header-placeholder


image header
image
Pr  sidentin Dr. Simone Heinemann Meerz

Magdeburg/Ärztekammer: Kommerzialisierung bedroht Patientenversorgung

Magdeburg, den 9. Januar 2019


Kritik der Ärztekammer Sachsen-Anhalt beim Neujahrsempfang der Heilberufe

Von Katrin Pohl


Magdeburg/Ärztekammer. Anlässlich des heutigen Neujahrsempfangs der Heilberufe warnt
die Ärztekammer Sachsen-Anhalt vor der Übernahme medizinischer Einrichtungen durch
Fremdinvestoren. Von deutschlandweit rund 2.500 Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
sind bereits heute 420 Zentren in Investorenhand. 36 MVZ wurden von ausländischen
Investoren übernommen. Vor einer ähnlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt warnt die
Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Dr. Simone Heinemann-Meerz (Foto):

„Renditeinteressen anonymer Anleger treten in Konkurrenz zum Wohlergehen von Patienten.
Diese Entwicklung bedroht den freiberuflichen Charakter der ärztlichen Tätigkeit und die
Wahlfreiheit der Patienten. Denn wo sich immer mehr Marktmacht in wenigen Händen
konzentriert, steht die Einzelpraxis auf verlorenem Posten.“

In Sachsen-Anhalt werden 76 MVZ betrieben. Hauptträger sind dabei Krankenhäuser, die 46
Versorgungszentren leiten. Von Vertragsärzten werden 17 Zentren geführt. Mit Skepsis
beobachtet die Ärztekammer, dass Heilmittelerbringer, Pflegedienste und sonstige Träger
bereits heute über 10 MVZ betreiben.

„In bestimmten lukrativen Gebieten Deutschlands werden heute Versorgungszenten auf ihre
Rentabilität getrimmt, mit der Folge, dass bestimmte Fachgebiete dominierend betrieben und
andere Fachgebiete als unrentabel aufgegeben werden. Patienten droht dann der Verlust der
Wahlfreiheit oder der fachärztlichen Versorgung“, so die Präsidentin. Die Ärztekammer
begrüßt daher Reformbestrebungen auf Bundesebene, die eine Eindämmung der Entwicklung
in Aussicht stellt. Gleichzeitig hält sie diese für unzureichend. Änderungen im Zuge des
Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) müssen weitreichender ausfallen. Bei der
Gründung von Versorgungszentren müssen zukünftig regionale sowie inhaltliche Vorgaben
möglich sein. Zudem sollte die Führung zumindest mehrheitlich in ärztlicher Hand gesichert
werden, etwa durch Vorgaben bei den Stimmrechten.