Mittwoch, den 20. März 2019
Am 21. März 2019 wird die Glückspielregulierung bei der
Landeskonferenz der Ministerpräsidenten Kernthema sein. Der
Bundesarbeitskreis Glücksspiel in der Vereinten
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht schon seit Jahren
dringenden Handlungsbedarf in diesem Sektor und erwartet eine
landesübergreifende einheitliche Regelung für alle
Glückspielanbieter, insbesondere einen Arbeitsplatzschutz für die
Beschäftigten der Spielbanken, Spielhallen etc. Schließlich soll der
Glückspielstaatsvertrag das illegale Glückspiel bekämpfen und nicht
wie im Augenblick fördern.
Das Ungleichgewicht im bundesweit regulierten Glückspielmarkt konnten
insbesondere die illegalen Online-Glückspielanbieter ausnutzen. Das
reguläre Verbot wird durch Grauzonen, wie Serverstandorte im Ausland,
ausgehebelt. Sie werben schon mittags bei Musiksendern oder zur
Primetime für ihre Zielgruppen. Diese Zielgruppen sind insbesondere
Minderjährige, die sich über ihr Smartphone direkt Apps herunterladen
und mit einem Startguthaben das illegal angebotene Glückspiel unter
anderem in Schulpausen nutzen. Eine Altersüberprüfung oder ein
Abgleich mit der bundesweiten Sperrdatei findet nicht statt, da der
"Geprüfte" nicht unbedingt der Spieler ist. Mittlerweile werden
Zahlungsdienstanbieter aufgrund von verbotenen Transaktionen für
illegales Glückspiel vor Gericht vorgeführt.
Die Vorgaben des Glückspielstaatsvertrages und die darauffolgenden
zwei Änderungsverträge erhöhten nur das Gesetzeschaos im
Glückspielsektor. So wurden für Spielbanken sofortige
Werbeeinschränkungen eingeführt. Andere Anbieter können ihr Produkt
in Samstagabend-Shows als Hauptsponsor zeigen. Die Details der
Verbote und Einschränkungen ist Ländersache und so folgen die
einzelnen Länder keiner bundesweiten einheitlichen Vorgabe. Was in
Schleswig-Holstein erlaubt ist, ist noch lange nicht in Niedersachsen
gestattet.
Die Fachministerien konzentrierten sich zuerst nur auf die
konzessionierten Spielbanken. Doch für das, was in der Nachbarschaft
angeboten wird, fehlten die Interessen und Zuständigkeiten. So nahmen
die Einschränkungen überhand und der Konzessionär konnte nur durch
Abgabensenkungen der Länder die Spielbanken am Leben erhalten. Wenn
sich diese Landeseinnahmen nicht mehr rechnen, kann es zu
Privatisierungen kommen, wie in den vier Westdeutschen Spielbanken in
Nordrhein-Westfalen. Für die Standort- und Beschäftigungssicherung
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Nordrhein-Westfalen laufen
zurzeit Verhandlungen mit ver.di. Eine gesetzlich zu hohe Abschöpfung
der Gewinne und ein Ungleichgewicht im Glückspielstaatsvertrag kosten
Arbeitsplätze.
Mittlerweile trifft es nun das gewerbliche Glückspiel. Durch die
Abstandsregelungen der Spielhallen, mussten mehrere Spielhallen
schließen. Hierdurch wurden geradezu willkürlich Arbeitsplätze
vernichtet. In Niedersachsen sollte per Losverfahren entschieden
werden, ob jemand seinen Job verliert.
Nachdem die Einführung, der am 11. November 2018 Technischen
Richtlinie 5.0 der neuen Glückspielverordnung, dem gewerblichen Spiel
einen weiteren Dolchstoß zuführte, ist nun im Bundesgebiet das
Illegale Online-Glückspiel für alle Anbieter ein Thema.
Der Bundesarbeitskreis der Spielbanken steht dem Onlinespiel
grundsätzlich kritisch gegenüber. Ein Online-Glückspiel gehört in
regulierte Hände und der Bundesarbeitskreis kann sich nur unter
folgenden "Bedingungen" das Onlinespiel im Bundesgebiet vorstellen:
Der bisherige Konzessionsinhaber betreibt das Onlinegeschäft.
Keine Zulassung von Tochtergesellschaften als Anbieter.
Spielerträge des Online-Spiels gehören zum Gesamtergebnis des
Konzessionärs.
Einschränkung durch Öffnungszeiten des Onlinegeschäftes.
Regionalisierung/ Lokalisierung auf die "eigene Spielbank" mit
Onlinezugriff auf das Livespiel.
Registrierung durch persönliches Erscheinen beim Anbieter.
Sicherstellung der Geschäftsfähigkeit des Nutzers.
Sicherstellung der Identität bei Glücksspiel z.B. mit USB Dongle als
Identifikationsmittel.
Suchtprävention durch Live Chats des Anbieters bzw. Beendigung des
Login des Nutzers.
Guthaben können nur direkt beim Anbieter erworben werden. Keine
Nutzung von Google Play, Kreditkarte oder Online Bezahl Anbietern.
Ein bundesweites Werbeverbot für illegal angebotenes Glückspiel.