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Dr. Marcus Faber

Der Wolf gehört ins Jagdrecht – Unkontrollierte Population auch in Sachsen-Anhalt stoppen

Freitag, den 22. Februar 2019


„Wenn alle Schutzmaßnahmen gegen problematische Wölfe versagen, muss der Wolf zum Abschuss freigegeben werden.“, stellt der Bundestagsabgeordnete, Dr. Marcus Faber (Foto), der auch stellvertretendes Mitglied im zuständigen Landwirtschaftsausschuss ist, fest. Die auf mittlerweile über 1.000 Tiere angestiegene Population wird zum Problem zwischen Mensch und Tier. „Die Anzahl der Angriffe auf Nutztiere steigt gewaltig und ein Zögern lässt sich den Weidetierhaltern nicht mehr erklären.", so Faber.

Der Stendaler Bundestagsabgeordnete fasst die Forderung der FDP-Bundestagsfraktion zusammen „Wir fordern mit unserem Antrag Gefahr Wolf – Unkontrollierte Population stoppen die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht.“ So wird ein aktives Wolfmanagement geschaffen. „Die mehr als 380.000 Jägerinnen und Jäger in Deutschland sind verantwortungsvolle Naturschützer und würden ihre Verantwortung auch bei einem niedrigeren Schutzstatus des Wolfes gerecht werden.“, so Faber.

Weiter schränkt Faber ein: „Gleichzeitig brauchen wir neben der Entnahme – dem Abschuss – des Wolfes auch ausgewiesene Wolfverbreitungsgebiete. Natur- und Artenschutz muss immer differenziert betrachtet werden.“ Ein bundesweites Wolfsmanagement und Wolfsmonitoring ist neben der Aufnahme ins Jagdrecht nötig.

Hintergrund: Der Antrag der FDP-Fraktion wurde mit dem Gros der Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke abgelehnt. Der Wolf steht als Anhang IV der 25 Jahre alten Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Richtlinie aufgeführte Art unter einem besonders strengen Artenschutz nach Maßgabe des Bundesnaturschutzgesetztes. 

Die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz ohne gleichzeitige Aufnahme in die Verordnung über die Jagdzeiten würde zunächst an dem Schutzstatus nichts ändern.