19. April 2018
Aufgrund von möglichen Fremdkörpern ruft die RÜGENWALDER MÜHLE öffentlich das Mühlen Mett (100-g-Becher) in den Sorten "Zwiebelmettwurst", "Schinken-Zwiebelmettwurst" und "Zwiebelmettwurst Jäger Art" mit MHD bis einschließlich 11.05.2018 zurück.
Mühlen Mett mit einem MHD ab 12.05.2018 sowie alle anderen Produkte der Rügenwalder Mühle sind nicht betroffen.
Aufgrund eines Fertigungsfehlers beim Lieferanten der Mühlen Mett-Becher kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden, dass ein scharfkantiger Fremdkörper im Produkt enthalten ist.
Beim versehentlichen Verzehr kann von dem Fremdkörper eine Gesundheitsgefahr beim Verschlucken ausgehen.
Bei dem Fremdkörper handelt es sich um ein transparentes, dreieckiges Kunststoffteilchen mit etwa 1,1 cm Kantenlänge.
Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes hat die Rügenwalder Mühle die Rückholung der Produkte aus dem Handel bereits veranlasst.
Vom Verzehr der Produkte aus der angegebenen Produktcharge wird abgeraten. Betroffene Verbraucher werden gebeten, sich an das Service-Telefon der Rügenwalder Mühle (04403-66345) zu wenden. Das Unternehmen bedauert mögliche Unannehmlichkeiten, die mit dieser Maßnahme verbunden sind.
Fotos von Rügenwalder Mühle
Mühlen Mett Jäger Art
Mühlen Mett Schinken-Zwiebel
Verbraucherinformation: Rückruf Rügenwalder Mühlen Mett wegen Fremdkörpern