Magdeburg, den 8. Oktober 2018
Am 24. September 2018 übergab Herr Dr. Gerhard Schulz die von
Friedrich dem Großen im Jahr 1752 ausgefertigte
Gründungsurkunde von Hohengrieben dem Landesarchiv Sachsen-Anhalt
zur dauerhaften Verwahrung.
„Was lange währt, wird endlich gut.“ Mit dieser Redensart wird in
trefflicher Weise die wechselvolle Geschichte der im Besitz der
Hohengriebener Familie Schulz befindlichen Gründungsurkunde von
Hohengrieben beschrieben, die auf Wunsch der Familie zu DDR-Zeiten
zuerst in der Kirchengemeinde Mehmke, folgend in der Superintendentur
zu Beetzendorf und seit 1989 im evangelischen Kirchenarchiv zu
Mehmke aufbewahrt wurde.
Um die Bedeutung dieses Dokumentes wissend, wurde bereits 1971
eine Fotokopie der Gründungsurkunde dem Landesarchiv SachsenAnhalt
übergeben, wo diese bis heute aufbewahrt wird. Demgegenüber
gelangte das Original der Gründungsurkunde erst 2018 von der
Kirchengemeinde wieder in den Besitz der Familie Schulz, die sie
nunmehr dem Landesarchiv Sachsen-Anhalt zur dauerhaften
Verwahrung durch Abschluss eines Depositalvertrages übergeben hat.
Die Gründungsurkunde von Hohengrieben, bei der es sich im
eigentlichen Sinne um eine Erbzinsverschreibung von Friedrich dem
Großen aus dem Jahr 1752 handelt, entstand im Kontext der v. a.
zwischen 1740 und 1786 durch mehrere preußische Edikte
vorgenommenen Ansiedlungsmaßnahmen von Glaubensflüchtlingen in
wüst liegenden Landstrichen.
In diesem Kontext siedelten sich 1749 zehn aus der Pfalz kommende
Kolonistenfamilien in der wüsten Feldmark des ehemaligen Dorfes
Hohengrieben an. Die eigentliche Gründung des neuen Dorfes
Hohengrieben erfolgte dann durch besagte Erbzinsverschreibung
Friedrichs des Großen vom 30. August 1752:
„Also verleihen und verschreiben Wir aus Königlicher Macht und Hoheit
für Uns und Unsere Königliche Nachfolger obbenandten zehn
Landesarchiv
Kolonisten, ihren Kindern und Nachkömmlingen zu ewigen Zeiten auf
dieser Feld-Marck zu Anlegung eines Dorfes, welchem Wir den Nahmen
Hohengrieben hiermit beilegen, Ein und Dreyßig Huffen Landes, jede
Huffe a 30 Morgen und jeden Morgen a 180 Quadrat-Ruthen gerechnet,
nebst Fünfzehn Morgen 108 Quadrat-Ruthen zu den Hoffstellen, Gärthen
und Wöhrden und denen auf dieser Feld-Marck befindlichen Holtze und
Hüthung, nicht weniger Einhundert und Acht Morgen Wiesewachs in
Unserem Chain-Gehöltze unter dem Amt Saltzwedel, jeden Morgen zu
180 Quadrat-Ruthen, so wie solches ihnen insgesamt von Unserm
geschwornen Feld-Meßer Schultz angewiesen und begränzet worden, zu
Erbens-Rechten dergestalt und also, daß sie solche Ein und Dreyßig
Huffen Landes zu bebauen und damit als mit ihrem wahren Erbguthe
und Eigenthum zu schalten und walten, Macht haben und befugt seyn
sollen.“
Die Gründungsurkunde von Hohengrieben wurde im Landesarchiv
Sachsen-Anhalt dem Archivbestand
Da 16 Amt und Kloster Diesdorf
(1329–1852) zugeordnet.
Foto: Dr. Ralf Lusiardi (l.), stellvertretender Leiter des Landesarchivs, bei der Unterzeichnung des Depositalvertrags mit Dr. Gerhard Schulz aus Hohengrieben.
Foto 2: Dr. Ralf Lusiardi (v.r.), stellvertretender Leiter des Landesarchivs, Dr. Björn Schmalz, Dr. Gerhard Schulz und Maria Schulz sichten die Gründungsurkunde.