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Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG

24. September 2018


Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der die Klage führen wird, beantwortet Fragen


Lahr (ots) - Die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG wird von den Rechtsanwälten Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer in einer Spezialgesellschaft geführt. Die Musterfeststellungsklage wird für den vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. in Kooperation mit dem ADAC geführt. Die wichtigsten Fragen zum Thema werden nachfolgend beantwortet.

Wer sollte sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen und wer nicht?

Wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, sollte eine Einzelklage durchgeführt werden. Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist in diesen Einzelklagen sehr erfahren. Bundesweit führt die Kanzlei mehr als 6000 Verfahren gegen VW und hat bereits sehr viele positive Urteile für Ihre Mandanten erstritten. Sollte die Rechtschutzversicherung die Deckung der Einzelklage übernehmen, ist der Weg der Einzelklage für die Geschädigten leichter, da die Einzelklage voraussichtlich schneller abgeschlossen sein wird als die Musterfeststellungsklage. Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer kann über ein Online Formular unter www.vw-schaden.de eine kostenlose Erstberatung angefordert werden.

 I. Allgemeine Informationen zur Musterfeststellungsklage gegen die
Volkswagen AG
Von wem wird die Klage erhoben?

Die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG wird von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhoben. Als Dachverband der 16 Verbraucherzentralen der Länder und weiterer Verbände bündelt der vzbv die Interessen von Verbrauchern in Deutschland. Der vzbv ist parteipolitisch neutral, gemeinnützig. Er ist nur den Interessen von Verbrauchern verpflichtet, die er gegenüber Wirtschaft, Verwaltung und Politik vertritt. Die Arbeit des vzbv finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Projektmitteln und aus Mitteln des Bundesministeriums der Justiz.

Als qualifizierte Einrichtung im Sinne des § 606 ZPO hat der vzbv die Befugnis eine Musterfeststellungsklage zu erheben. Jetzt macht sich der vzbv auch für die Verbraucherrechte im Abgasskandal stark. Der Abgasskandal rund um den VW Konzern ist ein ganz besonderer Fall und hat letztlich dazu beigetragen, dass ab dem 1. 11.2018 die Musterfeststellungsklage möglich sein wird. Entscheidend für die Erhebung der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG , ist zumindest bei einem Großteil der möglichen Schadensersatzansprüche die Verjährung zu hemmen. Dadurch kann für diese Fälle ohne Zeitnot die Frage geklärt werden ob VW sich durch sein Handeln schadensersatzpflichtig gemacht hat. An der rechtsanwaltlichen Spezialgesellschaft, die den vzbv vertritt sind auch die Rechtsanwälte Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer beteiligt.

Welche Verbraucher können sich dieser Klage anschließen?

Die Klage des vzbv wird für Käufer von Fahrzeugen der Marken VW, Skoda, Audi und Seat mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2, 1,6 und 2,0 Liter) geführt. Weiterhin muss in diesen Fahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung verbaut worden sein, was durch den Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) oder einer vergleichbaren Genehmigungsbehörde in Europa festgestellt worden sein muss. Leasingnehmer und Beschenkte können sich der Musterfeststellungsklage nicht anschließen.

Wie funktioniert die Musterfeststellungsklage?

Es handelt sich bei der Musterfeststellungsklage nicht um eine "Sammelklage" im landläufigen Sinne. Die Klage wird vom vzbv erhoben. Kläger ist also der vzbv und nicht die einzelnen Verbraucher. In der Musterfeststellungsklage wird verbindlich festgestellt, ob die Volkswagen AG den Verbrauchern aufgrund der Abgasmanipulation Schadenersatz schuldet.

