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Bundestag

Heute im Bundestag: Streit über Restitution von NS-Raubkunst

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 21. Februar 2019

  1. Europäische Nachhaltigkeitspolitik
  2. Streit über Restitution von NS-Raubkunst
  3. Robotik in der Pflege
  4. AfD-Entwurf für Wahlrechtsnovelle
  5. Linke gegen Schließung von Bahnstrecken


01. Europäische Nachhaltigkeitspolitik

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die Europäische Union muss bei der Umsetzung der Agenda 2030 und der Erreichung der international vereinbarten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) eine Führungsrolle übernehmen. Das sagte Astrid Schomaker, Direktorin für Strategie bei der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission, am Mittwochabend während der Sitzung des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung. Die Akzeptanz der Ziele durch die Schwellen- und Entwicklungsländer hänge auch davon ab, wie stark sich die europäischen Industrieländer zu diesen Zielen bekennen würden, "auch und gerade zu einem Zeitpunkt, wo in anderen Industrieländern eine gewisse Abwendung von der Relevanz der Ziele stattfindet", sagte sie.

Die Agenda 2030 sei eine Vision, so Schomaker. "Die Vision einer gerechten Welt und einer gerechten Gesellschaft." Beim Einsatz Europas für die Nachhaltigkeit gehe es auch darum, "unser Weltbild zu verkaufen". Die größten Baustellen in Sachen Nachhaltigkeit in Europa seien die Umweltproblematiken, wie auch aus dem von der EU-Kommission vorgelegten Reflexionspapier "Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030" hervorgehe, sagte die EU-Beamtin. Die aktuelle Umweltkrise, die drohe, den Kontinent Afrika zu destabilisierten, sei in erster Linie von den Industriestaaten verursacht worden, die daher auch in einer besonderen Verantwortung stünden, ihr entgegenzutreten.

Schomaker verwies auf den intensiven Verbrauch von Ressourcen. Schon heute nutze die Menschheit Ressourcen, "die dem 1,7-Fachen der Kapazitäten unseres Planeten entsprechen". Dem müsse etwa durch die Kreislaufwirtschaft entgegengewirkt werden, forderte sie. Es müsse gelingen, die einmal verarbeiteten Rohstoffe immer weiter zu nutzen. Künftig müssten auch stärkere Recycling-Kapazitäten in Europa aufgebaut werden, um weg von den Müllexporten zu kommen.

Die Kosten für die Beseitigung der Folgen des Klimawandels, so die Direktorin für Strategie bei der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission, lägen deutlich über den Kosten für eine ambitionierte Klimapolitik. Klar sei auch, dass diese Kosten beispielsweise in den aktuellen Energiepreisen nicht richtig widergespiegelt würden. Das Prinzip: "Wer verschmutzt, zahlt", müsse umgesetzt werden, forderte Schomaker. Dieser Wandel müsse aber sozial gerecht gestaltet werden.

Was die zukünftige europäische Nachhaltigkeitspolitik angeht, so habe die EU-Kommission drei Szenarien vorgelegt, um eine vorausschauende Debatte darüber anzustoßen, wie die SDGs am besten weiterverfolgt werden könnten, sagte die EU-Beamtin. Szenario eins sehe eine übergreifende EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung vor, die als Richtschnur für alle Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten dienen soll. Szenario zwei ziele auf die kontinuierliche Berücksichtigung der SDGs in allen relevanten EU-Politikbereichen durch die Kommission ab, "ohne Verpflichtung der Mitgliedstaaten zum Handeln". Szenario drei schließlich verlange eine stärkere Fokussierung auf das auswärtige Handeln "bei gleichzeitiger Konsolidierung der derzeitigen Nachhaltigkeitsbestrebungen auf EU-Ebene". Das letztendliche Ergebnis, so heißt es im Reflexionspapier der EU-Kommission, "wäre wahrscheinlich eine Kombination bestimmter Elemente aus jedem Szenario".



