28. März 2018
Im Dezember 2017 bezogen in Deutschland knapp 1 059 000 Personen ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) heute weiter mitteilt, waren das 3,2 % mehr Leistungsberechtigte als im Dezember 2016. Damals hatten rund 1 026 000 Personen Leistungen der Grundsicherung gemäß Sozialgesetzbuch XII erhalten.
Im Dezember 2017 hatten rund 544 000 beziehungsweise 51,4 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht oder überschritten und erhielten Grundsicherung im Alter. Personen, die vor dem Jahr 1947 geboren sind, erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren. Für Personen, die im Jahr 1947 oder später geboren sind, wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2017 lag die Altersgrenze bei 65 Jahren und 6 Monaten.
Rund 515 000 beziehungsweise 48,6 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung waren im Alter von 18 Jahren bis unter die Altersgrenze. Sie erhielten diese Leistungen aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Voll erwerbsgemindert sind Personen, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein können.
Der Bezug von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII wurde bis 2014 in einer jährlichen Statistik zum 31.12. erfasst. Seit 2015 werden diese Leistungen in einer vierteljährlichen Statistik zum letzten Monat des Quartals erhoben.