Stellt nun das Gericht im Rahmen der Musterfeststellungsklage fest, dass der VW-Konzern Schadensersatz schuldet, bedeutet dies nicht, dass den betroffenen Verbrauchern auch automatisch ein Schadensersatzbetrag direkt ausbezahlt wird. Im Anschluss an das Musterfeststellungsklageverfahren muss der Verbraucher in einer Einzelklage selbst klären. Die Gerichte sind dann an die Feststellungen des Musterverfahrens gebunden. Bei einem positiven Ausgang für die Verbraucher steht dieser Punkt dann in der nachfolgenden Einzelklage bereits fest. Es wird dann nur noch um die Schadenshöhe verhandelt. Dadurch werden die Erfolgsaussichten ungleich höher sein.

Was soll in der Musterfeststellungsklage geklärt werden? (Was soll vom Gericht festgestellt werden?)

Zunächst soll das Gericht feststellen, dass die Volkswagen AG den bei der Musterfeststellungsklage registrierten Verbrauchern Schadensersatz schuldet und durch die Softwaremanipulation entstanden ist.

Welche Fahrzeuge und Motortypen werden in Musterfeststellungsklage verhandelt?

Bei der Musterfeststellungsklage geht es um Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda Seat mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2, 1,6 und 2,0 Liter). Es muss in diesen Fahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung verbaut worden sein, was durch den Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) oder einer vergleichbaren Genehmigungsbehörde in Europa festgestellt worden sein muss.

Wie können Käufer von Fahrzeugen, die von einer Manipulation betroffen sind aber nicht in dieser Musterfeststellungsklage vertreten werden ihre Rechte geltend machen?

Solche Käufer, die ebenfalls betroffen sein könnten und sich nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligen können, können sich kostenlos über Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet dazu ein Onlineformular auf der Webseite www.vw-schaden.de an.

Nach dem Urteil - wie geht es weiter?

Bei der Musterfeststellungsklage handelt es sich um eine Feststellungsklage nicht um eine Leistungsklage. Dabei geht es nicht um die individuellen Schadensersatzleistungen, sondern um die Feststellung der allgemeinen Voraussetzungen, also ob von Seiten des Unternehmens unrechtmäßig gehandelt wurde.

Im Musterfeststellungsklageverfahren gegen die Volkswagen AG wird vom zuständigen Gericht nicht die Auszahlung eines jeweiligen Schadensersatzes für die Betroffenen angeordnet. Der individuelle Schadensersatzanspruch wird erst in einem zweiten Schritt festgestellt.

Nach einem für die Verbraucher positiven Feststellungsurteil, müssen die Verbraucher eine eigene Klage einreichen, in der dann die konkrete Höhe des Schadensersatzes eingefordert wird. Das zuständige Gericht ist an die dann an die grundsätzlichen Feststellungen des Musterprozesses gebunden.

Wie werden die Erfolgsaussichten eingeschätzt?

Die Erfolgsaussichten sind schwer vorherzusagen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer teilt mit, dass aus ihrer Erfahrung eine Vielzahl der Gerichte den Betroffenen Schadensersatz aus unerlaubter Handlung zugesprochen hat. Daher halten die Anwälte auch die Musterfeststellungsklage für sehr aussichtsreich. Mit der Der Musterfeststellungsklage wird absolutes Neuland betreten und Gerichte entscheiden stets unabhängig.

Welche Folgen treten ein, wenn der vzbv verliert?

Im Falle einer Niederlage des vzbv, sind alle im Register eingetragenen Betroffenen an das Urteil und die negativen Feststellungen gebunden. Wenn das Gericht feststellen würde, dass von Seiten der Volkswagen AG kein Schadensersatz geschuldet wird, könnten die Betroffenen, die sich in das Register eingetragen haben, Ihre Ansprüche auch nicht mehr vor einem anderen Gericht geltend machen.

II. Informationen für Verbraucher

Für wen ist eine Anmeldung zum Klageregister der Musterfeststellungsklage sinnvoll?