02. Streit über Restitution von NS-Raubkunst

Kultur und Medien/Anhörung

Berlin: (hib/AW) Der Umgang mit nationalsozialistischer Raubkunst und die Umsetzung der Washingtoner Erklärung über deren Rückgabe von 1998 bleiben umstritten. Dies offenbarte einmal mehr eine öffentliche Anhörung des Kulturausschusses am Mittwoch über einen Antrag der FDP-Fraktion (19/5493), die Reformen bei der Restitution von Kulturgütern fordert. So soll eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts zur Aufarbeitung von NS-Raubkunst gegründet werden, die alle potentiellen Streitfälle in den bundeseigenen Sammlungen untersuchen soll. Die Stiftung soll zudem als Geschäftsstelle an Stelle des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) für die "Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter" eingesetzt werden. Ebenso spricht sich die FDP dafür aus, dass die Beratende Kommission einseitig angerufen werden kann, sowohl von dem Antragsteller auf Restitution als auch von dem betroffenen Museum.

Agnes Peresztegi von der Commission for Art Recovery in New York übte harte Kritik an den Bemühungen Deutschlands in Sachen Provenienzforschung und Restitution von NS-Raubkunst. Deutschland müsse seiner "nie endenden Verantwortung zur Gerechtigkeit" nachkommen. Die bisherigen Anstrengungen seien oftmals "Stückwerk", litten mitunter auch an den Verflechtungen des föderalen Systems. In Deutschlands Museen vermutet Peresztegi noch immer "tausende" Fälle von NS-Raubkunst. Konkret bemängelte Peresztegi die Arbeit des Zentrums für Kulturgutverluste und der Beratenden Kommission. Anträge auf Restitution würden zu langsam bearbeitet, es mangele an Transparenz, mitunter auch an interkultureller Kompetenz und Sprachkompetenz. In der Folge würde die Beratende Kommission zu selten angerufen. Peresztegi sprach sich dafür aus, dass die Beratende Kommission einseitig angerufen werden können muss. Die Sammlungsbestände von Museen müssten umfassend digitalisiert und veröffentlicht werden.

Gilbert Lupfer, Vorstand des Deutschen Zentrums für Kulturgutverluste, wies die Kritik und die Vorschläge der FDP-Fraktion zurück. Das Zentrum sei eine kompetente Institution, die Einrichtung einer konkurrierenden Institution würde die geleistete Arbeit "um Jahre zurückwerfen". Der Kunsthistoriker monierte, dass die Erfolge im Bereich der Provenienzforschung "kleingeredet" würden. Lupfer widersprach zudem der Behauptung, in deutschen Museen seien noch immer "tausende" Fälle von NS-Raubkunst zu finden. Dies lasse sich durch keinerlei empirische Befunde belegen.

Auch Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) wies die behauptete Größenordnung von tausenden Fällen von NS-Raubkunst zurück. In den vergangenen Jahren habe es in den Museen einen spürbaren Bewusstseinswandel gegeben, die Museen seien bemüht, ihre Sammlungen auf NS-Raubkunst zu überprüfen und dies auch transparent zu machen. In den vergangenen 20 Jahren seien aus den Museen und Sammlungen des Bundes rund 5.700 Kulturgüter und 11.000 Bücher restituiert worden. In den vergangen zehn Jahren habe allein der Bund 38 Millionen Euro für die Provenienzforschung zur Verfügung gestellt, 2019 weitere zehn Millionen. Grütters sprach sich zugleich für eine erneute Gesetzesinitiative für eine Neuregelung der Verjährungsfristen bei Fällen von NS-Raubkunst aus. Sie habe auch einen entsprechenden Vorstoß Bayerns im Jahre 2014 unterstützt.

