der gemeinsam 
von Autoren und Verlagen geführten Verwertungsgesellschaften. Deren 
Bedeutung würde durch die Richtlinie noch einmal gesteigert. "Als 
Gewerkschaft wissen wir, dass Tarifergebnisse ganz wesentlich von der
eigenen Verhandlungsstärke abhängen. Verwertungsgesellschaften wie 
die VG Wort oder die VG Bild Kunst können in den Verhandlungen mit 
Vergütungsschuldnern wie Rundfunksendern, Geräteherstellern aber auch
den größten Plattformen deutlich bessere Ergebnisse erzielen, wenn 
Urheber und Verlage Schulter an Schulter verhandeln", sagte Werneke.

Die neue Richtlinie regelt die durch die Digitalisierung ermöglichten
oder erleichterten Nutzungen geschützter Werke. "Nach beinahe 20 
Jahren gesetzgeberischer Untätigkeit in diesem Bereich auf der 
EU-Ebene gibt der Gesetzgeber jetzt wieder einen zeitgemäßen 
urheberrechtlichen Rahmen vor. Damit trägt er den Chancen der 
Digitalisierung Rechnung", so Werneke weiter.

Die Richtlinie bedarf noch der Zustimmung des Europäischen Rates, der
an der Aushandlung des Papiers beteiligt war.


Foto:  Frank Werneke / Copy Kay Herschelmann