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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - Merkel: Fahrverbot betrifft nicht alle

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten hat Bundeskanzlerin Merkel Gespräche mit Kommunen Ländern angekündigt. Wichtig sei, dass es um einzelne Städte, aber nicht um "die gesamte Fläche und alle Autobesitzer in Deutschland" gehe, sagte sie in Berlin.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat seine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten in Städten verkündet. Die Richter halten es grundsätzlich für zulässig, dass Kommunen Fahrverbote erteilen. Hintergrund ist die Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid in Düsseldorf, Stuttgart und anderen deutschen Städten.

Luftreinhaltepläne umsetzen

Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte mit Blick auf das Urteil, es sei jetzt zu prüfen, wer die rechtlichen Handlungsoptionen habe. "Wir werden deshalb mit den Kommunen und den Ländern in ein Gespräch eintreten. Gleichzeitig fühlen wir uns in unseren Maßnahmen, die wir jetzt in dem 'Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020' unternommen haben, sehr bestätigt", sagte sie am Rande eines Treffens mit Serbiens Staatspräsident Vu?i? in Berlin.

Man wisse, dass sehr viele der heute betroffenen Städte nicht sehr große Überschreitungen der Grenzwerte hätten. Das Thema Verhältnismäßigkeit spiele in dem Urteil auch eine große Rolle. "Das heißt, wir können hier vielleicht schon sehr schnell die notwendigen Grenzwerte einhalten." Es gebe einige Städte, die besondere Probleme hätten. "Hier werden wir uns noch einmal gesondert anschauen, wie und in welcher Weise wir hier handeln sollen."

In diesem Zusammenhang verwies Merkel auf den Brief an die Europäische Kommission. Auf jeden Fall müssten die Luftreinhaltepläne auch mithilfe des Bundes mit allem Nachdruck umgesetzt werden. Weiteres sei mit all den Betroffenen zu besprechen. "Was heute vielleicht wichtig ist: Es geht um einzelne Städte, in denen noch mehr gehandelt werden muss. Es geht aber wirklich nicht um die gesamte Fläche und alle Autobesitzer in Deutschland", so die Kanzlerin.

Recht auf saubere Luft in den Städten

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks erklärte, das Bundesverwaltungsgericht habe heute das Recht der Bevölkerung auf saubere Luft in den Städten bekräftigt. "Es hat keine Fahrverbote verhängt, aber es hat Rechtsklarheit geschaffen, inwieweit Kommunen zum Schutz der Bevölkerung den Verkehr einschränken dürfen." Das bedeute nicht, dass jetzt von heute auf morgen Fahrverbote in Kraft treten. "Mein Ziel ist und bleibt, dass Fahrverbote möglichst nie in Kraft treten müssen, weil wir es nämlich schaffen können, die Luft auf anderem Wege sauber zu bekommen."

Es gebe viele Instrumente, um die Schadstoffbelastung in den Städten zu senken, so die Ministerin weiter. Jetzt gehe es darum, gerade den belasteten Städten alle Unterstützung zu bieten, um das Problem zu lösen, und ihre Verkehrssysteme sauber zu bekommen. Hendricks verwies dabei auf das Sofortprogramm Saubere Luft. "Wenn wir es schaffen, aus dieser Krise eine Chance zu machen, wird das die Lebensqualität in unseren Städten deutlich verbessern," sagte sie. "Die Verursacher des Problems sind die Autohersteller – und die dürfen wir nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Darauf haben die Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch."

Förderung kommunaler Maßnahmen

Auch für Bundesverkehrsminister Christian Schmidt sei es "das ganz klare Ziel", Fahrverbote zu vermeiden. "Das ist auch machbar mit der Vielfalt der Maßnahmen, die wir vorgeschlagen haben." Er verwies auch auf das Sofortprogramm Saubere Luft zur Förderung kommunaler Maßnahmen.

Entscheidung über Revisionsklagen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte über die Revisionsklagen der beiden Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg geurteilt. Hintergrund waren die Überschreitungen der zulässigen Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid in Düsseldorf und Stuttgart.

Die dortigen Verwaltungsgerichte hatten entschieden, Luftreinhaltepläne müssten verschärft werden – dabei seien auch Fahrverbote in Betracht zu ziehen. Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen argumentierten dagegen, es brauche eine neue bundesweite Rechtsgrundlage. Diese Auffassung wiesen die Richter in Leipzig nun zurück.

Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen

Das Urteil sieht Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor. So soll es Ausnahmeregelungen für Handwerker geben. Darüber, welche Konsequenzen das Leipziger Urteil genau haben wird, werden sich Bund und Länder nun austauschen. Dabei wird die Bundesregierung die Städte unterstützen, die Grenzwerte so schnell wie möglich einzuhalten.

Sofortprogramm "Saubere Luft"

Schon seit geraumer Zeit arbeitet die Bundesregierung auf vielen Ebenen daran, die Luftqualität in Deutschland zu verbessern. So enthält das Sofortprogramm "Saubere Luft 2017-2020" ein Maßnahmenpaket für die Emissionsminderung in deutschen Städten. Darauf hatten sich die Bundesregierung sowie die beteiligten Bundesländer und Kommunen am 28. November 2017 verständigt. Viele der Maßnahmen des Programms unterstützen zudem das Erreichen der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene.

Zu den Maßnahmen des Sofortprogramms gehören die Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme, die Elektrifizierung von Taxis, Mietwagen, Carsharing-Fahrzeugen und Busflotten im ÖPNV sowie die Förderung der Ladeinfrastruktur. Außerdem soll der Radverkehr gefördert werden.