Der stellvertretende Leiter der Beratenden Kommission, Wolf Tegethoff, wies darauf hin, dass die Kommission nur dann tätig werden könne, wenn sie von den Streitparteien angerufen werde. Deshalb gehe die Kritik, sie habe seit ihrer Einsetzung im Jahr 2003 insgesamt nur in 15 Streitfällen eine Empfehlung für oder gegen Restitution ausgesprochen, nicht berechtigt. Der Kunsthistoriker argumentierte, dass die meisten Fälle von Restitutionsansprüchen schon deshalb nicht von der Beratenden Kommission behandelt worden seien, weil die Parteien sich bilateral geeinigt hätten. Tegethoff bewerte die Forderung nach einem Restitutionsgesetz kritisch. Dies werde nicht der erhofften Erfolg bringen. Die Antragsteller auf Rückgabe müssten auch weiterhin ihren Anspruch belegen. Aufgabe der Beratenden Kommission sei es, in Streitfällen eine "faire und gerechte Lösung" zu finden und eben kein juristisches Urteil. Zugleich sprach sich Tegethoff für eine Umkehrung der Beweislast aus und verwies auf Italien, wo dieses Prinzip im Falle von Geldwäsche eingeführt worden sei.



03. Robotik in der Pflege

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Anhörung

Berlin: (hib/ROL) Angesichts des demografischen Wandels und der steigenden Zahl Pflegebedürftiger wird die Robotik in der Pflege immer wichtiger. "Kaum ein gesellschaftlicher Bereich ist von der Alterung der Bevölkerung so betroffen wie die Pflege. Aktuell gibt es in Deutschland bereits 3,5 Millionen Pflegebedürftige und die Zahl könnte bis 2030 auf über vier Millionen ansteigen", machte Christoph Kehl vom Büro für Technikfolgenabschätzung deutlich. Kehl führte beim Öffentlichen Fachgespräch mit dem Titel "Robotik und assistive Neurotechnologien in der Pflege - gesellschaftliche Herausforderungen" des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung unter Vorsitz von Ernst Dieter Rossmann (SPD) in die Thematik ein.

Hinter dem Titel der Veranstaltung verbirgt sich ein Projekt zur Technikfolgenabschätzung, das einen Überblick über den aktuellen Stand der Robotik in der Pflege sowie deren Anwendungsperspektiven, beleuchtet. Normative Herausforderungen, rechtliche Fragen sowie Möglichkeiten zur prospektiven Gestaltung der Technikentwicklung wurden dabei diskutiert. Der Bundestag hatte dieses auf Initiative des Bildungs- und Forschungsausschusses sowie des Ausschusses Digitale Agenda beim Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) in Auftrag gegeben. Das TAB hatte dem Bundestag seinen Abschlussbericht (19/2790) am 15. Juni 2018 vorgelegt.

Es stelle sich immer mehr die Frage, was Roboter zu guter Pflege beitragen können, betonte Kehl und fragte: "Sind wir zukünftig auf robotische Unterstützung angewiesen?" Die Robotik habe in den letzten Jahren fraglos erstaunliche Fortschritte gemacht. Roboter würden immer stärker in unseren Alltag eindringen, ältere Menschen könnten teilweise länger zu Hause wohnen bleiben, wenn sie maschinelle Unterstützung bekämen und für die Altenpflege böten diese Entwicklung prinzipiell Chancen. Im Pflegeheim könnten Roboter Routinetätigkeiten übernehmen und damit dem Pflegepersonal die dringend benötigte Entlastung verschaffen.

Gleichwohl müsse man fragen, ob und wie sich Roboter sinnvoll in das zwischenmenschliche Pflegehandeln integrieren ließen. Dies werde kontrovers diskutiert, da es dabei auch um fundamentale Wertfragen gehe. Die Frage sei: "Was wollen wir in Zukunft unter menschenwürdiger Pflege verstehen und wie wollen wir zukünftig mit alten Menschen umgehen? Birgit Graf vom Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung sprach zum Thema "Potenziale und Grenzen der Robotik für die Pflege - Stand der Technik und Anwendung, Herausforderungen für Forschung und Entwicklung" und verdeutlichte, dass Pflegeroboter mit umfangreichen, auch physischen Interaktionsfähigkeiten und komplexem autonomen Verhalten heutzutage noch klar der Forschung zuzuordnen seien. Prof. Manfred Hülsken-Giesler von der Universität Osnabrück äußerte sich zum Thema "Einordnung und Bewertung aus Sicht der Pflegewissenschaft". Hülsken-Giesler sagte: "Die alte Vision, durch Technikeinsatz Zeit für das gute Leben zu erhalten, wird aktuell auf die Pflege übertragen. Es bleibt zu prüfen, inwieweit sich diese Idee einlösen lässt."

