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botschafterin Angela Kolb Janssen online

Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e.V. - Botschafterinnen für Gleichstellung ernannt

12. April 2018

Foto 1: Botschafterin Angela Kolb Janssen

„Denn ohne Frauen ist kein demokratischer Staat zu machen!“

 

Magdeburg. Im Rahmen seiner Delegiertenversammlung ernannte der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt sechs Frauen aus Politik und Gesellschaft zu Botschafterinnen für Gleichstellung. Anlass der Ernennung ist das aktuelles Themenjahr des Landesfrauenrates „100 Jahre Frauenwahlrecht“.

 

„Demokratischen Vereine und Verbände, wie zum Beispiel der Landesfrauenrat, stehen großen Herausforderungen gegenüber, so Eva von Angern, Vorsitzende des Landesfrauenrates. Eine davon – und in meinen Augen die wichtigste – ist die Gleichstellung von Frauen und damit einhergehend die geschlechterparitätische Verteilung von Mandaten.“

 

Bereits vor knapp 100 Jahren resümierten die Frauen: „Wir Frauen haben […] einen Rechtsanspruch auf unsere politische Gleichberechtigung“ und forderten damit die Herausgabe des Wahlrechtes für Frauen. „Wir brauchen mehr Frauen in den Parlamenten und kommunalen Vertretungen!“ Der Vorstand des Landesfrauenrates ernannte am 07. April 2018 folgende Botschafterinnen:


-       Gabriele Brakebusch, Landtagspräsidentin des Landtages von Sachsen-Anhalt,


-       Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen, ehemalige Gleichstellungsministerin des Landes Sachsen-Anhalt,


-       Dr. Lydia Hüskens, Vorsitzende Kompetenzzentrum für geschlechtergerechte Kinder- und Jugendhilfe,


-       Dr. Helga Paschke, ehemalige Vizepräsidentin des Landtages von Sachsen-Anhalt,


-       Conny Lüddemann, Fraktionsvorsitzende Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


-       Eva Gerth, Landesvorsitzende Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.

 

Gemeinsam mit den Botschafterinnen begleitet der Landesfrauenrat das Jubiläum 100 Jahre Frauenwahlrecht in diesem und im nächsten Jahr sehr intensiv mit einer großen Bandbreite an Veranstaltungen und Aktionen. Unter anderem mit einer Ausstellung zum Thema Frauenwahlrecht und Gleichstellungsgrundsatz im Grundgesetz, welcher sich 2019 zum 70igsten Mal jährt.

 

Hintergrund:

Am 07.11.1918 wurde das Frauenwahlrecht in Preußen beschlossen. Am 12. November 1918 wurde das Wahlrecht für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen für Deutschland verkündet. Bereits im Vorfeld der eigentlichen Verkündung des Wahlrechts forderte die Frauenrechtlerin Minna Cauer eine Quotierung für Frauen in den Abgeordnetenlisten im Wahlgesetz festzuschreiben. Dies wurde vom damaligen Staatssekretär im Reichsamt des Inneren, Hugo Preuß, mit folgenden Worten kommentiert:

„Sie fürchten wohl, dass die Frauen sonst zu schlechte Plätze auf den Listen bekommen?“ Die traurige Gewissheit sehen wir heute – 100 Jahre später!

 

Im Bundestag beträgt die Frauenquote 30,7 Prozent. Im Landtag von Sachsen-Anhalt liegt die Frauenquote bei knapp 20 Prozent und ist damit die schlechteste seit Mitte der 90ziger Jahre. Und auch die schlechteste im Vergleich mit den anderen Bundesländern.


Foto 2: Botschafterin Cornelia Lüddemann



Foto 3: Botschafterin Helga Paschke



Foto 4: Botschafterin Lüdia Hüskens



Foto 5: Botschafterin Eva Gerth