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hza bs illegale feuerwerkssaison in der region gestartet zoll beschlagnahmt 172kg illegale pyrotechn

Neues von der A2: Zoll beschlagnahmt 172 kg illegale Pyrotechnik nahe Helmstedt

Hauptzollamt Braunschweig (ots) - 6. November 2018


172 Kilogramm illegale Feuerwerkskörper hat der Zoll bereits am 30. Oktober 2018 an der Autobahn 2 nahe Helmstedt fest- und sichergestellt.


Der niederländische Fahrer wurde samt seinem Kleintransporter auf dem Rastplatz Lappwald, Fahrtrichtung Westen, von Beamten des Hauptzollamtes Braunschweig kontrolliert. Auf Befragen gab der 20 Jährige an, dass er von einem Bekannten aus Berlin Feuerwerk abgeholt habe. Tatsächlich hatte er insgesamt 15 Kartons mit 172 Kilogramm Pyrotechnik geladen, davon zehn Kartons mit Feuerwerksbatterien und fünf Kartons mit über 1.000 hochgefährlichen Sprengkörpern der professionellen Kategorie "F4". Allerdings hatte der junge Mann weder eine Zulassung als Pyrotechniker noch eine Erlaubnis für den Transport der gefährlichen Sprengstoffe.

"Bei der Menge und Art der sichergestellten Pyrotechnik wird klar, dass wir nicht kleinen Jungen ihren Silvesterspaß verderben, sondern den illegalen Verkehr mit Sprengstoffen unterbinden wollen. Diese gefährlichen Sprengstoffe können und werden immer wieder auch für andere Zwecke als die Silvesterböllerei verwendet", erklärt Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig.

Gegen den Fahrer wurde noch vor Ort ein Strafverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.

Für das Hauptzollamt Braunschweig ist es in diesem Jahr der erste Aufgriff von illegaler Pyrotechnik in dieser Größenordnung. Obwohl das ganze Jahr über illegale Pyrotechnik sichergestellt wird, so gibt es laut Zollamtmann Löhde doch regionale und saisonale Unterschiede: "Während der Schmuggel von Pyrotechnik für die Kolleginnen und Kollegen etwa in Frankfurt/Oder ein ganzjähriges Problem ist, wurde bei uns jetzt die illegale Feuerwerkssaison eröffnet, die erfahrungsgemäß im Januar wieder abflaut".


Zusatzinformation zu Feuerwerkskörpern aus dem Ausland:

- Feuerwerkskörper müssen in Deutschland mit einer echten, 
überprüfbaren CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne - 
Europäische Richtlinie für Produktsicherheit) und einer 
deutschsprachigen Gebrauchsanweisung versehen sein. Nur dann 
gelten sie als zugelassene Feuerwerkskörper.

- Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (z.B. Wunderkerzen
oder Knallerbsen) dürfen ganzjährig von Personen über 12 Jahren 
eingeführt werden.

- Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z.B. 
Silvesterfeuerwerk) dürfen grundsätzlich ganzjährig von Personen
über 18 Jahren eingeführt werden. Ausgenommen hiervon sind 
pyrotechnische Gegenstände, die nur mit besonderer Erlaubnis 
vertrieben, überlassen oder verwendet werden dürfen (z.B. 
Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse, sog. 
Schwärmer oder auch Knallkörper und Knallkörperbatterien mit 
sog. Blitzknallsatz).

- Für die Einfuhr von Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 
(z.B. Teile für professionelle Großfeuerwerke) ist immer eine 
besondere Erlaubnis erforderlich.

- Alle Feuerwerkskörper müssen bei der Einreise aus einem 
Nicht-EU-Land beim Zoll angemeldet werden.

Bild: Die illegale Pyrotechnik wurde in einem niederländischen Kleintransporter auf dem Rastplatz Lappwald, Fahrtrichtung Westen, gefunden; Symbolbild: ZOLL