Anna Grohmann von der Wolfsburg AG, stellte die Robbe PARO vor, einen Roboter, der zu therapeutischen Zwecken eingesetzt wird. Sie unterstrich, dass Untersuchungen belegten, dass der Einsatz von PARO positive Auswirkungen auf ältere und kranke Menschen habe. Verbesserungen in der Kommunikation, dem Sozialverhalten und in der Medikation seien festgestellt worden.

Über die Forschungsförderung sprach Christine Weiß vom Dienstleistungsunternehmen und Projektträger VDI/VDE-IT. Sie führte an, dass derzeit 74 Projekte mit einer Fördersumme von 89 Millionen Euro durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert werden. Dabei wende das BMBF als wichtigste Förderinstitution circa 90 Prozent des Volumens auf. Aktuell würden geschätzt circa acht bis zehn Millionen Euro auf Forschungsprojekte zur Pflegerobotik entfallen.

Die Perspektive der Technikfolgenabschätzung vermittelte Bettina-Johanna Krings vom Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT). Sie bemängelte, dass es wenig systematisches Wissen über die Transformationsprozesse des Pflegehandelns im Gesundheitswesen auf Basis von Digitalisierungsprozessen gebe. Hier wäre die Förderung von Ex-ante/Ex-post-Analysen (Methodendiskussion) hilfreich, um die Komplexität der Veränderungen besser zu erfassen und zu verstehen, auch und vor allem im Hinblick auf die Einführung von Robotik.

Über ethisch-normative Herausforderungen der Pflegerobotik sprach Prof. Oliver Bendel von der Hochschule für Wirtschaft der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW). Er unterstrich, dass sich aus Sicht der Ethik sowohl Chancen als auch Risiken eröffnen. Eine Option für die Pflegebedürftigen sei eine spezielle Patientenverfügung, in der der Einsatz von Operations-, Therapie- und Pflegerobotern geregelt werde. Ethische Leitlinien könnten in Pflegeheimen und Betreuungseinrichtungen ebenfalls eine Rolle spielen. Eine spezielle Funktion käme der Maschinenethik zu. In der Pflegerobotik stehe sie erst ganz am Anfang. Insbesondere müsse erforscht werden, ob und wie selbstlernende Systeme zum Einsatz kommen sollen.

Zu den Fragen, was wünschenswerte gesellschaftliche Entwicklungen und politische Gestaltungsoptionen sind und welche Rolle Automatisierungslösungen zukünftig im Kontext der Pflege zukommen sollten, gaben aus der Perspektive der Pflegeträger Alexander Huhn vom Caritas-Zentrum Garmisch-Partenkirchen und aus Sicht der Pflegekräfte Peter Tackenberg vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Auskunft. Alexander Huhn unterstrich, dass für die Bewältigung der Aufgaben "vor Ort" der gemeinsame politische Wille aller notwendig sei, das Thema Pflege zur Chefsache zu erklären und mehr Ressourcen, insbesondere Finanzmittel, in das System zu geben. Auch Peter Tackenberg unterstrich, zu vielen Herausforderungen seien die Lösungen erkannt. Es bedürfe nun der Umsetzung. Dr. Sibylle Meyer von der Sibis GmbH (Institut für Sozialforschung) informierte über die achte Altenberichtskommission. Diese beschäftigt sich derzeit im Auftrag der Bundesregierung mit dem Thema "Ältere Menschen und Digitalisierung". Sie betonte die Notwendigkeit, die Möglichkeiten digitaler Technologien für die Lebensgestaltung vor dem Eintreten einer Pflegebedürftigkeit zu nutzen, und verwies darauf, dass vor allem die mit der häuslichen Pflege befassten Menschen selbst häufig ein höheres Alter erreicht hätten.

