Zoll - 16. Januar 2018
Zöllner des Hauptzollamts Singen haben auf einer Raststätte an der Autobahn 81 bei der Kontrolle von zwei Reisenden und deren Fahrzeug zwei für den Verkauf vorgesehene Welpen entdeckt.
Die beiden Personen aus Südosteuropa gaben auf Befragen an, sich auf Urlaubsreise mit Fahrtziel Freiburg zu befinden. Auf die beiden Hunde (Foto: zwei Französische Bulldoggen-Welpen) angesprochen, gab die 34-jährige Beifahrerin an, diese gehören ihr und seien als Geschenk für einen Bekannten in Freiburg bestimmt.
Im Rahmen der anschließenden Fahrzeugkontrolle fanden die Zöllner jedoch zwei ausgefüllte Verkaufsverträge vor. Aus diesen ergab sich, dass die beiden Hunde in Freiburg für insgesamt 2.800 Euro verkauft werden sollten.
Die Gesamtumstände legten zudem den Verdacht nahe, dass die Frau gewerbsmäßig handelte und bereits mehrfach Hunde in die EU eingeführt hat, ohne jedoch die dafür erforderliche Verkaufsberechtigung zu besitzen.
Gegen die 34-Jährige wurde deshalb ein Strafverfahren wegen Verdachts des Einfuhrschmuggels eingeleitet. Sie musste nicht nur die Einfuhrabgaben in Höhe von 532 Euro bezahlen, sondern hat zusätzlich auch mit einer nicht unerheblichen Geldstrafe zu rechnen.
Nach eingehender Untersuchung der beiden Hunde durch einen Veterinärmediziner wurde festgestellt, dass diese nicht die erforderlichen Impfungen erhalten haben und zudem jünger sind, als es in den mitgeführten Dokumenten angegeben war. Außerdem konnte die Frau nicht die erforderliche Verkaufsberechtigung vorweisen.
Wegen dieser weiteren Verstöße hat sich die 34-Jährige voraussichtlich auch noch wegen Verstoßes gegen das Tierseuchengesetz sowie wegen Zuwiderhandlungen gegen das Tierschutzgesetz zu verantworten.
Die beiden Welpen wurden durch das zuständige Veterinäramt sichergestellt.