Einige Inseln in Übersee gelten seit langem als Steuerparadies. Presseberichten zufolge zählt aber auch Portugal zu den Ländern, die besonders günstige Steuerkonditionen anbieten – und zwar für aus Deutschland stammende Pensionäre. Der Bund der Steuerzahler hakt beim Bundesfinanzministerium nach.
Sonne, Meer und Steuerfreiheit – das gibt es für einige Personengruppen in Portugal. Denn wer aus dem Ausland in das Land zieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen den steuerlichen Sonderstatus als „residente não habitual“ erhalten. Danach werden auf Einkünfte aus dem Ausland für zehn Jahre keine Steuern fällig. Dies gilt auch für deutsche Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrenten und Pensionen. Weil Portugal auf sein Besteuerungsrecht verzichtet, holt sich der deutsche Staat dieses allerdings zurück – aber nur für die gesetzlichen Renten! Hintergrund ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Portugal aus dem Jahr 1980. Für Rentner heißt dies, dass sie für ihre Rente in Deutschland Steuern zahlen müssen. Zuständig dafür ist das Finanzamt Neubrandenburg, das die Steuern von den Auslandsrentnern eintreibt. Pensionäre bleiben dagegen unbehelligt, obwohl auch sie aus Deutschland Zahlungen erhalten.
Das geht so nicht, findet der Bund der Steuerzahler und hakte deshalb beim Bundesfinanzministerium in Berlin schriftlich nach. Jetzt liegt die Antwort vor: Nach Auskunft des Ministeriums handele es sich um Einzelfälle, die diese Möglichkeit nutzen. Dennoch wird nachgebessert: Aktuell wird der Abschluss eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Portugal und Deutschland vorbereitet, das die Besteuerung aller aus Deutschland stammender Altersbezüge sicherstellt – egal, ob es sich um Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung, Pensionen oder Betriebsrenten handelt. Der Steuerzahlerbund wird das Thema weiter begleiten und darauf achten, dass die geplante Änderung zeitnah umgesetzt wird. Denn eine unterschiedliche Besteuerung von Senioren ist aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt.