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VERDI Farbe ohne Schriftzug

ver.di: Angebot von Online-Casinos in den richtigen Händen

Mittwoch, den 20. März 2019


Am 21. März 2019 wird die Glückspielregulierung bei der 
Landeskonferenz der Ministerpräsidenten Kernthema sein. Der 
Bundesarbeitskreis Glücksspiel in der Vereinten 
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht schon seit Jahren 
dringenden Handlungsbedarf in diesem Sektor und erwartet eine 
landesübergreifende einheitliche Regelung für alle 
Glückspielanbieter, insbesondere einen Arbeitsplatzschutz für die 
Beschäftigten der Spielbanken, Spielhallen etc. Schließlich soll der 
Glückspielstaatsvertrag das illegale Glückspiel bekämpfen und nicht 
wie im Augenblick fördern.

Das Ungleichgewicht im bundesweit regulierten Glückspielmarkt konnten
insbesondere die illegalen Online-Glückspielanbieter ausnutzen. Das 
reguläre Verbot wird durch Grauzonen, wie Serverstandorte im Ausland,
ausgehebelt. Sie werben schon mittags bei Musiksendern oder zur 
Primetime für ihre Zielgruppen. Diese Zielgruppen sind insbesondere 
Minderjährige, die sich über ihr Smartphone direkt Apps herunterladen
und mit einem Startguthaben das illegal angebotene Glückspiel unter 
anderem in Schulpausen nutzen. Eine Altersüberprüfung oder ein 
Abgleich mit der bundesweiten Sperrdatei findet nicht statt, da der 
"Geprüfte" nicht unbedingt der Spieler ist. Mittlerweile werden 
Zahlungsdienstanbieter aufgrund von verbotenen Transaktionen für 
illegales Glückspiel vor Gericht vorgeführt.

Die Vorgaben des Glückspielstaatsvertrages und die darauffolgenden 
zwei Änderungsverträge erhöhten nur das Gesetzeschaos im 
Glückspielsektor. So wurden für Spielbanken sofortige 
Werbeeinschränkungen eingeführt. Andere Anbieter können ihr Produkt 
in Samstagabend-Shows als Hauptsponsor zeigen. Die Details der 
Verbote und Einschränkungen ist Ländersache und so folgen die 
einzelnen Länder keiner bundesweiten einheitlichen Vorgabe. Was in 
Schleswig-Holstein erlaubt ist, ist noch lange nicht in Niedersachsen
gestattet.

Die Fachministerien konzentrierten sich zuerst nur auf die 
konzessionierten Spielbanken. Doch für das, was in der Nachbarschaft 
angeboten wird, fehlten die Interessen und Zuständigkeiten. So nahmen
die Einschränkungen überhand und der Konzessionär konnte nur durch 
Abgabensenkungen der Länder die Spielbanken am Leben erhalten. Wenn 
sich diese Landeseinnahmen nicht mehr rechnen, kann es zu 
Privatisierungen kommen, wie in den vier Westdeutschen Spielbanken in
Nordrhein-Westfalen. Für die Standort- und Beschäftigungssicherung 
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Nordrhein-Westfalen laufen 
zurzeit Verhandlungen mit ver.di. Eine gesetzlich zu hohe Abschöpfung
der Gewinne und ein Ungleichgewicht im Glückspielstaatsvertrag kosten
Arbeitsplätze.  
  
Mittlerweile trifft es nun das gewerbliche Glückspiel. Durch die 
Abstandsregelungen der Spielhallen, mussten mehrere Spielhallen 
schließen. Hierdurch wurden geradezu willkürlich Arbeitsplätze 
vernichtet. In Niedersachsen sollte per Losverfahren entschieden 
werden, ob jemand seinen Job verliert.

Nachdem die Einführung, der am 11. November 2018 Technischen 
Richtlinie 5.0 der neuen Glückspielverordnung, dem gewerblichen Spiel
einen weiteren Dolchstoß zuführte, ist nun im Bundesgebiet das 
Illegale Online-Glückspiel für alle Anbieter ein Thema. 

Der Bundesarbeitskreis der Spielbanken steht dem Onlinespiel 
grundsätzlich kritisch gegenüber. Ein Online-Glückspiel gehört in 
regulierte Hände und der Bundesarbeitskreis kann sich nur unter 
folgenden "Bedingungen" das Onlinespiel im Bundesgebiet vorstellen:

Der bisherige Konzessionsinhaber betreibt das Onlinegeschäft.

Keine Zulassung von Tochtergesellschaften als Anbieter.

Spielerträge des Online-Spiels gehören zum Gesamtergebnis des 
Konzessionärs.

Einschränkung durch Öffnungszeiten des Onlinegeschäftes.

Regionalisierung/ Lokalisierung auf die "eigene Spielbank" mit 
Onlinezugriff auf das Livespiel.

Registrierung durch persönliches Erscheinen beim Anbieter.

Sicherstellung der Geschäftsfähigkeit des Nutzers.

Sicherstellung der Identität bei Glücksspiel z.B. mit USB Dongle als 
Identifikationsmittel.

Suchtprävention durch Live Chats des Anbieters bzw. Beendigung des 
Login des Nutzers. 

Guthaben können nur direkt beim Anbieter erworben werden. Keine 
Nutzung von Google Play, Kreditkarte oder Online Bezahl Anbietern.

Ein bundesweites Werbeverbot für illegal angebotenes Glückspiel.