Verbraucher, die kein Kostenrisiko für eine Einzelklage eingehen wollen hilft die Anmeldung zum Klageregister. Die wirksame Anmeldung zum Klageregister der Musterfeststellungsklage bedeutet, dass zunächst die Ansprüche gegen VW gehemmt werden. Dadurch sind die Ansprüche gesichert und der Verlauf des Musterprozesses kann abgewartet werden. Bei einem positiven Verlauf des Musterprozesses, können Verbraucher im Anschluss ungleich höheren Erfolgsaussichten einen eigenen Prozess führen. Nach Abschluss des Musterverfahrens berät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gerne über weiterführende Maßnahmen. Sollte das Gericht - wider Erwarten - gegen die Verbraucher entscheiden, kann von Seiten der Verbraucher auf einen Folgeprozess verzichtet werden. Die Anmeldung ins Klageregister ist kostenfrei und es besteht kein Kostenrisiko für die Verbraucher.

Wer sollte sich nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligen?

Wenn ein Verbraucher eine Rechtschutzversicherung hat und diese eintrittspflichtig ist, rät die Dr. Ralf Stoll von einer übereilten Anmeldung zur Musterfeststellungsklage ab. Sinnvoller ist es sich vorab individuell von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, da es wesentlich schneller und effektivere Möglichkeiten gibt, als Verbraucher zu seinem Recht zu kommen. Dazu muss der Einzelfall geprüft werden. Die Kanzlei bietet dazu eine kostenlose Erstberatung an, die über die Webseite www.vw-schaden.de angefordert werden kann.

Wie sollen sich Verbraucher verhalten, die bereits Klage eingereicht haben?

In diesem Fall ist die klare Empfehlung der Kanzlei keine Anmeldung vorzunehmen. Wenn bereits eine Klage eingereicht wurde, ist die Anmeldung aus Sicht der Kanzlei nicht sinnvoll. Durch die Anmeldung wird der eigene Prozess erheblich verzögert, da er bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Musterfeststellungsklage ausgesetzt wird. Bis zur Entscheidung können mehrere Jahre vergehen. Verbraucher sollten unbedingt vor einer Anmeldung Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt halten und sich nicht eigenmächtig anmelden. Die Musterfeststellungsklage ist lediglich für Betroffene sinnvoll, die aufgrund einer fehlenden Rechtschutzversicherung das Kostenrisiko nicht selbst tragen möchten.

Welche Nachteile hat die Musterfeststellungsklage im Vergleich zu anderen Optionen?

Es besteht bei der Musterfeststellungsklage, wie bei allen anderen Klagen auch, die Möglichkeit, dass diese negativ für die Betroffenen entschieden wird. Für Verbraucher, die sich über das Register beteiligt haben, ist das Urteil bindend. Im Falle eines positiven Urteils führt dieses nicht direkt zu einem Zahlungsanspruch gegenüber VW. Die Betroffenen müssen evtl. im Anschluss an die Musterfeststellungsklage ein zweites Verfahren führen.

Wie können sich Verbraucher an der Musterfeststellungsklage beteiligen?

Die Anmeldung zur Klage erfolgt über eine kostenlose Eintragung in das Register. Die folgenden Angaben (nach § 608 Absatz 2 ZPO) müssen gemacht werden: Name und Anschrift des Verbrauchers, Bezeichnung des Gerichts und Aktenzeichen der Musterfeststellungsklage, Bezeichnung des Beklagten der Musterfeststellungsklage, Gegenstand und Grund des Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses des Verbrauchers sowie Betrag der Forderung. Ein Rechtsanwalt ist für die kostenfreie Eintragung nicht nötig.

Über die Form der Eintragung ist bislang noch nichts bekannt. Die Klage wird erst mit der Gesetzesänderung zum 01.11.2018 eingereicht. Die Anmeldung wird dann frühestens Mitte November möglich sein. Es wird mit der Musterfeststellungsklage Neuland betreten und es gibt dazu bislang keinerlei Erfahrungswerte. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wird regelmäßig über Ihren Newsletter informieren. Der vzbv wird ebenfalls auf seiner Homepage regelmäßig Informationen bereit stellen.

Wo können sich Verbraucher anmelden?

Das Register wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Die Eintragung ist erst nach Erhebung der Klage möglich.

Kann man sich auch wieder abmelden?