Die Sitzung wird am Freitag, 22. Februar 2019, ab 9 Uhr zeitversetzt im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.



04. AfD-Entwurf für Wahlrechtsnovelle

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf "zur Wiederherstellung der Gleichberechtigung im Wahlrecht und in den politischen Parteien" (19/7936) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. In der Begründung schreibt die Fraktion, dass gegenwärtig mehrere im Bundestag vertretene Parteien "die Aufstellung von Kandidaten zu öffentlichen Wahlen, aber auch innerparteiliche Wahlen unter regelhaftem Verstoß gegen das Demokratieprinzip und den Gleichberechtigungsgrundsatz" vollzögen.

Seit den 1980er Jahren vollziehe eine zunehmende Anzahl von Parteien den Prozess der Kandidatenaufstellung wie auch sonstige innerparteiliche Wahlen nicht nach den Grundsätzen einer freien und gleichen Wahl, heißt es in der Vorlage. Stattdessen würden "Wahlbewerber in unterschiedliche Klassen eingeteilt und teilweise mit Sonderrechten ausgestattet". Bislang beschränke sich diese Klasseneinteilung auf eine Einteilung nach dem Geschlecht. Vielfach werde aber bereits eine "Ausdehnung der diskriminatorischen Praxis auf weitere der in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufgeführten Eigenschaften wie Rasse, Abstammung oder Religion angestrebt". Die in den betreffenden Parteien zu verzeichnende "undemokratische Praxis" setze sich in den von den Abgeordneten dieser Parteien gebildeten Fraktionen fort.

Der Gesetzentwurf sieht Änderungen des Bundes- und des Europawahlgesetzes sowie des Abgeordneten- und des Parteiengesetzes vor. So soll in den Wahlgesetzen ein Passus eingefügt werden, wonach das Vorschlagsrecht "nicht unter Anknüpfung an die in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes genannten Eigenschaften beschränkt werden" darf. Mit den Einfügungen in die vier Gesetze soll laut Begründung jeweils klargestellt werden, dass "die politischen Parteien und deren Fraktionen an die Grundsätze der Demokratie, insbesondere der Freiheit und Gleichheit der Wahl, sowie an die Diskriminierungsverbote des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes gebunden sind".



05. Linke gegen Schließung von Bahnstrecken

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Den "Abbau von Bahninfrastruktur stoppen" will die Fraktion Die Linke. In einem Antrag (19/7907), der am Donnerstagabend in erster Lesung durch den Bundestag beraten wird, fordert die Linksfraktion die Bundesregierung auf, grundsätzlich keine weitere Entwidmung von Bahnstrecken und keinen weiteren Verkauf von Bahngrundstücken und -immobilien im deutschen Bahnnetz zuzulassen. "In gut begründeten Ausnahmefällen" sei dafür zu sorgen, dass die Entwidmung durch Reaktivierung oder den Neubau gleichwertiger Infrastruktur mindestens kompensiert werde, heißt es in dem Antrag weiter.

Für einen wachsenden Bahnverkehr, für den sich auch Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag ausgesprochen hätten, werde auch mehr Infrastruktur benötigt, schreiben die Abgeordneten in der Begründung zu ihrem Antrag. In den letzten Jahrzehnten sei jedoch Eisenbahninfrastruktur in Qualität und Quantität erheblich abgebaut worden. "Dieser Trend muss umgekehrt werden", fordert die Linksfraktion.

Das Bahnnetz müsse dort, wo Engpässe bestehen oder absehbar sind, ausgebaut werden, heißt es in der Vorlage. Zugleich müssten Streckenreaktivierungen überall geprüft werden. "Die dafür vom Bund bereitgestellten Mittel müssen deutlich erhöht werden, wofür eine Umverteilung der Infrastrukturinvestitionsmittel vom Straßen- zum Bahnbau notwendig ist", schreiben die Parlamentarier.


Foto: Bundesregierung / Bergmann