Zöllner des Hauptzollamts Singen haben am 13. Februar 2018 auf der Autobahnraststätte Neckarburg-Ost bei zwei Reisenden mehr als 52.000 Euro vorgefunden, die kurz zuvor ohne entsprechende Anmeldung über die Schweizer Grenze nach Deutschland eingeführt worden sind.
Die beiden Männer aus dem Kaukasus haben auf Befragen nach Barmitteln gegenüber den Zöllnern erklärt, 50.000 Euro mit sich zu führen, welche sie aus der Schweiz in die EU eingeführt hätten. Die erforderliche Barmittelanmeldung konnten sie jedoch auf Verlangen nicht vorweisen.
Bei der anschließenden Kontrolle wurden schlussendlich mehr als 52.000 Euro, überwiegend in 500-Euro-Scheinen, vorgefunden.
Gegen einen der beiden Männer wurde wegen Nichtanmeldens des mitgeführten Bargelds ein Bußgeldverfahren eingeleitet, da er dieses im Rahmen der Einreise in die EU unaufgefordert gegenüber der deutschen Zollverwaltung hätte anmelden müssen.
Als Sicherheit für das zu erwartende Bußgeld wurde er zur Hinterlegung von 6.800 Euro in bar aufgefordert.