Bis zum Ablauf des Tages des ersten Termins zur Mündlichen Verhandlung ist eine Abmeldung möglich.

Können sich Verbraucher, die Ihre Rechte bereits an einen Dienstleister abgetreten haben, trotzdem der Musterfeststellungsklage anschießen?

Wenn Verbraucher ihre Rechte bereits abgetreten haben, sollten sie Ihren Abtretungsvertrag prüfen und Ihren Dienstleister kontaktieren.

Wie verhält es sich, wenn das Fahrzeug bereits verkauft wurde - kann man sich trotzdem der Musterfeststellungsklage anschließen?

Wenn das Fahrzeug ab dem 01.11.2008 erworben wurde und einem der o.g. Fahrzeugtypen entspricht, kann man sich an der Klage beteiligen. Grundsätzlich gilt dies auch, wenn das Fahrzeug gebraucht gekauft wurde und auch dann wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich wieder verkauft wurde.

Das von VW angebotene Software-Update wurde aufgespielt. Können sich auch diese Betroffenen anschließen?

Ob in diesem Falle ein Schadensersatzanspruch besteht, soll ihm Rahmen der Musterfeststellungsklage auch geprüft werden. Deshalb ist auch für diese Betroffenen die Anmeldung möglich.

Wie findet man heraus, ob der eigene Fall zur Klage passt?

Verbraucher fallen unter die Musterfeststellungsklage, wenn Sie ein Schreiben des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) oder einer vergleichbaren Genehmigungsbehörde in Europa erhalten haben, aus dem der Rückruf Ihres Fahrzeugs mit dem Motor EA 189 hervorgeht. Eine weitere Möglichkeit der Prüfung bieten die Homepages der Fahrzeughersteller. Dort kann durch die Eingabe der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) die Betroffenheit geprüft werden. Die FIN kann dem Fahrzeugschein entnommen werden. Man kann sich auch direkt an die Genehmigungsbehörde (in Deutschland Kraftfahrtbundesamt) wenden.

Wie lange wird das Verfahren dauern?

Es gibt noch keinerlei Erfahrungswerte, daher ist das eine schwierige Schätzung. Zunächst wird vor einem Oberlandesgericht (OLG) verhandelt. Hier kann mit einer Zeit von rund zwei Jahren bis zu einer Entscheidung gerechnet werden. Nach der Entscheidung des OLG kann sich unter Umständen dann noch eine weitere Instanz beim Bundesgerichtshof anschließen, die noch einmal vergleichbar lange dauern kann.

Bekommen Verbraucher nach dem Urteil direkt eine Entschädigungszahlung?

Bei der Musterfeststellungsklage handelt es sich um eine Feststellungsklage und keine Leistungsklage. Das bedeutet, dass es in diesem Verfahren nicht um die einzelnen Leistungen, sondern um deren allgemeine Voraussetzungen geht, beispielsweise ob ein Unternehmen unrechtmäßig gehandelt hat. Die Auszahlung des jeweiligen Schadensersatzes an die Betroffenen wird das Gericht in seinem Urteil nicht anordnen. Es wird lediglich festgestellt ob dem Grunde nach den Betroffenen ein Schadensersatzanspruch zu steht. Die Forderung des Schadensersatzanspruchs von Seiten der betroffenen erfolgt dann in einem zweiten Schritt.

Nach einem für die Verbraucher positiven Feststellungsurteil, müssten diese eine eigene Klage anstrengen, in der die konkrete Höhe des Schadensersatzes eingefordert wird. Das zuständige Gericht ist dann an die grundsätzlichen Feststellungen des Musterverfahrens gebunden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steht den Verbrauchern nach erfolgreichem Abschluss der Musterfeststellungsklage für weiterführende Beratungen gerne zur Verfügung.




Foto: Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG - Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der die Klage führen wird, beantwortet Fragen: Dr. Ralf Stoll bei der Bundespressekonferenz am 12.09.2018 in Berlin.

Quelle: "obs/Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH/Inga Kjer"